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Haushaltsplan 2024

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
Initiator:Bundesregierung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/7800 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:05.07.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.08.2023
Erste Beratung:05.09.2023
Abstimmung:02.02.2024
Drucksache:20/7800 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat18.10.2023Tagesordnung
Haushaltsausschuss16.11.2023Anhörung
Haushaltsausschuss21.11.2023Anhörung
Haushaltsausschuss23.11.2023Tagesordnung
Haushaltsausschuss18.01.2024Tagesordnung
Sportausschuss18.10.2023Tagesordnung
Sportausschuss08.11.2023Tagesordnung
Verteidigungsausschuss18.10.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 11.01.2024 im Ausschuss für Haushalt statt.

Haushalt 2024 im Fokus von Sachverständigen 
Die öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses im Bundestag hat sich mit dem Haushalt 2024 und dem Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes befasst. Zentrale Themen waren dabei die Umsetzung von Sparmaßnahmen beziehungsweise Steuererhöhungen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021. 
 
Prof. Armin Steinbach (HEC Paris), eingeladen von der SPD-Fraktion, betont, dass der Haushaltsgesetzgeber einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Definition von „erheblicher Beeinträchtigung“ der staatlichen Finanzlage habe. Eine Kreditaufnahme, abweichend von der Schuldenregel, sei auch ohne Bezugnahme auf den gesamten Bundeshaushalt denkbar. 
 
Prof. Alexander Thiele (BSP Business & Law School Berlin), ebenso von der SPD eingeladen, sieht die haushalterische und ökonomische Gesamtsituation sowie das Vorliegen mehrerer Notlagen als relevant für die Bewertung von erheblichen Beeinträchtigungen, die eine Kreditnahme rechtfertigen könnten. 
 
Prof. Lars P. Feld (Walter Eucken Institut), eingeladen von der FDP-Fraktion, und Prof. Gregor Kirchhof (Universität Augsburg) sowie Prof. Hans-Günter Henneke, beide eingeladen von der CDU/CSU-Fraktion, sind hingegen der Meinung, dass die Beurteilung der Erheblichkeit auf den Gesamthaushalt bezogen werden muss und sehen die Fluthilfesumme als zu niedrig an, um eine Notlage festzustellen. 
 
Prof. Christian Mölling (Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik), eingeladen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, diskutiert die Unwägbarkeiten der Lage in der Ukraine und betont die Notwendigkeit, diese bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. 
 
Prof. Christian Waldhoff, eingeladen von der CDU/CSU-Fraktion, und Prof. Thiess Büttner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), ebenfalls von der CDU/CSU, kritisieren spezifische Aspekte der Haushaltsplanung, unter anderem die geplante Rückzahlung von Zuschüssen durch die Bundesagentur für Arbeit. 
 
Prof. Fritz Söllner (TU Ilmenau), eingeladen von der AfD-Fraktion, warnt vor der aktuellen Buchungspraxis der Kreditaufnahme in Sondervermögen und bezeichnet diese als verfassungswidrig. 
 
Prof. Joachim Wieland (Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), von der SPD-Fraktion eingeladen, argumentiert, dass die Buchungspraxis der Kreditaufnahme in Sondervermögen gemäß des Bundesverfassungsgerichts urteils rechtmäßig ist, wenn sie nicht ausschließlich durch Notlagen bedingt ist. 
 
Prof. Monika Schnitzer (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage), eingeladen von Bündnis 90/Die Grünen, spricht sich für eine Reform der Schuldenbremse aus, um ihre Konstruktionsschwächen zu korrigieren, wie zum Beispiel den zu niedrig angesetzten Verschuldungsspielraum. 
 
Eine weitere Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes ist für den 15. Januar 2024 geplant. Informationen zur Anhörung, die Sachverständigenliste sowie deren Stellungnahmen sind auf der Webseite des Bundestags öffentlich zugänglich.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:320/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt