Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der ILO über Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
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Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft |
Initiator: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 02.02.2024 |
Drucksache: | 20/8655 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9389 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
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Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft. Dieses Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft festlegt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hintergrund:
Es gibt Hintergrundinformationen zur Entstehung des Übereinkommens, das auf der 89. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation am 21. Juni 2001 angenommen und am 20. September 2003 in Kraft getreten ist. Es stellt eine wichtige internationale Regelung dar, die insbesondere Schutzbestimmungen für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern in der Landwirtschaft, wie Zeit- und Saisonarbeitskräfte, junge Arbeitnehmer und Frauen, enthält.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten, da die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland den Anforderungen des Übereinkommens bereits entsprechen. Es werden daher keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf betont den bereits vorhandenen Einklang der deutschen Gesetzgebung mit den Mindeststandards des Übereinkommens. Besondere Berücksichtigung finden im Entwurf auch Schutzmaßnahmen für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Zeit- und Saisonarbeitskräfte sowie die besonderen Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen hinsichtlich des Mutterschutzes. Aus der Urgenz des Entwurfs sind keine Angaben hervorgegangen. Es wird lediglich um die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages gebeten.
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | 05.07.2023 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 04.10.2023 |
Erste Beratung: | 19.10.2023 |
Abstimmung: | 30.11.2023 |
Drucksache: | 20/8655 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9389 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Arbeit und Soziales | 08.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | 15.11.2023 | Tagesordnung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE zugestimmt, während sich die Fraktion der AfD der Stimme enthalten hat.
Anhörung:
Keine Angaben.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt; die Empfehlung lautet, ihn in unveränderter Fassung anzunehmen. Daher liegt hier kein Hinweis auf einen "Trojaner" vor.
Begründung:
Es gibt keine direkte Begründung für die Beschlussempfehlung im Text, abgesehen von der kurzen Darstellung des Problems und der Lösung, die im Kontext der Beschlussempfehlung erwähnt werden.
Statements der Fraktionen:
Statements einzelner Fraktionen sind im Text nicht enthalten.
Sonstiges:
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs bejaht und festgestellt, dass dieser im Einklang mit verschiedenen Prinzipien und Zielen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und den Sustainable Development Goals (SDGs) steht, insbesondere in den Bereichen globale Verantwortung, nachhaltiges Wirtschaften, sozialer Zusammenhalt und menschenwürdige Arbeit.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 389/23 |
Eingang im Bundesrat: | 18.08.2023 |
Erster Durchgang: | 29.09.2023 |
Abstimmung: | 02.02.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |