Zum Inhalt springen

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9044 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10093 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist es, die Einbürgerungszahlen in Deutschland zu erhöhen und den Prozess zu beschleunigen. Die Schlüsselprobleme sind stagnierende Einbürgerungszahlen und die geringe Rate von Einbürgerungen im europäischen Vergleich. Die Lösung des Gesetzentwurfs umfasst die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit und die Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Verringerung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre. Das federführende Ministerium für diesen Entwurf ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.  
 
Hintergrund:  
Die Einbürgerungszahlen sind seit Jahren niedrig, was nicht den Bedürfnissen eines Einwanderungslandes entspricht. Darüber hinaus wird Mehrstaatigkeit in der Praxis bereits weitgehend akzeptiert, obwohl das Gesetz diese zu vermeiden sucht.  
 
Maßnahmen:  
Konkrete Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen:  
- Die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit ohne Aufforderung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.  
- Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.  
- Erleichterung des Ius-soli-Erwerbs und Abschaffung der Optionsregelung, wodurch in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.  
 
Es soll gesetzlich festgelegt werden, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen dem Grundgesetz widersprechen und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Zudem sollen die Staatsangehörigkeitsbehörden sicherstellen, dass sie von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, bei denen antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe eine Rolle spielen. Eine Mehrfachehe oder ein Verhalten, das die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet, schließt eine Einbürgerung aus. Es ist auch vorgesehen, den Kreis der beteiligten Sicherheitsbehörden bei Sicherheitsabfragen zu erweitern. Bei Anspruchseinbürgerungen gilt in den meisten Fällen, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Sozialhilfe selbst bestritten werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die in den letzten zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben, für Menschen, die mit einer in Vollzeit arbeitenden Person und einem Kind in einer familiären Gemeinschaft leben, sowie für Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik oder bis 1990 in die ehemalige DDR eingewandert sind. Gast- und Vertragsarbeiter müssen auch keinen Einbürgerungstest absolvieren, sondern lediglich mündliche Deutschkenntnisse nachweisen.  
 
Kosten:  
Die genauen Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder konnten nicht hinreichend bestimmt werden. Jedoch werden Einnahmen aus Einbürgerungsgebühren erwartet, die mit in der Regel 255 Euro pro Verfahren veranschlagt sind.  
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll gemäß Artikel 6 Absatz 1 drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Bestimmte Teile des Gesetzes treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft oder je nach Erfüllung technischer Voraussetzungen.  
 
Stellungnahmen:  
Der Bundesrat hat einige Anmerkungen und Vorschläge zur Gesetzesvorlage gemacht. Insbesondere wurder empfohlen, den Begriff „fremdenfeindlich“ durch „gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtet“ zu ergänzen. Die Bundesregierung hat daraufhin ihre Bereitschaft signalisiert, einige der Vorschläge zu berücksichtigen und andere abzulehnen.  
 
Sonstiges:  
Zusätzliche Informationen und weitere Aspekte wurden nicht angegeben oder sind nicht im Text enthalten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:19.05.2023
Datum Kabinettsbeschluss:23.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:31.10.2023
Erste Beratung:30.11.2023
Abstimmung:19.01.2024
Drucksache:20/9044 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10093 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales17.01.2024Änderung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend17.01.2024Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat15.11.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Inneres und Heimat11.12.2023Anhörung
Ausschuss für Inneres und Heimat17.01.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss17.01.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 11.12.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Expertenstreit über Reform des Staatsbürgerschaftsrechts  
Bei der Anhörung im Bundestag gab es kontroverse Meinungen zur geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts.  
 
Die wichtigsten Gesetzentwurfsinhalte sind:  
- Mehrstaatigkeit soll generell akzeptiert werden.  
- Einbürgerungen sollen nach fünf statt acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei Jahren.  
- Handlungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sollen Einbürgerungen verhindern.  
- Einbürgerungen sollen bei Mehrehe oder bei Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau ausgeschlossen sein.  
- Lebensunterhalt muss ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gesichert sein.  
 
Die Sachverständigen und ihre Kernpunkte:  
 
1. Professor Sina Fontana, Universität Augsburg:  
- Begrüßt die Reform als Schritt zur Integration und Teilhabe.  
- Sieht jedoch die Verschärfung beim Lebensunterhalt als verfassungsrechtliches Problem und als mittelbare Diskriminierung.  
 
2. Gerd Wiegel, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB):  
- Partizipation soll nicht von Einkommen oder sozialer Lage abhängig sein.  
- Unterstützt die Verkürzung der Fristen und die Mehrstaatigkeit als positives Zeichen, kritisiert aber die Verschärfung beim Lebensunterhalt.  
 
3. Professor Tarik Tabbara, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin:  
- Begrüßt Mehrstaatigkeit als Zeichen gleichberechtigter Teilhabe.  
- Bedenkt Diskriminierungsrisiken bei der Umsetzung von Regelungen zur Grundordnung und Gleichberechtigung.  
 
4. Christiana Bukalo, Verein Statefree:  
- Kritisiert die fehlende Berücksichtigung staatenloser Personen und fordert vereinfachten Staatsangehörigkeitserwerb für staatenlose Kinder.  
 
5. Wilhelm Kanther, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport:  
- Berichtet von gestiegenen Einbürgerungszahlen und Überlastung der Behörden.  
- Lehnt die vorgeschlagene Absenkung der Voraussetzungen und Mehrstaatigkeit ab.  
 
6. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag:  
- Sieht Einbürgerung als Ergebnis erfolgreicher Integration, unterstützt vorhandene Fristen und Ein-Staatsangehörigkeitsprinzip.  
 
7. Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag:  
- Befürchtet Vollzugsprobleme, befürwortet aber den Entwurf als demokratiefördernd.  
- Wünscht sich klarere Regeln zur Vermeidung von Härten für vulnerable Gruppen.  
 
8. Professor Matthias Friehe, Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden:  
- Hält die Reform angesichts des internationalen politischen Kontextes für dysfunktional und problematisch bei Mehrstaatigkeit mit autoritären Staaten.  
 
9. Ferdinand Weber, Universität Göttingen:  
- Kritisiert die Glorifizierung der Mehrstaatigkeit und die dadurch fortbestehenden ethnokulturellen Herkunftslandbindungen.  
 
10. Ulrich Vosgerau, Jurist:  
- Hält die Modernisierung für verfassungswidrig und schädlich für das deutsche Volk und Staat.  
- Verweist auf Probleme durch eingebürgerte Straftäter und lehnt Lockerungen ab.  
 
Die Anhörung zeigt ein breites Spektrum an Positionen, von unterstützenden Ansichten, die die Reform als integrationsfördernd und modernisierend ansehen, bis hin zu kritischen Stimmen, die die Vorschläge als problematisch für die Sicherheit und Integration ansehen.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, sowie der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD gefasst. Ein Entschließungsantrag wurde ebenfalls angenommen, in diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Vorläufigen Anwendungshinweise (VAH-StAG) zum geänderten Staatsangehörigkeitsgesetz entsprechend den gesetzlichen Änderungen anzupassen und bestimmte Fallgestaltungen als Härtefälle zu berücksichtigen. 
 
Anhörung: 
Eine öffentliche Anhörung hat stattgefunden. Elf Sachverständige haben sich beteiligt, und schriftliche Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände lagen dem Ausschuss für die Beratung vor. Genannte Organisationen oder spezifische Sachverständige sind im Text nicht aufgeführt. 
 
Änderungen: 
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Dazu gehören u.a. die Erweiterung der Einbürgerungsvoraussetzung um das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und der Ausschluss der Einbürgerung bei inhaltlich unrichtigem Bekenntnis dazu. Des Weiteren wurden Anpassungen für die Gruppe der Gastarbeiter und deren nachgezogene Ehegatten hinsichtlich des gesicherten Lebensunterhalts und der Sprachkompetenz-Erfordernisse getroffen. Alle Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, womit kein Trojaner vorliegt. 
 
Begründung: 
Die Änderungen sind in detaillierter Form begründet, insbesondere die Erweiterung der Einbürgerungsvoraussetzungen und die präzisierten Ausschlussgründe für die Einbürgerung. Ebenso wird eine Begründung für die erleichterte Einbürgerung von Gastarbeitern und nachgezogenen Ehegatten geliefert. Weiterhin wird erklärt, dass die Gesetzesänderungen zur hinreichenden Vorbereitungszeit organisatorische Vorbereitungen in den zuständigen Behörden erfordern, weshalb ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen ist. 
 
Statements der Fraktionen: 
- SPD: Einbürgerungserleichterungen und Anerkennung der Lebensleistung der Gastarbeitergeneration. Mehrstaatigkeit wird weiter ermöglicht. 
- CDU/CSU: Kritik an der Verkürzung der Einbürgerungsfrist und der Regelung zur Mehrstaatigkeit. Bedenken bezüglich der Integration. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Befürwortung der Reform für ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht. 
- FDP: Klarheit und enge Fassung der Anspruchseinbürgerung, Stärkung der Integrationsforderungen. 
- AfD: Ablehnung des Gesetzes wegen Aufweichung der Einbürgerungsvoraussetzungen und Förderung der Mehrstaatigkeit, sowie potenzielle Loyalitätskonflikte.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:438/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt