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Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes + Tierarzneimittelgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9002 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9395 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an Änderungen im EU-Recht im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Dazu gehören Anpassungen der Veröffentlichungspflicht von Informationen über Begünstigte der Agrar- und Fischereifonds sowie die Neustrukturierung der Regelungen für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Humanarzneimittel für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und federführend zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.  
 
Hintergrund  
Es gibt eine Vorgeschichte zu den Änderungen im EU-Recht, die eine Anpassung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes erforderlich machen. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, der den § 50 Absatz 2 des Tierarzneimittelgesetzes teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat.  
 
Kosten  
Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Kosten von 15.825 Euro, für die Länder einmalige Kosten von 251.850 Euro. Es werden keine weiteren Kosten genannt und keine Einnahmen erwartet.  
 
Inkrafttreten  
Das Gesetz soll unmittelbar nach Verkündung in Kraft treten, um die notwendigen Verfahren zeitnah umsetzen zu können.  
 
Sonstiges  
Es wird nicht angegeben, ob der Gesetzentwurf besonders eilbedürftig ist. Im Gesetzentwurf werden auch rechtsförmliche Anpassungen im Hinblick auf die Behördenbezeichnungen der Bundesressorts vorgenommen. Ebenso erfolgt keine Befristung oder Evaluation des Gesetzes, da dies vom unbefristeten EU-Recht nicht vorgesehen ist.  
 
Maßnahmen  
- Veröffentlichungspflichten: Nationale Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Informationen über GAP-Begünstigte, inklusive der Regelung von Ausnahmen für Kleinempfänger; neue Regelung für die Veröffentlichung weiterer Informationen wie kofinanzierter Beträge und Mutterunternehmen bestimmter Begünstigter.  
- Trennung der Internetseiten: Möglichkeit einer Trennung der Internetseiten für GAP und GFP zur Veröffentlichung von Vorhabendaten und weiteren Informationen.  
- EU-Fonds: Legaldefinition des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als „Agrarfonds".  
- Löschfristen: Festlegung der Löschfristen für veröffentlichte Informationen, gemäß EU-Recht nach zwei Jahren für GAP und spezifischen EU-Vorgaben für GFP.  
- Verordnungsermächtigungen: Einführung neuer Verordnungsermächtigungen für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bezüglich der Darstellungsform der Veröffentlichung, insbesondere für ein offenes, maschinenlesbares Format.  
- Altveröffentlichungen: Anwendung der bisherigen Gesetzesfassung für Veröffentlichungen der Agrar-Haushaltsjahre 2022 und früher.  
- Änderungen im Tierarzneimittelgesetz: Anpassung des § 50 Absatz 2 TAMG nach Bundesverfassungsgerichtsentscheidung hinsichtlich nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Humanarzneimittel für nicht lebensmittelliefernde Tiere; Folgeänderungen für die Zulässigkeit von Rechtsverordnungen im Zusammenhang mit tierärztlichen Hausapotheken und Anwendung von Tierarzneimitteln.  
 
Stellungnahmen  
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.08.2023
Datum Kabinettsbeschluss:19.07.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:24.10.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:30.11.2023
Drucksache:20/9002 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9395 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft15.11.2023Tagesordnung
Rechtsausschuss15.11.2023Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss für die Beratung des Gesetzentwurfs ist der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss). Mitberaten hat der Rechtsausschuss.  
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/9002 unverändert anzunehmen. Es gibt keine spezifischen Angaben darüber, welche Fraktionen dieser Empfehlung zugestimmt haben, aber der Text erwähnt, dass der Ausschuss einstimmig beschlossen hat, die Beschlussempfehlung dem Bundestag zu geben, daher kann davon ausgegangen werden, dass alle vertretenen Fraktionen im Ausschuss zugestimmt haben.  
 
Anhörung:  
Im bereitgestellten Text sind keine Angaben darüber enthalten, ob eine Anhörung stattgefunden hat oder welche Sachverständigen geladen waren.  
 
Änderungen:  
Es gibt keine Angaben über spezifische Änderungen, die in den Gesetzentwurf eingefügt worden sind. Der Text erwähnt lediglich, dass der Gesetzentwurf in unveränderter Fassung angenommen und empfohlen wurde. Demnach gibt es keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen, und es gibt auch keinen Hinweis auf einen "Trojaner".  
 
Begründung:  
Die Begründung für die Beschlussempfehlung scheint in der Anpassung an das EU-Recht und in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu liegen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Begründung ist im Text nicht enthalten.  
 
Statements der Fraktionen:  
Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE haben ihre Positionen wie folgt dargelegt:  
- SPD betont die Wichtigkeit transparenter Informationen über Zahlungen aus Europäischen Fonds und befürwortet die Umsetzung der EU-Vorgaben ohne zusätzliche Bürokratie sowie die Verfassungskonformität des TAMG.  
- CDU/CSU unterstützt die Änderungen am TAMG und äußert Kritik an der weitergehenden EU-Transparenz.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobt die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU und unterstützt gleiche Regelungen im Binnenmarkt.  
- FDP begrüßt die 1:1 Umsetzung von EU-Recht ohne zusätzlichen Bürokratieaufwachs.  
- AfD kritisiert die geringe Handlungskompetenz des Deutschen Bundestags aufgrund des EU-Einflusses, begrüßt aber die erhöhte Transparenz in der Agrarpolitik.  
- DIE LINKE hinterfragt die Novellierung des TAMG und die möglichen bürokratischen Mehrbelastungen und erwartet eine umfassende Berücksichtigung der Praxisrückmeldungen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:431/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt