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10. Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (elektronischer Rechtsverkehr)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.03.2024
Drucksache:20/9043 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10408 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

In dem Gesetzentwurf geht es darum, den Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht in Berlin zukünftig elektronisch zu ermöglichen. Dieser Gesetzesentwurf mit dem Titel "Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht" wurde von der Bundesregierung vorgelegt. Konkret sieht der Entwurf vor, die gesetzlichen Grundlagen für sichere elektronische Kommunikation im Zusammenhang mit Verfahren mit dem Bundesverfassungsgericht zu schaffen. Dabei sollen im Wesentlichen ähnliche Regelungen wie bereits im zivilprozessualen Rechtsverkehr und anderen Fachprozessordnungen gelten. Zudem soll der Umgang mit elektronischen Akten geregelt werden.  
 
Der Gesetzentwurf soll außerdem die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des Bundesverfassungsgerichts für bestimmte Forschungsvorhaben eröffnen. In ihrer Stellungnahme vom 20. Oktober 2023 fordert der Bundesrat verschiedene Änderungen des Entwurfs, insbesondere in Bezug auf die Einsicht in elektronisch geführte Akten beim Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung erklärt jedoch in ihrer Gegendarstellung, dass diese Frage derzeit noch nicht relevant sei. Sie betont, dass der vorgelegte Gesetzentwurf die Einführung und Ausgestaltung der elektronischen Aktenführung bewusst dem Bundesverfassungsgericht als eigenständigem Verfassungsorgan überlässt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:15.06.2023
Datum Kabinettsbeschluss:23.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:31.10.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:22.02.2024
Drucksache:20/9043 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10408 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss21.02.2024Änderung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Rechtsausschuss (6. Ausschuss) des Deutschen Bundestages hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der mitberatende Ausschuss, der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung, hat sich ebenfalls mit dem Gesetzentwurf befasst und festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfs gegeben sei. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 20/9043 mit Änderungen anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben dieser Empfehlung zugestimmt, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, in Abwesenheit der Gruppen Die Linke und BSW. Ein Entschließungsantrag ist nicht erwähnt. 
 
Änderungen: 
Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt und beziehen sich auf den ursprünglichen Entwurf. Ab dem 1. Januar 2026 werden auch Rechtslehrer zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet werden, analog zur Regelung der Verwaltungsgerichtsordnung. Darüber hinaus werden die Ausschlussfristen für die Erhebung der Richteranklage nach § 58 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BVerfGG verlängert. Da die Änderungen sich auf den Gesetzentwurf beziehen, liegt kein Trojaner vor. 
 
Begründung: 
Die Begründung der Beschlussempfehlung legt dar, dass die vorgeschlagenen Änderungen auf einem Änderungsantrag beruhen, der von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht und angenommen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Gesetzentwurf eine Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen wird und die neuen Fristenregelungen bei der Richteranklage eine bessere Anwendbarkeit in der Praxis ermöglichen. 
 
Statements der Fraktionen: 
Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP befürworten den Gesetzentwurf und die darin enthaltenen Änderungen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heben hervor, dass nun der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht wird und das Verfahren für Richteranklagen verbessert wird. Die CDU/CSU sieht darin den Eintritt des Bundesverfassungsgerichts in ein neues Zeitalter. Die FDP betont die Bedeutung des Digitalisierungsschritts und die Anpassung der Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr auch für Hochschullehrerinnen und -lehrer. Eine Stellungnahme der Fraktion der AfD, der Gruppen Die Linke und BSW ist im Text nicht enthalten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:441/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:22.03.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt