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Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:26.04.2024
Drucksache:20/8657 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11180 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Hinweis:Am 15.12.2023 wurden bereits einzelne Paragrafen beschlossen. Beschlussempfehlung des ersten Teils: Drs. Nr. 20/9781
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu beschleunigen und zu steigern, um die Klimaziele zu erreichen und bis zum Jahr 2045 eine Treibhausgasneutralität zu gewährleisten. Die Lösung sieht vor, den Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen zu lassen und den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Federführend für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).  
 
Hintergrund  
Hinter dem Gesetzentwurf steht die Photovoltaik-Strategie des BMWK, welche zur Beschleunigung des Photovoltaikausbaus beitragen soll. Es wird unter anderem angestrebt, dass der jährliche Leistungszubau von Solaranlagen bis 2025 deutlich gesteigert wird und dabei die Anlagen mindestens hälftig als Dachanlagen ausgeführt werden. Der Entwurf knüpft an die von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung an und sollte insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13, der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen, beitragen.  
 
Kosten  
Es werden Kosten erwartet, die sich aus der EEG-Förderung und der Administration ergeben. Mehrausgaben aus dem EEG-Konto belaufen sich auf jährlich etwa 23 Millionen Euro, zudem werden Verwaltungskosten von jährlich rund 1,5 Millionen Euro und einmalige Verwaltungskosten von 300 000 Euro prognostiziert. Im Bereich des Bundes sollen finanzielle und stellenmäßige Mehrbedarfe innerhalb der jeweiligen Einzelpläne bzw. des Bundes gegenfinanziert werden.  
 
Inkrafttreten  
Keine Angaben.  
 
Sonstiges  
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig angesehen, da er Teil der Bemühungen ist, die gesetzten Klima- und Energieziele zu erreichen. Es wird hervorgehoben, dass der Ausbau der Photovoltaik eine wichtige Rolle für die Transformation zur Klimaneutralität spielt. Weiterhin werden Anpassungen des Stromsystems und der Netzanbindung erläutert sowie die zusätzlich durch den Gesetzentwurf implementierten Erleichterungen wie etwa für den Betrieb von Balkon-PV-Anlagen.  
 
Maßnahmen  
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs sind:  
- Vereinfachung der Installation und des Betriebs von Steckersolargeräten (Balkon-PV).  
- Einführung der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" für die Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern.  
- Ausweitung der Mieterstrommodelle auf gewerbliche Stromverbraucher.  
- Bevorzugte Förderung von besonderen Solaranlagentypen (Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV, Parkplatz-PV).  
- Vergütungserhöhung für extensive Agri-Photovoltaikanlagen.  
- Erleichterung des Ausbaus von Dach-Photovoltaikanlagen und Anpassung der Direktvermarktungsregelungen.  
- Vereinfachung von Meldepflichten für Voll- und Teileinspeiseanlagen.  
- Einführung einer Duldungspflicht für die Verlegung von Leitungen zur Unterstützung des Anlagenbaus.  
- Schaffung eines Rechts auf Überfahrt für die Errichtung von (Onshore-) Windenergieanlagen.  
- Festlegung einer bundesweiten Obergrenze für den Ausbau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.  
- Berücksichtigung der Systemstabilität durch einen speziellen Systemstabilitätsbericht.  
- Ausweisung der Systemrelevanz von Kraftwerken durch Langfristanalyse.  
 
Stellungnahmen  
Zu dem Entwurf haben der Nationale Normenkontrollrat, der Bundesrat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Stellung genommen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Stellungnahmen zugesagt, einige Vorschläge aus dem Bundesrat zu prüfen, andere jedoch abgelehnt. Sie betont, dass die Gesetzesänderungen keinen negativen Einfluss auf die Sozialverträglichkeit haben sollten. Zudem unterstreicht sie die Wichtigkeit des Gesetzentwurfs für die Erreichung der Klima- und Energieziele und die Notwendigkeit der beschleunigten Umsetzung. Der Nationale Normenkontrollrat hebt hervor, dass die Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht dargestellt werden und keine Einwände dagegen erhebt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:16.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisiert und der Zubau von Photovoltaik beschleunigt.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.10.2023
Erste Beratung:19.10.2023
Abstimmung:26.04.2024
Drucksache:20/8657 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11180 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft23.04.2024Tagesordnung
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft24.04.2024Ergänzung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie18.10.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie15.11.2023Anhörung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie13.12.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie16.04.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie19.04.2024Sondersitzung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie22.04.2024Anhörung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie23.04.2024Sondersitzung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie24.04.2024Ergänzung
Ergänzung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz23.04.2024Änderung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz24.04.2024Ergänzung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen23.04.2024Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen24.04.2024Ergänzung
Haushaltsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Haushaltsausschuss24.04.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Verkehrsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Verkehrsausschuss23.04.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Verkehrsausschuss24.04.2024Änderung
Wirtschaftsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss23.04.2024Änderung
Wirtschaftsausschuss24.04.2024Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.11.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Kerstin Andreae von der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Neuregelungen des Solarpakets, mahnt jedoch an, dass beim Thema Netzanschluss keine zusätzlichen Regelungen eingeführt, sondern Beschleunigungen und Vereinfachungen vorgenommen werden sollten. 
 
Timm Fuchs, Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, hebt die positiven Aspekte der Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinden an Solaranlagen hervor und spricht sich für eine verpflichtende Beteiligung der Gemeinden an den erneuerbaren Energien aus. 
 
Nadine Schartz vom Deutschen Landkreistag betont die Wichtigkeit eines dezentralen PV-Ausbaus vorrangig auf Dächern und versiegelten Flächen, damit die Gemeinden vor Ort über Flächennutzungen entscheiden können. 
 
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), sieht die Notwendigkeit von Investitionssignalen, um die Wiederansiedlung der Solarindustrie in Deutschland zu ermöglichen, und spricht sich für die Abfederung höherer Fertigungskosten bei europäischen Solarprodukten aus. 
 
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, unterstützt Körnigs Meinung und lenkt den Fokus zusätzlich auf die Notwendigkeit der Anpassung von EEG-Vergütungssätzen, um gewerbliche Immobilienbesitzer stärker zu PV-Investitionen zu bewegen. 
 
Anne Eibisch, Vertreterin des Solarzellenproduzenten Meyer Burger GmbH, spricht sich für die Einführung eines Resilienz-Konzepts aus, um Wettbewerbsnachteile gegenüber chinesischen Unternehmen zu begegnen und die deutsche Solarindustrie zu stärken. 
 
Bernhard Krüsken vom Deutschen Bauernverband kritisiert die geplante Duldungspflicht für Netzinfrastruktur als unverhältnismäßige Einschränkung der Eigentumsrechte und spricht sich für einen PV-Ausbau weg von Ackerland und hin zu anderen Flächen aus. 
 
Birthe März von der Referentin für Klima- und Transformationspolitik beim Deutschen Naturschutzring fordert die Berücksichtigung von Naturschutzanforderungen bei Umwandlung von Flächen und sieht dies als wichtigen Faktor für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. 
 
Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, identifiziert den Netzausbau als dringliche Aufgabe und schlägt vor, steuerrechtliche Regelungen hinsichtlich der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen auf Änderungsbedarf zu prüfen. 
 
Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie und Politik beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft, spricht sich gegen höhere Vergütungen und stattdessen für das Abbauen von Hemmnissen, wie beim Thema Wegerecht, aus und fordert eine Anpassung des Mechanismus, der einen Ausgleich zwischen Wind- und Solarenergie ermöglicht. 
 
Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), fordert die Entbürokratisierung und eine gleichlaufende Privilegierung von PV-Anlagen und Speichern sowie konkrete Regelungen zur Zwischenspeicherung von PV-Strom. 
 
Martin Zembsch, Geschäftsführer der Climagy Projektentwicklung GmbH, sieht in fehlenden Netzkapazitäten und langsamen Genehmigungsverfahren das Hauptproblem für den PV-Ausbau und fordert eine Beschleunigung des Netzausbaus sowie eine Lösung für die Finanzierungsgrenzen bei Netzbetreibern.

Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 23.04.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Experten sehen Nachbesserungsbedarf beim "Solarpaket-1" 
Guido Ehrhardt, vom Fachverband Biogas und von der SPD-Fraktion benannt, begrüßt zwar die Änderungen durch das Solarpaket, betont jedoch, das Biomasse-Ausschreibungsvolumen sei zu gering und müsse erhöht werden, um den Verlust von Anlagen und erneuerbarer Strom- und Wärmeerzeugung zu vermeiden. 
 
Sandra Rostek, vom Hauptstadtbüro Bioenergie und von der CDU/CSU-Fraktion benannt, stimmt mit Ehrhardt überein, dass die erreichten Verbesserungen nicht ausreichen. Sie weist darauf hin, dass eine anhaltende Stilllegungswelle von Biogasanlagen zu erwarten sei. 
 
Carsten Körnig, vom Bundesverband Solarwirtschaft und von der SPD-Fraktion benannt, hebt hervor, dass das Solarpaket der Energiewende in städtischen Gebieten Impulse setzt. Er zeigt sich allerdings enttäuscht, dass Resilienzboni nicht Teil des Pakets sind, worin er eine verpasste Chance für die deutsche Solarindustrie sieht. 
 
Thorsten Müller, von der Stiftung Umweltenergierecht und ebenfalls durch die SPD-Fraktion benannt, führt eine rechtliche Bewertung des Solarpakets durch. Obwohl er das Aufgreifen von Anregungen aus der ersten Anhörung positiv sieht, benennt er vermeidbare Ungleichgewichte und fehlende Vereinheitlichungen. 
 
Asma Rharmaoui-Claquin, vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannt, fordert, dass zur Erreichung der Ziele im PV-Bereich die Rahmenbedingungen angepasst werden, um mehr PV-Anlagen zu errichten und effizient zu integrieren. Sie vermisst einige Punkte aus der PV-Strategie im aktuellen Entwurf. 
 
Wolfgang Saam, vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) und von der Unionsfraktion benannt, wünscht sich ein Solarpaket II, um PV-Projekten eine attraktivere Wirtschaftlichkeit zu verleihen. Er empfiehlt, den Schwellenwert für die Direktvermarktungspflicht flexibler zu gestalten. 
 
Felix Schmidt, vom World Wide Fund For Nature (WWF) und durch die Grünenfraktion benannt, sieht Bedarf, urbane Räume stärker für die Solarenergie zu nutzen. Er bemängelt, dass die Maßnahmen im Solarpaket I nicht weitreichend genug sind und fordert eine flächendeckende Umsetzung von PV auf Dächern und versiegelten Flächen. 
 
Philipp Schröder, von der 1KOMMA5° GmbH und durch die FDP-Fraktion benannt, fokussiert auf Verteilungsprobleme und plädiert für eine marktwirtschaftliche und netzdienliche Steuerung des Stromverbrauchs, sowie für regionale und zeitabhängige Netzentgelte. 
 
Bernhard Strohmayer, vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft und von der Unionsfraktion benannt, sieht Handlungsbedarf bei Freiflächenanlagen und deren Anerkennung als landwirtschaftliche Nutzung. Er thematisiert die geringe Praxistauglichkeit gewisser Regelungen bezüglich der Verlegung von Leitungen und landwirtschaftlichen Grundstücken. 
 
Christine Wilcken, von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, lehnt in ihrer schriftlichen Stellungnahme den Änderungsantrag ab, da er belastende Regelungen zu Lasten von Kommunen enthält und keine Verbesserung kommunaler Teilhabe an der Energiewende bringt. 
 
Die Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Website des Bundestags unter folgendem Link verfügbar: bundestag.de.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Weitere Ausschüsse, die mitberaten haben, sind der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.  
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen, und dies wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU und der Gruppe Die Linke beschlossen. Zusätzlich wurde ein Entschließungsantrag formuliert, in dem die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gefordert wird. Dieser wurde auch mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD angenommen.  
 
Änderungen:  
Ja, Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingeführt. Dazu gehören unter anderem die Erweiterung zur Einbeziehung von Speichern und Nebenanlagen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, Änderungen beim Photovoltaikausbau im Gewerbesegment, Anpassungen der Technischen Anschlussbedingungen für eine deutschlandweite Vereinheitlichung, Einschränkung der Duldungspflicht auf Grundstücke der öffentlichen Hand und verschiedene Anpassungen in Bezug auf die Regelungen zu Batteriespeichern, Bürgerenergieprojekten, die Verlängerung der EU-Notfallverordnung und die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergie. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf sowie auf weitere Gesetze und Verordnungen wie das Energiefinanzierungsgesetz, Energieleitungsausbaugesetz, Bundesbedarfsplangesetz, Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung, Windenergie-auf-See-Gesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung.  
 
Begründung:  
Es wurden von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Statements abgegeben, die die Entscheidungen und Änderungen begründeten. Diese Erklärungen legen sowohl die Notwendigkeit der Anpassungen als auch die Bedeutung des Gesetzentwurfs für die Erreichung der Klimaziele dar. Es wurden jedoch keine spezifischen Inhalte aus einer umfassenden Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen zitiert.  
 
Statements der Fraktionen:  
Die Fraktionen, die der Beschlussempfehlung und den Änderungen zugestimmt haben (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP), haben die Bedeutung des Gesetzentwurfs für den Klimaschutz und die Energiewende hervorgehoben. Sie befürworten die Ergänzungen und Änderungen im Gesetz, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die AfD lehnte den Gesetzentwurf ab, da sie die Energiewende grundsätzlich kritisiert. Die CDU/CSU distanzierte sich ebenfalls von der Beschlussempfehlung und wies auf Defizite im Gesetzentwurf hin, jedoch ohne formelle Ablehnung. Die Gruppe Die Linke enthielt sich und kritisierte das Verfahren sowie die Reihenfolge der gesetzgeberischen Maßnahmen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:383/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:26.04.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt