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Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts

Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:17.05.2024
Drucksache:20/9041 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10997 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Bundesregierung plant, das Namensrecht anzupassen. Der aktuelle Namensrecht wird als "sehr restriktiv" angesehen und entspricht nicht mehr den Bedürfnissen von Familien in der heutigen vielfältigen Lebenswirklichkeit. Konkret ist geplant, dass Ehepaare einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen führen können und auch Kinder diesen Doppelnamen tragen können. Bisher mussten sich Ehepaare für einen der Namen entscheiden oder einer der Ehepartner konnte einen Begleitnamen führen. Falls kein Ehenamen gewählt wurde, musste bei der Geburt eines Kindes entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind tragen soll. Zukünftig soll das Kind auch einen Doppelnamen haben können. Auch für Kinder in geschiedenen Familien soll es leichter werden, ihren Geburtsnamen zu ändern.  
 
Es sind auch Erleichterungen für Namensänderungen von Stiefkindern geplant. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass bestimmte traditionelle oder geschlechterangepasste Formen des Familiennamens möglich sein sollen, zum Beispiel für anerkannte nationale Minderheiten in Deutschland und geschlechterangepasste Familiennamen im slawischen Sprachraum. Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll ebenfalls aufgehoben werden. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und lehnt unter anderem die Möglichkeit eines geschlechterangepassten Namens ab, wenn der Name nicht traditionell in dem Sprach- und Kulturraum des ausländischen Ehepartners verwendet wird. Die Bundesregierung hingegen argumentiert, dass die vorgeschlagenen Regelungen dem Interesse dienen, dass die geschlechtsspezifische Form eines aus dem Ausland stammenden Familiennamens mit dem Geschlecht des Namensträgers übereinstimmt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:11.04.2023
Datum Kabinettsbeschluss:23.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:31.10.2023
Erste Beratung:16.11.2023
Abstimmung:12.04.2024
Drucksache:20/9041 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10997 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat10.04.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss10.04.2024Ergänzung
Rechtsausschuss08.11.2023Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss11.12.2023Anhörung
Rechtsausschuss10.04.2024Änderung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 11.12.2023 im Ausschuss für Recht statt.

Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 11. Dezember 2023 behandelte einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Der Entwurf sieht eine Erweiterung der Namenswahlmöglichkeiten vor, sodass künftig auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann.  
 
Christiane von Bary (juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, vorgeschlagen von der CDU/CSU-Fraktion) empfand den Gesetzentwurf als unzureichend und zu komplex. Sie spricht sich für eine grundlegende Reform aus, wie sie eine Arbeitsgruppe 2020 vorgeschlagen hat. 
 
Tobias Helms (Philipps-Universität Marburg, vorgeschlagen von der Unionsfraktion) kritisierte das Fehlen eines kohärenten und widerspruchsfreien Systems im Namensrecht und forderte eine Abstimmung mit dem Namensänderungsgesetz. 
 
Volker Weber (Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, auch vorgeschlagen von der Unionsfraktion) bemängelte die zusätzliche Komplexität des Gesetzes und unterstützt eine grundlegende Reform, die die Zuständigkeiten bei Namensänderungen vereinheitlicht. 
 
Matthias Hettich (Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) begrüßt zwar die Novellierungen, sieht aber ebenfalls die Notwendigkeit einer umfassenderen Reform und kritisiert das Verhältnis zwischen zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Namensrecht. 
 
Saskia Lettmaier (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, vorgeschlagen von der SPD-Fraktion) stimmt den Grundzügen der vorgesehenen Änderungen zu, sieht aber Verbesserungsbedarf und kritisiert das Prozedere bei Dissens über Kindesnamen. 
 
Alexander Sixt (Stellvertretender Leiter des Standesamts Nürnberg, auch vorgeschlagen von der SPD) betont die Notwendigkeit einer Reform und kritisiert, dass der Entwurf hinter den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zurückbleibt, schließt aber positiv an, dass einige Probleme angesprochen werden. 
 
Katharina Lugani (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, vorgeschlagen von der FDP-Fraktion) befürwortet die Zielsetzungen des Entwurfs zu einer liberaleren Namensgestaltung, weist jedoch auf die Notwendigkeit weiterer Reformen hin, um die Unübersichtlichkeit zu reduzieren. 
 
Anatol Dutta (Ludwig-Maximilians-Universität München, vorgeschlagen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist enttäuscht, dass die Vereinfachungsvorschläge der Arbeitsgruppe von 2020 nicht berücksichtigt wurden und der Entwurf stattdessen zur Komplexität beiträgt. 
 
Gösta Nissen (Leiter des Minderheitensekretariates, vorgeschlagen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht zwar die Anliegen der Minderheitenverbände berücksichtigt, ist aber besorgt über die Umsetzung in der Praxis, insbesondere die Beachtung der Bekenntnisfreiheit. 
 
Die Stellungnahmen der Sachverständigen und das Anhörungsvideo finden sich auf der Webseite des Bundestages. 
 
Links: 
- Anhörung im Video: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/976298-976298 
- hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-975254

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Rechtsausschuss (6. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9041 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in der geänderten Fassung anzunehmen. Diese Empfehlung wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD angenommen. Es gibt auch einen Entschließungsantrag der CDU/CSU, der diverse Änderungen, wie die Eliminierung bestimmter Namensänderungsmöglichkeiten, Kindeswohlprüfungen und eine grundlegende Neukonzeption des deutschen Namensrechts, fordert. Dieser Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt. 
 
Änderungen: 
Ja, es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese beinhalten die Liberalisierung des Namensrechts, wie die Erweiterung der Möglichkeiten volljähriger Kinder, einem Namenswechsel der Eltern zu folgen, und die Gestaltung des Doppelnamens durch Bindestrich als Regelfall. Es wird auch eine flexible Regelung für das Ablegen und Hinzufügen eines Bindestrichs vorgesehen. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. 
 
Begründung: 
Die Begründung der Beschlussempfehlung und der Änderungen zielt darauf ab, das Namensrecht zu liberalisieren und das internationale Namensrecht zu modernisieren. Es soll unter anderem die Namensbestimmung für volljährige und minderjährige Kinder erleichtert werden, und es werden neue Gestaltungsoptionen bei Doppelnamen eingeführt. Die Anpassungen sollen dazu beitragen, das Namensrecht an die aktuelle Lebensrealität und die Bedürfnisse von Familien anzupassen. 
 
Statements der Fraktionen: 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont die Bedeutung der Flexibilisierung und Modernisierung des Namensrechts. Die CDU/CSU kritisiert hingegen vor allem die späte Vorlage der Änderungsvorschläge und sieht in der derzeitigen Fassung inhaltliche Defizite. Die SPD unterstützt die Liberalisierung des Namensrechts und die FDP freut sich über die Fortschritte, betont aber auch, dass die Änderungsanträge weitestgehend technische Anpassungen seien. Keine Angaben finden sich zu Statements weiterer Fraktionen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:440/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:17.05.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt