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Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde abgelehnt.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)
Initiator:CDU/CSU
Status:Abgelehnt
Letzte Änderung:04.07.2024
Drucksache:20/6905 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12146 (PDF-Download)
Trojanercheck:
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 20/6905 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

IBC SOLAR AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Information darüber, wie mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Ausbau der Photovoltaik und von Speichern möglichst effizient und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausbauziele ereicht werden kann.

Lobbyregister-Nr.: R000221 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 34183

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.05.2023
Erste Beratung:25.05.2023
Abstimmung:04.07.2024
Drucksache:20/6905 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/12146 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz03.07.2024Tagesordnung
Rechtsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss17.01.2024Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss19.02.2024Anhörung
Rechtsausschuss03.07.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Rechtsausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Zur Mitberatung wurden der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie der Ausschuss für Klimaschutz und Energie und der Wirtschaftsausschuss hinzugezogen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 20/9890 in geänderter Fassung anzunehmen und den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/6905 abzulehnen. Den Änderungen zum Regierungsentwurf stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Linke zu, während die AfD dagegen stimmte. Für die Ablehnung des CDU/CSU-Entwurfs stimmten SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD, während die CDU/CSU dagegen stimmte und Die Linke sich enthielt. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefügt. Eine Übergangsvorschrift für die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen wurde hinzugefügt, damit Wohnungseigentümer besser zur neuen Rechtslage übergehen können. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze. 
 
Begründung: Der Ausschuss hält eine Übergangsvorschrift für notwendig, um den Wohnungseigentümern die Umstellung auf die neue Rechtslage zu erleichtern, indem bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchgeführt werden muss, sofern nicht einstimmig darauf verzichtet wird. Dies erfolgt im Kontext der Evaluation des Wohnungseigentümergesetzes im Jahr 2027. Weitere Klarstellungen betreffen die ordnungsgemäße Verwaltung und den Minderheitenschutz bei virtuellen Versammlungen sowie die Bedingungen und Rechte für die Installation von Steckersolargeräten im Wohnungseigentums- und Mietrecht. 
 
Statements der Fraktionen:  
- **FDP**: Lobt den Gesetzentwurf als Schritt zu mehr Digitalisierung und plädiert für eine breite Zustimmung. Der Änderungsantrag sichere die Teilnahme weniger technikaffiner Personen an Wohnungseigentümerversammlungen. 
- **BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN**: Begrüßt den Gesetzentwurf als sinnvollen Schritt zur klimaneutralen Energieproduktion und zur Erleichterung der Nutzung von Steckersolargeräten. 
- **CDU/CSU**: Bedauert das Ausbremsen des Fortschritts durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, unterstützt aber den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung. 
- **AfD**: Lehnt beide Gesetzentwürfe ab. Kritisiert die Verdrängung von Präsenzversammlungen und die Durchsetzbarkeit von Steckersolargeräten als Eingriff ins Eigentum. 
- **SPD**: Betont, der Gesetzentwurf ermögliche es Mietern und Eigentümern, zukunftsfähig und rechtssicher zu handeln und verpflichte zur Durchführung von Präsenzversammlungen bis 2028. 
- **Die Linke**: Unterstützt den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag als gute Balance zwischen Digitalisierung und Zugänglichkeit.