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Veröffentlichung von Vermögen Verstorbener

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:26.04.2022
Drucksache:20/1534 (PDF-Download)
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Vorhaben wurde in dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten und im September 2023 nochmal wie folgt in der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen präzisiert: "Die Bundesregierung will die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können. Dazu soll ein „Social Impact Fonds“ aufgesetzt werden, der insbesondere Soziale Innovationen, die dem Gemeinwohl dienen, und Gemeinwohlorientierte Unternehmen fördert."

Lobbyregister-Nr.: R001359 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51462

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.04.2022
Drucksache:20/1534 (PDF-Download)
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