Zum Inhalt springen

Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFG)

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Basics
Offizieller Titel:... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:14.11.2023
Drucksache:20/9327 (PDF-Download)
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Forschungs- und Technologieverbund Thüringen e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die Institute des FTVT e.V. sollen dieselben Regelungen hinsichtlich des Besserstellungsverbotes gelten wie für die Einrichtungen im Wissenschaftsfreiheitsgesetz.

Lobbyregister-Nr.: R007078 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51023

Innovationsallianz Baden-Württemberg e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sofern das Besserstellungsverbot greift, ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, seine Beschäftigten nicht besser zu vergüten als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (TVöD). Auch das Leitungspersonal darf nur bis zur Obergrenze TVöD E15 vergütet werden. Höhere Gehälter dürfen nicht gewährt werden, auch wenn sie aus Drittmitteln, also aus nicht öffentlichen Mitteln, finanziert werden. Mit der Anpassung des Bundeshaushaltsgesetzes § 8 Abs. 2 oder durch die Aufnahme ins Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll es gemeinnützigen, unabhängigen Forschungseinrichtungen möglich sein, ihren Leitungsangestellten ein höheres Gehalt bezahlen zu können, um damit auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben und langfristig ihre Existenz zu sichern.

Lobbyregister-Nr.: R003937 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40795

Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft sollen dieselben Regelungen hinsichtlich des Besserstellungsverbotes gelten wie für die Einrichtungen im Wissenschaftsfreiheitsgesetz.

Lobbyregister-Nr.: R000338 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45507

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.11.2023
Drucksache:20/9327 (PDF-Download)
Weiterführende Links