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Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9048 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9788 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Im Zuge der Beschlussempfehlung wurde noch eine Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes angehängt. Damit wird die Künstlersozialkasse auf einen neuen Träger übertragen, und zwar von der Unfallversicherung Bund auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Das Ziel ist, mit verbindlichen Standards die elektronische Patientenakte (ePA) ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten einzuführen. Zudem soll ab 2024 das elektronische Rezept (E-Rezept) verbindlich werden. Die Regierung ist der Meinung, dass die digitale Transformation des Gesundheitswesens ein großes Potenzial für eine effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Versorgung hat und daher weiterentwickelt und beschleunigt werden sollte. Die ePA ermöglicht es, medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen besser zu speichern. Bisher wurde die ePA jedoch eher selten freiwillig genutzt, daher wird nun auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wenn jemand die Akte nicht nutzen möchte, kann er widersprechen.  
 
Das Ziel ist es, die ePA mit strukturierten Daten vollständig und weitgehend automatisch zu füllen. Der erste Anwendungsfall wird die digitale Medikation sein. Weitere Anwendungen wie die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und Labordatenbefunde sollen folgen. Das E-Rezept wird ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard eingeführt. Die Nutzung soll über eine ePA-App stark vereinfacht möglich sein. Telemedizin, insbesondere Videosprechstunden, sollen in Zukunft umfassender genutzt werden. Die Mengenbegrenzungen für die Nutzung werden aufgehoben. Zudem werden "Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken" eingeführt.  
 
Die Reform zielt auch darauf ab, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verstärkt zu nutzen. Der Leistungsanspruch soll auf digitale Medizinprodukte höherer Risikoklassen erweitert werden, um beispielsweise telemedizinisches Monitoring zu ermöglichen. Es soll außerdem ein transparenter Qualitätswettbewerb mit obligatorischen Erfolgsmessungen etabliert werden. Im Zuge des Gesetzentwurfs wird auch ein Digitalbeirat bei der nationalen Agentur für digitale Medizin (gematik) eingerichtet. Der Beirat soll die gematik in Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit von Anwendungen beraten. Die Interoperabilität und die Cybersicherheit sollen ebenfalls verbessert werden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:13.07.2023
Datum Kabinettsbeschluss:30.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:31.10.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:14.12.2023
Drucksache:20/9048 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9788 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Digitales13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit08.11.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Gesundheit15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Gesundheit13.12.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Änderung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.11.2023 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung im Bundestag bezog sich auf den Entwurf eines Digitalgesetzes, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch Einführung verbindlicher Standards beschleunigen soll. Die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) sind wesentliche Bestandteile dieses Entwurfs mit festgelegten Umsetzungsfristen. Die Anhörung hat bereits stattgefunden, und verschiedene Sachverständige haben ihre Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich im Gesundheitsausschuss präsentiert. 
 
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befürwortet grundsätzlich die Opt-Out-Regelung für die ePA, äußert jedoch Bedenken bezüglich der kurzen Fristen zur Implementierung der ePA und schlägt eine Verlängerung bis zum 1. Juli 2025 vor. Die Krankenkassen sehen auch die Umsetzung der Einspeisung von bis zu zehn Dokumenten in die ePA als aufwendig und problematisch in Bezug auf Datenschutz an. 
 
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) ist für eine Ausweitung der Videobehandlung auf psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen und steht einer flächendeckenden Einführung der assistierten Telemedizin durch Apotheken skeptisch gegenüber. Sie bevorzugen eher Modellprojekte in diesem Bereich. 
 
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt ebenfalls die Opt-Out-Regelung der ePA, kritisiert aber zugleich die zu detaillierte Gestaltung der Zugriffsverwaltung und sieht die vorgesehenen Fristen als unrealistisch an. 
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt das Opt-Out-Verfahren für die ePA ausnahmsweise, da es der Gesundheitsversorgung wichtige Impulse geben kann. Voraussetzung dafür ist aber das Vertrauen der Versicherten durch Nutzbarkeit ohne technische Probleme und ein einfacher Widerspruchsprozess, sowie der Schutz vor Diskriminierung für die, die widersprechen. 
 
Ferdinand Gerlach, als Einzelsachverständiger, hebt die Bedeutung der vollständigen ePA hervor und warnt vor den Risiken des Löschens oder Ausblendens von Daten. Er empfiehlt, statt Daten zu löschen, diese lediglich zu verschatten, wenn der Versicherte dies wünscht. Gerlach sieht in der ePA einen Vorteil für Versicherte, um Transparenz über ihre Gesundheitsdaten und deren Zugriffe zu erhalten und Missbrauch effektiver erkennen zu können. Er regt eine Aufklärungskampagne über die Risiken der Nichtnutzung der ePA an. 
 
Mehrere Sachverständige, deren Namen nicht genannt wurden, betonen die Wichtigkeit strukturierter Daten in der ePA und kritisieren die Problematik unstrukturierter Daten im medizinischen Kontext.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und der Ausschuss für Digitales. Ferner wurde der Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT beteiligt und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.  
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/9048 in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen und den Antrag auf Drucksache 20/4670 abzulehnen. Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU angenommen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.  
 
Anhörung:  
Eine öffentliche Anhörung fand statt. Eingeladen waren diverse sachverständige Organisationen und Einzelsachverständige, darunter das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS), AOK-Bundesverband, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), BKK-Dachverband e. V., Bitkom e. V. und viele weitere. Detailinformationen zu den Sachverständigen und ihren Stellungnahmen sind im Protokoll der Anhörung und den als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen erfasst (Ausschussdrucksachen 20(14)163(1-34) und 20(14)164(1-4)).  
 
Änderungen:  
Änderungen in den Gesetzentwurf wurden eingefügt. Details zu den Änderungsanträgen finden sich auf Ausschussdrucksache 20(14)162.1neu, wobei einige mit unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen angenommen wurden. Weitere Änderungen beziehen sich auf einen Trägerwechsel der Künstlersozialversicherung. Diese Änderungen stehen in keinem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Gesetz, es handelt sich also um einen Trojaner.  
 
Begründung:  
Die Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen umfasst u.a. die Verbesserung der Digitalisierung und Nutzerfreundlichkeit im Gesundheitswesen, die Beschleunigung der E-Rezept-Einführung und die Förderung der Interoperabilität. Des Weiteren werden Anpassungen im Bereich der elektronischen Patientenakte und der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) vorgenommen. Mehr Details zur Begründung ergeben sich aus den umfangreichen Ausführungen im gesamten Bericht.  
 
Statements der Fraktionen:  
Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD haben unterschiedliche Positionen und Bewertungen zum Gesetzentwurf geäußert. Die SPD sieht einen Meilenstein für eine bessere Gesundheitsversorgung, die CDU/CSU enthält sich teilweise aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen einen klaren Fortschritt, die FDP betont die Wichtigkeit der Einführung einer elektronischen Patientenakte und die AfD kritisiert die Ansicht des Menschen als Summe von Daten sowie die potenzielle Verwaltungserhöhung durch Digitalisierung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:435/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt