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Umsetzung der Richtlinie über Kfz-Haftpflichtversicherung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.03.2024
Drucksache:20/8094 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9767 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Hinweis:Das Kabinett hat am 7.2.2024 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.  
Durch den Vermittlungsausschuss wurden hier noch Änderungen vorgenommen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Änderung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der Versicherungspflicht in deutsches Recht. Die Lösung sieht eine 1:1-Umsetzung vor, wobei das nationale Recht beibehalten wird, sofern es bereits über die Anforderungen hinausgeht. Das Bundesministerium der Justiz ist federführend zuständig. 
 
Hintergrund: 
Die Richtlinie (EU) 2021/2118 erfordert eine Definition der Begriffe "Fahrzeug" und dessen Verwendung und bietet zudem optionale Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Situationen. Die neue Richtlinie beinhaltet auch Vorschriften für den Motorsport und harmonisiert die Entschädigung von Verkehrsopfern bei Insolvenz eines Versicherers. Die Mindestversicherungssummen werden erhöht und die Insolvenzabsicherung wird geregelt. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf enthält Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger verzeichnen einen einmaligen Erfüllungsaufwand von ca. 1,3 Millionen Stunden, die Wirtschaft einen jährlichen Erfüllungsaufwand von 27.000 Euro sowie einmalige Kosten von ca. 28 Millionen Euro. Für die öffentliche Verwaltung entstehen keine zusätzlichen Aufwände. Über die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs oder seine Eilbedürftigkeit sind keine Angaben enthalten. Die Kommission legt Berichte zur Funktionsweise dieses Gesetzes vor, eine Evaluierung des umgesetzten Gesetzes sollte jedoch erst nach Vorlage dieser Berichte erfolgen. 
 
Maßnahmen: 
Die Hauptmaßnahmen des Entwurfs umfassen: 
1. Einführung einer Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h bis 20 km/h sowie bestimmte Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen. 
2. Regelung der Absicherung bei Insolvenz eines Kfz-Haftpflichtversicherers, wobei diese Aufgabe von der bestehenden Verkehrsopferhilfe e. V. übernommen werden soll. 
3. Anhebung der Mindestversicherungssummen bei Sachschäden von 1.220.000 Euro auf 1.300.000 Euro je Schadensfall. 
4. Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch die Versicherer, um den Vorgaben der neuen EU-Richtlinie zu entsprechen. 
5. Ermöglichung einer digitalen Kommunikaton und Dokumentation im Zusammenhang mit den neuen Regelungen. 
 
Stellungnahmen: 
1. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat die Regelung geprüft und hält die Darstellung der Regelungsfolgen für nachvollziehbar und methodengerecht. Es werden Überprüfungsmöglichkeiten für den digitalen Vollzug der Regelung befürwortet. 
2. Der Bundesrat hat leicht divergierende Vorschläge zur Präzisierung und Verbesserung der Lesbarkeit des Gesetzesentwurfs sowie zur Vermeidung von Überregulierung und nicht erforderlichen zusätzlichen Bürokratielasten gemacht. 
3. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung einige Vorschläge des Bundesrates abgelehnt und argumentiert, dass die vorgeschlagenen Änderungen entweder nicht notwendig oder nicht mit den EU-Vorgaben vereinbar seien. Sie ist bereit, einige Aspekte zu prüfen, lehnt jedoch eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs auf Grundlage der Stellungnahme des Bundesrates ab. 
 
Das Gesetz soll das deutsche Recht an die geänderten EU-Richtlinien anpassen und eine effektive und klare Regelung zur Versicherungspflicht im Kraftverkehrsbereich sicherstellen. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, den Opferschutz zu verbessern und die Verbindlichkeiten im Falle einer Insolvenz von Versicherungsunternehmen zu klären. Die geplante Umsetzungsfrist und der vorgeschlagene Erfüllungsaufwand wurden ausführlich diskutiert und sind Teil der Bewertung des Gesetzentwurfs durch den NKR und Bundesrat.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:27.03.2023
Datum Kabinettsbeschluss:24.05.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit Referentenentwurf und Formulierungshilfe soll die Richtlinie (EU) 2021/2118 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht („KH-Richtlinie n.F.“) umgesetzt werden.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.08.2023
Erste Beratung:21.09.2023
Abstimmung:14.12.2023
Drucksache:20/8094 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9767 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz13.12.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss28.11.2023Anhörung
Anhörung
Rechtsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 28.11.2023 im Ausschuss für Recht statt.

In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Dienstag wurden die Umsetzungen einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht diskutiert. Die Sachverständigen waren sich einig, dass der Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt wird, sahen jedoch Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen, insbesondere bei Ausnahmen von der Versicherungspflicht und der Motorsporthaftpflichtversicherung. 
 
Oliver Brand, Professor an der Universität Mannheim und von der CDU/CSU-Fraktion benannt, warnte vor der Abweichung des Entwurfs von der EU-Richtlinie im Falle von Haltern selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Stapler, die von der Haftpflicht befreit werden könnten. Er sah hier einen Konflikt mit dem Ziel der Regierung, keine über die Richtlinie hinausgehenden Regelungen zu implementieren und machte auf mögliche Übergangsprobleme aufmerksam. Auch die Mitversicherung von Motorrennen war ihm ein Anliegen. 
 
Anja Käfer-Rohrbach, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV und ebenfalls von der Union benannt, unterstützte das Ziel, den Status quo der Versicherungspflicht zu bewahren. Sie wies jedoch darauf hin, dass eine konsequentere Verfolgung dieses Ziels erforderlich sei, um Versicherungslücken bei Haltern von Arbeitsmaschinen zu vermeiden. Sie merkte an, dass Versicherer bis Ende 2023 Schwierigkeiten hätten, die Änderungen für zahlreiche Fahrzeughalter umzusetzen. 
 
Jan Lukas Kemperdiek vom Deutschen Anwaltverein und von Bündnis 90/Die Grünen benannt, plädierte dafür, den Direktanspruch im Bereich Motorsport gesetzlich zu sichern. Er betonte die Wichtigkeit einer angemessenen Umsetzungsfrist für die Regelungen zu Arbeitsmaschinen und Staplern. 
 
Sandra Schwarz, Geschäftsführerin des Deutschen Büros Grüne Karte / Verkehrsopferhilfe (VOH) und von der SPD-Fraktion benannt, erläuterte, dass die VOH mit der Umsetzung der Richtlinie in die Rolle eines Insolvenzfonds treten werde. Sie forderte eine Klarstellung in Bezug auf Finanzierungsfragen, da der Entwurf in manchen Punkten zu kompliziert sei. 
 
Andreas Kranig von der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) und von der Fraktion Die Linke eingeladen, bezog sich auf die UN-Charta der Rechte von Verkehrsopfern und regte an, die Ziele dieser Charta durch rechtlich verbindliche Regelungen zu unterstützen. Für eine bessere außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Geschädigten und Versicherern schlug er eine Clearingstelle vor und empfahl, die Höchstgrenzen für Entschädigungen zu überprüfen. 
 
Das Ziel des Entwurfs ist es, den Fahrzeugbegriff so zu definieren, dass sich an den versicherungspflichtigen Fahrzeugarten im Ergebnis nichts ändert und möglichst bestehende Strukturen im Pflichtversicherungsrecht beizubehalten. Außerdem werden neue Regularien für Motorsportveranstaltungen und Schadenverlaufbescheinigungen eingeführt.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Rechtsausschuss (6. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und der Finanzausschuss. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/8094 in geänderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben für die Annahme des Gesetzentwurfs gestimmt, während die Fraktion der CDU/CSU dagegen und die Fraktion der AfD sich der Stimme enthalten hat. Ein eigenständiger Entschließungsantrag ist im Text nicht erwähnt. 
 
Anhörung: 
Eine öffentliche Anhörung fand statt. Geladene Sachverständige waren Prof. Dr. Oliver Brand von der Universität Mannheim, Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), Jan Lukas Kemperdiek vom Deutschen Anwaltverein e. V., Dr. jur. Andreas Kranig vom Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e. V. (VOD) und Sandra Schwarz vom Deutschen Büro Grüne Karte e. V. / Verkehrsopferhilfe e. V. 
 
Änderungen: 
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf beziehen, beispielsweise die hinausgeschobene Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h bis zum 1. Januar 2025 sowie Klarstellungen zu Versicherungsschutzaspekten. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Änderungen sich auf ganz andere Gesetze beziehen und somit ein sog. "Trojaner" vorliegt. 
 
Begründung: 
Die Begründung umfasst Erklärungen zu den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs sowie die umgesetzten Inflationsanpassungen im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz. Des Weiteren werden Erläuterungen zu den neuen Regelungen für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h geliefert. 
 
Statements der Fraktionen: 
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte den Gesetzentwurf als misslungen und bürokratisch aufwändig, während die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Änderungen begrüßten und als richtig befanden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass die Befürchtungen unbegründet seien und die meisten durch die Gesetzesänderung betroffenen Fahrzeuge weiterhin ausreichend versichert blieben. Die FDP stimmte den Grünen vollumfänglich zu und die Bundesregierung trat ebenfalls für den Gesetzentwurf ein, wobei sie auch das Hinausschieben des Inkrafttretens der modifizierten Versicherungspflicht als sachgerecht erachtete.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:229/23
Eingang im Bundesrat:26.05.2023
Erster Durchgang:07.07.2023
Abstimmung:22.03.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt