Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) |
Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 02.02.2024 |
Drucksache: | 20/9048 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9788 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Hinweis: | Im Zuge der Beschlussempfehlung wurde noch eine Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes angehängt. Damit wird die Künstlersozialkasse auf einen neuen Träger übertragen, und zwar von der Unfallversicherung Bund auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Das Ziel ist, mit verbindlichen Standards die elektronische Patientenakte (ePA) ab Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten einzuführen. Zudem soll ab 2024 das elektronische Rezept (E-Rezept) verbindlich werden. Die Regierung ist der Meinung, dass die digitale Transformation des Gesundheitswesens ein großes Potenzial für eine effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Versorgung hat und daher weiterentwickelt und beschleunigt werden sollte. Die ePA ermöglicht es, medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen besser zu speichern. Bisher wurde die ePA jedoch eher selten freiwillig genutzt, daher wird nun auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt. Wenn jemand die Akte nicht nutzen möchte, kann er widersprechen.
Das Ziel ist es, die ePA mit strukturierten Daten vollständig und weitgehend automatisch zu füllen. Der erste Anwendungsfall wird die digitale Medikation sein. Weitere Anwendungen wie die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und Labordatenbefunde sollen folgen. Das E-Rezept wird ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard eingeführt. Die Nutzung soll über eine ePA-App stark vereinfacht möglich sein. Telemedizin, insbesondere Videosprechstunden, sollen in Zukunft umfassender genutzt werden. Die Mengenbegrenzungen für die Nutzung werden aufgehoben. Zudem werden "Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken" eingeführt.
Die Reform zielt auch darauf ab, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verstärkt zu nutzen. Der Leistungsanspruch soll auf digitale Medizinprodukte höherer Risikoklassen erweitert werden, um beispielsweise telemedizinisches Monitoring zu ermöglichen. Es soll außerdem ein transparenter Qualitätswettbewerb mit obligatorischen Erfolgsmessungen etabliert werden. Im Zuge des Gesetzentwurfs wird auch ein Digitalbeirat bei der nationalen Agentur für digitale Medizin (gematik) eingerichtet. Der Beirat soll die gematik in Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit von Anwendungen beraten. Die Interoperabilität und die Cybersicherheit sollen ebenfalls verbessert werden.
Datum erster Entwurf: | 13.07.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 30.08.2023 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 2 Einträge zu Drucksache 435/23 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 18 Einträge zu Drucksache 20/9048 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Ziel von AbbVies Interessenvertretung ist es auf eine praxistaugliche Ausgestaltung der zu erwartenden Verordnungen und Regelungen hinzuwirken.
Lobbyregister-Nr.: R000796 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49602
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das APS fordert belastbare Zahlengrundlagen für eine transparente ökonomische Projektkalkula-
tion. Eine verpflichtenden und sektorengleichen Qualitätssicherung muss für eine verbesserte Versorgungsqualität politisch verankert werden.
Lobbyregister-Nr.: R002644 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41269
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung einer einheitlichen Umsetzung des §393 SGB V zum Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen und der Verordnungsermächtigung, sodass Leistungserbringer im Sinne des Vierten Kapitels und Kranken- und Pflegekassen sowie ihre jeweiligen Auftragsdatenverarbeiter Sozialdaten und Gesundheitsdaten im Wege des Cloud-Computings verarbeiten dürfen.
Lobbyregister-Nr.: R002135 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51362
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung der Interessen der Krankenhäuser im Regelungsvorhaben
Lobbyregister-Nr.: R004464 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 30424
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gewährleistung der Befüllung der elektronischen Patientenakte mit Pathologie-Befunden grundsätzlich durch den behandelnden Arzt anstelle des Pathologen; Sicherstellung der Vertretung der Befunddaten generierenden ärztlichen Fachgruppen in den Expertengremien und Arbeitskreisen des Kompetenzzentrums nach § 385 SGB V; Empfehlung einer jur. Überprüfung, ob die ePA den Zugang von Obduzenten zu Patientendaten behindert
Lobbyregister-Nr.: R002120 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38876
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem verabschiedeten (DigiG) ergeben sich praktische Herausforderungen, wie die ePA für alle ab dem 15. Januar 2025 reibungslos in der Versorgung und den unterschiedlichen Gesundheitssektoren – wie Arztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern – funktionieren kann. Anstehende Aufgaben für die IT-Software-Hersteller werden zur erfolgreiche Implementierung der ePA für alle in den Versionen 2.6, 3.0, 3.1, und 3.2. dargelegt, um die Implikationen des Gesetzes zu verdeutlichen.
Lobbyregister-Nr.: R000457 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43135
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung von Patient*innenrechten im Digitalisierungsgesetz (DigiG).
Lobbyregister-Nr.: R005226 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40414
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Patient*innen müssen zu jeder Zeit die Hoheit über ihre Daten haben und z. B. die Verschattungs- und Löschungsrechte der Patient*innen in der ePA umfassend ausgestaltet sein sowie die Möglichkeit einer Kennzeichnung von Daten „nur für mich“ geschaffen werden muss. Darüber hinaus sollte die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen gewahrt bleiben. Die Patientenvertretung muss gestärkt werden, um die Rechte und Anliegen der Patient*innen besser bei der Digitalisierung zu berücksichtigen. Auch müssen für die Versicherten Schulungen für den Umgang mit digitalen Anwendungen angeboten werden. Auch müssen alle digitalen Entwicklungen barrierefrei zur Verfügung stehen.
Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51026
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
GSK setzt sich dafür ein, die Versorgung mit Schutzimpfungen zu verbessern und den rechtlichen Anspruch der Versicherten auf Schutzimpfungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hebt GSK ungenutzte Potenziale bei der Digitalisierung hervor, fordert den Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote und macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung und Stärkung der STIKO.
Lobbyregister-Nr.: R001541 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50696
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Folgt noch
Lobbyregister-Nr.: R004719 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45468
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist zum einen eine Verbesserung des Prozess- und Projektmanagements bei der Einführung sowie Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Zum anderen soll der faire Wettbewerb zwischen Herstellern erhalten bzw. gestärkt werden.
Lobbyregister-Nr.: R003058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41661
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Digitalgesetz wird eines der Kernvorhaben der Bundesregierung im Rahmen der Digitalisierungsstrategie, die ePA für alle, auf den Weg gebracht. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet für Patienten und Leistungserbringer ein erhebliches Potenzial, die Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern. Auch der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden.
Lobbyregister-Nr.: R000739 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52859
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir begrüßen die Flexibilisierung videogestützter Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte. Wir fordern die gleichzeitige Gewährleistung fachlicher Standards und größtmögliche Sorgfalt bei der Durchführung von videogestützter Psychotherapie. Erstgespräche und Probatorik müssen weiterhin in Präsenz stattfinden. Übergänge zwischen Präsenz- und online-Psychotherapie müssen ohne Therapeut*innenwechsel oder andere Brüche in der Behandlungskontinuität möglich sein. Der Erhalt und Ausbau regionaler Versorgungsangebote muss sichergestellt werden.
Lobbyregister-Nr.: R004103 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48047
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1) Sicherung des fairen Wettbewerbes in der Hilfsmittelversorgung durch Ablehnung der Fristverschiebung der elektronischen Verordnung von Hilfsmitteln und anderen Leistungen.
2) Sicherstellung der Verwaltung von Patientendaten gemäß den gematik-Spezifikationen.
3) Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erteilung von elektronischen Berufsausweisen für Fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben.
4) Integration von Hilfsmittelleistungserbringern in die elektronische Gesundheitsakte (ePA).
5) Forderung einer zentralen Datenverwaltung unter behördlicher Aufsicht der gematik.
Betroffenes Recht auf Bundesebene: Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG).
Lobbyregister-Nr.: R003954 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47699
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zentral ist aus unserer Sicht, eine elektronische Patientenakte (ePA) mit breiter Akzeptanz flächendeckend einzuführen. Aus Perspektive der Forschung wünschen wir uns einen ermöglichenden Datenschutz.
Interoperabilität und Planungssicherheit sind für die industrielle Gesundheitswirtschaft notwendig. Wir erwarten eine Berücksichtigung üblicher Industriestandards - auch auf europäischer Ebene - und deren Berücksichtigung der für Interoperabilität zuständigen Stelle(n). Auch müssen weiterhin Innovationen sowie der Einsatz neuer Technologien möglich sein.
Lobbyregister-Nr.: R002236 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49933
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sieht eine umfassende Sammlung und Speicherung von Patient*innendaten vor. Wir setzen uns dafür ein, dass Patient*innen mit vertretbarem Aufwand ihre Daten verwalten und schützen können, die Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt, und dass die Vorgaben für technische Systeme den notwendigen hohen Schutzanforderungen gerecht werden.
Lobbyregister-Nr.: R000453 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46027
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das DigiG regelt unter §359a SGB (V) die Implementierung der elektronischen Abrechnung. Hier setzt sich der Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen für eine digitale Implementierung ein, welche durch die Beibehaltung des Kostenerstattungsprinzips die Souveränität der Ärztinnen und Ärzte und der Patientinnen und Patienten schützt.
Lobbyregister-Nr.: R000853 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 32982
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Anbindung und Stärkung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen in diesem Kontext zwei wesentliche Fokusthemen für den vfa dar. Der vfa wirkt darauf hin, dass die Erstattungspreisfindung für DiGA ausschließlich über einen Verhandlungsprozess erfolgt und nicht über administrativ-technische Kriterien der Anwendungen definiert wird. Darüber hinaus werden branchenunbekannte Kriterien, wie z.B. Probezeiten für Medizinprodukte bzw. DIGA abgelehnt.
Lobbyregister-Nr.: R000762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52557
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der vfa setzt sich dafür ein, die Versorgung mit Schutzimpfungen zu verbessern und den rechtlichen Anspruch der Versicherten auf Schutzimpfungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hebt der vfa ungenutzte Potenziale bei der Digitalisierung hervor, fordert den Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote und macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung und Stärkung der STIKO.
Lobbyregister-Nr.: R000762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52557
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellen, dass die Regelungen die aus der Konkretisierung des DigiG in den nächsten Jahren entstehen z.B. AbEM, erfolgsabhängige Vergütungskomponenten, usw. pragmatisch umsetzbar, wirksam und in der Versorgung skalierbar sind für DiGA-Hersteller ein auskömmlicher Umsatz generierbar ist.
Lobbyregister-Nr.: R007197 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48465
Eingang im Bundestag: | 31.10.2023 |
Erste Beratung: | 09.11.2023 |
Abstimmung: | 14.12.2023 |
Drucksache: | 20/9048 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9788 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung | 13.12.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Digitales | 13.12.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Gesundheit | 08.11.2023 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Gesundheit | 15.11.2023 | Tagesordnung Tagesordnung Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Gesundheit | 13.12.2023 | Tagesordnung Tagesordnung Änderung Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 13.12.2023 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 13.12.2023 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 15.11.2023 im Ausschuss für Gesundheit statt.
Die Anhörung im Bundestag bezog sich auf den Entwurf eines Digitalgesetzes, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch Einführung verbindlicher Standards beschleunigen soll. Die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) sind wesentliche Bestandteile dieses Entwurfs mit festgelegten Umsetzungsfristen. Die Anhörung hat bereits stattgefunden, und verschiedene Sachverständige haben ihre Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich im Gesundheitsausschuss präsentiert.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befürwortet grundsätzlich die Opt-Out-Regelung für die ePA, äußert jedoch Bedenken bezüglich der kurzen Fristen zur Implementierung der ePA und schlägt eine Verlängerung bis zum 1. Juli 2025 vor. Die Krankenkassen sehen auch die Umsetzung der Einspeisung von bis zu zehn Dokumenten in die ePA als aufwendig und problematisch in Bezug auf Datenschutz an.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) ist für eine Ausweitung der Videobehandlung auf psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen und steht einer flächendeckenden Einführung der assistierten Telemedizin durch Apotheken skeptisch gegenüber. Sie bevorzugen eher Modellprojekte in diesem Bereich.
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt ebenfalls die Opt-Out-Regelung der ePA, kritisiert aber zugleich die zu detaillierte Gestaltung der Zugriffsverwaltung und sieht die vorgesehenen Fristen als unrealistisch an.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt das Opt-Out-Verfahren für die ePA ausnahmsweise, da es der Gesundheitsversorgung wichtige Impulse geben kann. Voraussetzung dafür ist aber das Vertrauen der Versicherten durch Nutzbarkeit ohne technische Probleme und ein einfacher Widerspruchsprozess, sowie der Schutz vor Diskriminierung für die, die widersprechen.
Ferdinand Gerlach, als Einzelsachverständiger, hebt die Bedeutung der vollständigen ePA hervor und warnt vor den Risiken des Löschens oder Ausblendens von Daten. Er empfiehlt, statt Daten zu löschen, diese lediglich zu verschatten, wenn der Versicherte dies wünscht. Gerlach sieht in der ePA einen Vorteil für Versicherte, um Transparenz über ihre Gesundheitsdaten und deren Zugriffe zu erhalten und Missbrauch effektiver erkennen zu können. Er regt eine Aufklärungskampagne über die Risiken der Nichtnutzung der ePA an.
Mehrere Sachverständige, deren Namen nicht genannt wurden, betonen die Wichtigkeit strukturierter Daten in der ePA und kritisieren die Problematik unstrukturierter Daten im medizinischen Kontext.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Rechtsausschuss, der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und der Ausschuss für Digitales. Ferner wurde der Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT beteiligt und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/9048 in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen und den Antrag auf Drucksache 20/4670 abzulehnen. Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU angenommen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.
Anhörung:
Eine öffentliche Anhörung fand statt. Eingeladen waren diverse sachverständige Organisationen und Einzelsachverständige, darunter das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS), AOK-Bundesverband, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), BKK-Dachverband e. V., Bitkom e. V. und viele weitere. Detailinformationen zu den Sachverständigen und ihren Stellungnahmen sind im Protokoll der Anhörung und den als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen erfasst (Ausschussdrucksachen 20(14)163(1-34) und 20(14)164(1-4)).
Änderungen:
Änderungen in den Gesetzentwurf wurden eingefügt. Details zu den Änderungsanträgen finden sich auf Ausschussdrucksache 20(14)162.1neu, wobei einige mit unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen angenommen wurden. Weitere Änderungen beziehen sich auf einen Trägerwechsel der Künstlersozialversicherung. Diese Änderungen stehen in keinem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Gesetz, es handelt sich also um einen Trojaner.
Begründung:
Die Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen umfasst u.a. die Verbesserung der Digitalisierung und Nutzerfreundlichkeit im Gesundheitswesen, die Beschleunigung der E-Rezept-Einführung und die Förderung der Interoperabilität. Des Weiteren werden Anpassungen im Bereich der elektronischen Patientenakte und der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) vorgenommen. Mehr Details zur Begründung ergeben sich aus den umfangreichen Ausführungen im gesamten Bericht.
Statements der Fraktionen:
Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD haben unterschiedliche Positionen und Bewertungen zum Gesetzentwurf geäußert. Die SPD sieht einen Meilenstein für eine bessere Gesundheitsversorgung, die CDU/CSU enthält sich teilweise aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen einen klaren Fortschritt, die FDP betont die Wichtigkeit der Einführung einer elektronischen Patientenakte und die AfD kritisiert die Ansicht des Menschen als Summe von Daten sowie die potenzielle Verwaltungserhöhung durch Digitalisierung.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 435/23 |
Eingang im Bundesrat: | 08.09.2023 |
Erster Durchgang: | 20.10.2023 |
Abstimmung: | 02.02.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |