Haushaltsfinanzierungsgesetz
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Offizieller Titel: | Haushaltsfinanzierungsgesetz |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Beschlossen |
Letzte Änderung: | 15.12.2023 |
Drucksache: | 20/8298 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9792 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Trojanercheck: | ![]() |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Weiterführung der finanzpolitischen Normalität nach mehreren Jahren von Krisenbekämpfungshaushalten unter Berücksichtigung der Herausforderungen durch Klimawandel, Digitalisierung und demographische Entwicklungen sowie der Preisniveaustabilisierung und Zinsentwicklung. Der Gesetzentwurf beinhaltet Anpassungen im sozialen Sicherungssystem, Änderungen im nationalen Brennstoffemissionshandel und im Bereich der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Notwendigkeit, finanzpolitisch auf langfristige Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und demographische Entwicklung zu reagieren und dabei gleichzeitig eine nachhaltige Haushaltspolitik zu gewährleisten. Auch die Rückkehr zu einem ohne Kredite ausgeglichenen Haushalt nach den Krisenbekämpfungshaushalten wird als Hintergrund genannt.
Kosten
Für den Bundeshaushalt ergeben sich im Rahmen des Gesetzentwurfs sowohl Einsparungen als auch zusätzliche Kosten. Bspw. führt die Absenkung der Einkommensgrenze für Elterngeldansprüche zu jährlichen Einsparungen von bis zu 500 Mio. Euro ab 2026. Die Umsetzung der Programmausgaben aus dem aufgelösten Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" führt 2024 zu einem Haushaltsaufwand von rund 2,7 Mrd. Euro, während die Vereinnahmung des im Sondervermögen vorhandenen Vermögens im Jahr 2024 zu Einnahmen von rund 4,2 Mrd. Euro führt. Weitere Kostenentwicklungen sind für verschiedene Bereiche detailliert aufgeführt, so dass sowohl Entlastungen des Bundeshaushalts als auch zusätzliche Bedarfe entstehen. Für Länder und Kommunen sind in dem Entwurf keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand genannt. Durch die Anhebung des Preispfades im Brennstoffemissionshandel werden zusätzliche Einnahmen von jeweils 1,3 Mrd. Euro in den Jahren 2024 und 2025 erwartet.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Der Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung als besonders eilbedürftig eingestuft worden und wurde dem Bundesrat am 18. August 2023 in dieser Form zugeleitet. Es wird ein hohes Niveau an Investitionen, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung, beibehalten. Zudem findet eine Umstrukturierung von Verantwortungsbereichen im Sozialgesetzbuch II und III zur Einsparung von Betreuungsaufwand bei Jobcentern für unter 25-Jährige statt. Durch die Auflösung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" werden bestehende Prozesse und Verfahren in die Haushaltsstrukturen integriert, mit dem Ziel auf Verwaltungsvereinfachungen und Kostentransparenz.
Maßnahmen
- Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf 150.000 Euro für Alleinerziehende und Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch
- Anpassung des Einkommensersatzes beim Elterngeld: Staffelung nach Einkommen mit Erhöhung bis auf 100% bei Einkommen unter 1.000 Euro und Verringerung bis auf 65% bei Einkommen über 1.200 Euro
- Höchstbetrag des Elterngeldes wird auf 1.800 Euro festgesetzt
- Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz treten ab 1. Januar 2024 in Kraft
- Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“, welches für den Ausbau von Mobilfunk- und Gigabitnetzen und für den DigitalPakt Schule genutzt wurde
- Aufhebung von § 4 des Sondervermögens zur Entfallung der Zweckbindung der Einnahmen ab Wirtschaftsjahr 2024
- Digitale Bildungsinfrastrukturmaßnahmen werden künftig aus dem Gesamthaushalt finanziert
- Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz integrieren Dynamisierung zur Verweisung auf das Bundesklimaschutzgesetz und Förderung der Mikroelektronik und Infrastruktur der Schienenwege
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren erhalten Eingliederungsleistungen in Arbeit ausschließlich nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Reduzierung der Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung um nominal 600 Mio. Euro jährlich von 2024 bis 2027
- Aussetzung des Bundeszuschusses für Einzelplan 15 (Gesundheitsministerium) von 2024 bis 2027 zur Haushaltskonsolidierung
- Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen durch niedrigere Mittelzuführung zum Pflegevorsorgefonds
- Festpreisanhebungen im nationalen Brennstoffemissionshandel für die Jahre 2024 und 2025
- Flexibilisierung bei den Investitionsvorhaben des Sondervermögens Bundeswehr zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
- Gesetzliche Regelungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Überführung der Förderleistungen für unter 25-Jährige in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, welche zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 10.08.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 16.08.2023 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 20/8298 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Zuge der Einigung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Bundesregierung die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt, gesenkt. Grundsätzlich möchten wir das Engagement der Bundesregierung begrüßen, um negative Auswirkungen steigender Energiekosten für den Wirtschaftsstandort Deutschland abzuwenden. Gleichzeitig müssen wir hinsichtlich der Umsetzung des Strompreispaketes darauf hinweisen, dass insbesondere auch Telekommunikationsnetzbetreiber und Rechenzentren zwingend zu berücksichtigen sind.
Lobbyregister-Nr.: R002709 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51910
Eingang im Bundestag: | 10.09.2023 |
Erste Beratung: | 21.09.2023 |
Abstimmung: | 15.12.2023 |
Drucksache: | 20/8298 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9792 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Arbeit und Soziales | 22.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | 07.12.2023 | Änderung |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | 11.12.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | 13.12.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Digitales | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Digitales | 22.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Digitales | 07.12.2023 | Änderung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 07.12.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 13.12.2023 | Tagesordnung Tagesordnung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 23.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 07.12.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 13.12.2023 | Änderung |
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 17.11.2023 | Tagesordnung |
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 07.12.2023 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 23.11.2023 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 07.12.2023 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 11.12.2023 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 13.12.2023 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 15.11.2023 | Änderung Änderung Tagesordnung Änderung |
Haushaltsausschuss | 16.11.2023 | Anhörung Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 21.11.2023 | Anhörung |
Haushaltsausschuss | 23.11.2023 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 05.12.2023 | Änderung |
Haushaltsausschuss | 07.12.2023 | Änderung |
Haushaltsausschuss | 11.12.2023 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 13.12.2023 | Änderung Änderung |
Verkehrsausschuss | 15.11.2023 | Ergänzung |
Verkehrsausschuss | 22.11.2023 | Tagesordnung |
Verkehrsausschuss | 07.12.2023 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 15.11.2023 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 22.11.2023 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 07.12.2023 | Änderung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Zusätzlich waren der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Verteidigungsausschuss, der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Digitales, der Ausschuss für Klimaschutz und Energie, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an der Beratung beteiligt.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet, den weiteren Teil des Entwurfs eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes anzunehmen. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stimmten der Empfehlung zu, während die Fraktionen der CDU/CSU und AfD dagegen stimmten.
Anhörung: Eine Anhörung fand statt. Geladen waren Sachverständige aus verschiedenen akademischen Institutionen und Organisationen, wie die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, das Institut der deutschen Wirtschaft Köln, die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, der Bundesrechnungshof, Universitäten wie die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und das Karlsruher Institut für Technologie, sowie Vertreter des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands und des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Änderungen: Ja, Änderungen wurden vorgenommen. Sie betreffen unter anderem die Bereiche Elterngeld, das Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III usw.), Festpreise im Brennstoffemissionshandel, das Sondervermögen der Bundeswehr, das SURE-Gewährleistungsgesetz, das Stabilisierungsmechanismusgesetz und das ESM-Finanzierungsgesetz. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und weitere Gesetze.
Begründung: Die Änderungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, steigende Ausgaben zu bremsen und die finanzielle Stabilität von Sicherungssystemen zu gewährleisten. Es geht um die Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität, die Anpassung an neue Herausforderungen wie Klimawandel und Digitalisierung sowie um eine gerechtere Sozialversicherung.
Statements der Fraktionen: Keine Angaben.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 366/23 |
Eingang im Bundesrat: | 18.08.2023 |
Erster Durchgang: | 29.09.2023 |