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Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.03.2024
Drucksache:20/8704 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10426 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der verbesserte Gesundheitsschutz, die Stärkung der cannabisbezogenen Aufklärung und Prävention, das Eindämmen des illegalen Cannabis-Marktes sowie die Verschärfung des Kinder- und Jugendschutzes. Dieses Ziel soll durch kontrollierten Umgang mit Cannabis, Qualitätssicherung des Konsumcannabis und präventive Maßnahmen erreicht werden. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund: 
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind steigende Cannabis-Konsumraten trotz bestehender Verbotsregelungen, vor allem unter jungen Menschen, sowie die damit verbundenen Gesundheitsrisiken durch unbekannte Inhaltsstoffe und Verunreinigungen des auf dem Schwarzmarkt bezogenen Cannabis. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Kosten in Höhe von 1 Million Euro ab 2024 bis einschließlich 2027 für die Evaluation des Gesetzes. Einmalig fallen im Jahr 2024 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 6 Millionen Euro an für Aufklärungs- und Präventionsangebote, in den Folgejahren zusätzlich 2 Millionen Euro jährlich. Beim Bundesamt für Justiz resultieren einmalige Personalausgaben von etwa 1.520.000 Euro aus der Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister. Einsparungen bei den Gerichten durch reduzierte Strafverfahren aufgrund cannabisbezogener Delikte werden mit rund 225 Millionen Euro jährlich veranschlagt. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf sieht die Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum sowie die Möglichkeit des privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis vor. Neben der Einführung allgemeiner Werbe- und Sponsoringverbote für Konsumcannabis, soll in einem zweistufigen Prozess mittels regional und zeitlich begrenzter Modellvorhaben die gewerbliche Produktion und der Vertrieb von Cannabis erprobt werden. Des Weiteren wird das Medizinal-Cannabisgesetz eingeführt und aus dem bestehenden Betäubungsmittelrecht herausgelöst, die bürokratischen Vorgaben im Bereich Medizinalcannabis werden verringert. Die jeweiligen Auswirkungen des Gesetzes sollen in vier Jahren evaluiert werden und Erkenntnisse für eine eventuelle Anpassung bieten.  
 
Maßnahmen: 
- Entkriminalisierung des Eigenkonsums von Cannabis bis zu 25 Gramm. 
- Ermöglichung des privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen. 
- Einführung eines Werbe- und Sponsoringverbots für Konsumcannabis. 
- Durchführung von Modellvorhaben für die gewerbliche Produktion und Vertrieb von Cannabis. 
- Einführung des Medizinal-Cannabisgesetzes und Lockerung bürokratischer Vorgaben im Bereich Medizinalcannabis. 
- Evaluation der Gesetzesauswirkungen nach vier Jahren. 
 
Stellungnahmen: 
Der Bundesrat äußert Bedenken zum Gesetzentwurf, insbesondere wegen der zu erwartenden Kontroll- und Vollzugsaufgaben sowie den damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwänden auf Länder- und Kommunalebene. Des Weiteren werden Zweifel an der Praxistauglichkeit der Regelungen zum Jugendschutz, der realistischen Mitgliederanzahl in Anbauvereinigungen, die sich auf den Erfüllungsaufwand und die Kalkulation der Einnahmen auswirken, und der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen genannt. Der Bundesrat spricht sich zudem für die Überprüfung der Regelungen im Hinblick auf Verkehrssicherheit aus und fordert klarere Vorgaben für den Umgang und die Kontrolle von Anbau und Besitz von Cannabis. Es wird zudem eine klarere Definition der Verantwortungen und Zuständigkeiten im Gesetzentwurf gefordert. 
 
Änderungsvorschläge: 
- Aufnahme von Gesundheitsschutz in die Zuständigkeit des Präventionsbeauftragten. 
- Anbau von Cannabispflanzen nur in geschlossenen Räumen zulassen. 
- Einschränkung der Weitergabe von Vermehrungsmaterial auf Mitglieder der Anbauvereinigung. 
- Verpflichtende Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten nach festgelegten Mindeststandards. 
- Einführung eines Alkoholausschank- und -konsumverbots in Anbauvereinigungen. 
- Überprüfung und Anpassung der Regelungen im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Vermeidung von Drogentourismus. 
- Klärung von Zuständigkeiten und Einrichtung eines zentralen Melderegisters für die Mitglieder von Anbauvereinigungen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:06.07.2023
Datum Kabinettsbeschluss:16.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.10.2023
Erste Beratung:18.10.2023
Abstimmung:23.02.2024
Drucksache:20/8704 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10426 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft21.02.2024Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit06.11.2023Anhörung
Ausschuss für Gesundheit21.02.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.11.2023 im Ausschuss für Gesundheit statt.

In der Anhörung im Bundestag zum geplanten Cannabisgesetz gibt es unterschiedliche Positionen der eingeladenen Experten und Sachverständigen: 
 
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): Der BVKJ lehnt die geplante Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ab und betont, dass trotz des Verbots für Kinder und Jugendliche dennoch negative Auswirkungen auf diese Altersgruppe zu erwarten sind. Der Verband ist der Meinung, dass die Schutzvorkehrungen nicht effektiv kontrollierbar und durchsetzbar seien. 
 
Bundesärztekammer (BÄK): Auch die BÄK spricht sich gegen die Legalisierung aus. Sie sieht eine relevante Gefährdung für die psychische Gesundheit und die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Sie bezweifelt ebenfalls, dass die Ziele des Gesetzes mit den vorgesehenen Regelungen erreicht werden können, und verweist auf einen erheblichen Kontrollaufwand. 
 
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Die BPtK weist darauf hin, dass Cannabis physische Abhängigkeit verursachen und das Risiko einer Psychoseerkrankung erhöhen kann. Sie fordert strenge Jugendschutzregelungen, ähnlich denen für Alkohol und Tabak. 
 
Neue Richtervereinigung (NV): Die NV begrüßt prinzipiell den Paradigmenwechsel der Drogenpolitik, sieht aber auch Optimierungsbedarf bei der Gesetzesvorlage. Insbesondere die Kriminalisierungsrisiken bei Eigenanbau und Konsumverbotszonen werden kritisiert. 
 
Deutscher Richterbund: Der Richterbund äußert Befürchtungen, dass mit der Freigabe des Cannabis neue Straftatbestände und ein erhöhter Ermittlungsaufwand entstehen könnten. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Lage und einer Stärkung des Schwarzmarktes führen. 
 
Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW): Der BvCW glaubt, dass der illegale Markt nur durch die Einbeziehung der Wirtschaft zurückgedrängt werden kann. Hierbei betont der Verband die Wichtigkeit von Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit. 
 
Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept): Der Verband hält die Freigabe von bis zu 25 Gramm Cannabis und den privaten sowie gemeinschaftlichen Eigenanbau für richtig und notwendig. Die Verbotsregelungen für den Konsum in Anbauvereinigungen und die bürokratischen Auflagen werden jedoch kritisiert. 
 
Gewerkschaft der Polizei (GdP): Ein Vertreter der GdP fordert ein Präventionspaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, einschließlich eines niedrigen THC-Grenzwertes, da die Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf den Straßenverkehr bisher vernachlässigt würden. 
 
Die Anhörung zeigt, dass es unterschiedliche Ansichten und Bedenken in Bezug auf den Entwurf des Cannabisgesetzes gibt, wobei einige Experten die Risiken für den Jugendschutz hervorheben, während andere die Vorteile eines regulierten Marktes betonen und auf die Notwendigkeit hinweisen, die bestehende Kriminalisierung von Cannabis-Nutzern zu beenden.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Die Beschlussempfehlung und der Bericht wurden vom Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss) beschlossen. Mitberaten haben der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Verkehrsausschuss sowie mehrere weitere Ausschüsse und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 20/8704, 20/8763 – Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) in der geänderten Fassung anzunehmen. Die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und der AfD wurden abgelehnt. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und der Gruppen Die Linke und BSW gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD gefasst. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Änderungen beziehen sich sowohl auf den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch auf andere Gesetze wie das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die Strafprozessordnung (StPO), das Strafgesetzbuch (StGB) und weitere Vorschriften. Diese rechtlichen Anpassungen tragen den Neuregelungen im CanG Rechnung, insbesondere der Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und der Überführung in das neue Cannabisgesetz und das Medizinal-Cannabisgesetz.  
 
Begründung: In der Begründung wird erläutert, dass der Konsum von Cannabis trotz bestehender Verbotsregelungen insbesondere unter jungen Menschen ansteigt und dass gerade Cannabis vom Schwarzmarkt häufig ein erhöhtes Gesundheitsrisiko birgt. Das Gesetz soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, durch die Kontrolle der Qualität von Konsumcannabis die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindern und die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken. Die Beschlussempfehlung führt zudem die vom Bundesrat und der Bundesregierung geäußerte Kritik und Anmerkungen auf und zeigt die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse auf. 
 
Statements der Fraktionen: Die Statements der Fraktionen reichen von Zustimmung über eine Neuausrichtung der Drogenpolitik (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke, BSW) bis hin zu deutlicher Ablehnung des Gesetzesentwurfs wegen befürchteter negativer Auswirkungen auf Gesundheit und Jugendschutz (CDU/CSU, AfD).

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:22.03.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt