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Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der ILO über Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/8655 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9389 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft. Dieses Übereinkommen ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft festlegt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  
 
Hintergrund:  
Es gibt Hintergrundinformationen zur Entstehung des Übereinkommens, das auf der 89. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation am 21. Juni 2001 angenommen und am 20. September 2003 in Kraft getreten ist. Es stellt eine wichtige internationale Regelung dar, die insbesondere Schutzbestimmungen für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern in der Landwirtschaft, wie Zeit- und Saisonarbeitskräfte, junge Arbeitnehmer und Frauen, enthält.  
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten, da die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland den Anforderungen des Übereinkommens bereits entsprechen. Es werden daher keine Einnahmen erwartet.  
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.  
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf betont den bereits vorhandenen Einklang der deutschen Gesetzgebung mit den Mindeststandards des Übereinkommens. Besondere Berücksichtigung finden im Entwurf auch Schutzmaßnahmen für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Zeit- und Saisonarbeitskräfte sowie die besonderen Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen hinsichtlich des Mutterschutzes. Aus der Urgenz des Entwurfs sind keine Angaben hervorgegangen. Es wird lediglich um die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages gebeten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:05.07.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:04.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Abstimmung:30.11.2023
Drucksache:20/8655 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9389 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales08.11.2023Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung.  
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE zugestimmt, während sich die Fraktion der AfD der Stimme enthalten hat.  
 
Anhörung:  
Keine Angaben.  
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt; die Empfehlung lautet, ihn in unveränderter Fassung anzunehmen. Daher liegt hier kein Hinweis auf einen "Trojaner" vor.  
 
Begründung:  
Es gibt keine direkte Begründung für die Beschlussempfehlung im Text, abgesehen von der kurzen Darstellung des Problems und der Lösung, die im Kontext der Beschlussempfehlung erwähnt werden.  
 
Statements der Fraktionen:  
Statements einzelner Fraktionen sind im Text nicht enthalten.  
 
Sonstiges:  
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs bejaht und festgestellt, dass dieser im Einklang mit verschiedenen Prinzipien und Zielen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und den Sustainable Development Goals (SDGs) steht, insbesondere in den Bereichen globale Verantwortung, nachhaltiges Wirtschaften, sozialer Zusammenhalt und menschenwürdige Arbeit.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:389/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt