Kreditzweitmarktförderungsgesetz
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 15.12.2023 |
Drucksache: | 20/9093 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9782 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Hinweis: | Der Finanzausschuss hat in der Beschlussempfehlung noch Teile des kurz zuvor im Bundesrat gescheiterten Wachstumschancengesetzes angehängt, damit zumindest diese noch in diesem Jahr beschlossen werden können:
- Streichung der Besteuerung der Dezember-Soforthilfe 2022 (siehe auch ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023) - Änderung des Pfandbriefgesetzes und des DG Bank-Umwandlungsgesetzes - Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes - Anpassung der Abgabenordnung und anderer Gesetze an das MoPeG - Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie - Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern mit einer Verschiebung der Einführung des neuen Verfahrens um zwei Jahre - Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Bestände notleidender Kredite abzubauen und zu verhindern, dass es künftig wieder zu einer Anhäufung notleidender Kredite kommen kann. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer gewährleistet werden. Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen wird das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) eingeführt.
Hintergrund:
Die globale Finanzkrise und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben hohe Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen der europäischen Banken verursacht. Diese Hindernisse für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft sollen durch einen effizienten und transparenten Sekundärmarkt abgebaut werden, auf dem institutionelle Investoren notleidende Kredite von Banken erwerben können.
Inkrafttreten:
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten ist nicht angegeben.
Sonstiges:
Weitere Kosten entstehen durch die Umlage zur Finanzierung der BaFin für Kreditdienstleistungsinstitute. Eine Evaluierung des Gesetzes ist bis Ende 2027 vorgesehen, sofern der Bericht der Europäischen Kommission zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt. Der Nutzen des Vorhabens ist nicht dargestellt und die Vollzugsprozesse wurden visuell dargestellt, um Digitaltauglichkeit sicherzustellen. Das Gesetz dient auch der Umsetzung von EU-Recht, beinhaltet jedoch auch weiterführende nationale Regulierungen („Gold Plating“). Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am 13. Oktober 2023 als besonders eilbedürftig übermittelt.
Maßnahmen:
Der Gesetzentwurf sieht ein Erlaubnisverfahren für Anbieter von Kreditdienstleistungen für verkaufte notleidende Kredite in Deutschland und die Regelung des Zugangs europäischer Anbieter vor. Es umfasst aufsichtliche Anforderungen, ein Register der zugelassenen oder mit einem Europäischen Pass hier tätigen Kreditdienstleistungsinstitute und die Möglichkeit der Ahndung gravierender Verstöße gegen das Gesetz mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen.
Stellungnahmen:
Stellungnahmen des Bundesrats, der Bundesregierung oder des Normenkontrollrats sind enthalten. Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKRG ist als Anlage 2 beigefügt.
Datum erster Entwurf: | 08.08.2023 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 11.10.2023 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 20/9093 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Begriff „Finanzierungsleasing“ (bzw. „finance lease“) sollten bei Anwendung des erweiterten Zinsbegriffs in § 4h EStG in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1a Ziffer 10 KWG ausgelegt werden.
Die Begriffe „Zinsaufwendungen“ und „Zinserträge“ sollten inhaltlich korrespondierend ausgelegt werden.
Lobbyregister-Nr.: R001688 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46166
Eingang im Bundestag: | 05.11.2023 |
Erste Beratung: | 09.11.2023 |
Abstimmung: | 14.12.2023 |
Drucksache: | 20/9093 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/9782 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 13.12.2023 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 13.12.2023 | Tagesordnung Tagesordnung |
Rechtsausschuss | 13.12.2023 | Änderung |
Wirtschaftsausschuss | 13.12.2023 | Ergänzung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stimmten für die Annahme, während die Fraktion der AfD dagegen stimmte. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag.
Anhörung:
Keine Angaben.
Änderungen:
Im Gesetzentwurf wurden folgende Änderungen eingefügt:
- Änderungen des Kreditzweitmarktgesetzes
- Änderung des Pfandbriefgesetzes
- Änderung des DG Bank-Umwandlungsgesetzes
- Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes
- Anpassung der Abgabenordnung und anderer Gesetze an das MoPeG
- Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
- Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern mit einer Verschiebung der Einführung des neuen Verfahrens um zwei Jahre
- Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022
- Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Entwurf sowie auf andere Gesetze. Es gibt keine klare Angabe, dass es sich um einen Trojaner handelt, aber die Änderungen betreffen neben dem Kreditzweitmarktgesetz auch andere Bereiche wie das Pfandbriefgesetz und das Versicherungsrecht.
Begründung:
Eine Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen ist vorhanden, jedoch nicht zusammengefasst.
Statements der Fraktionen:
Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die Fraktion der CDU/CSU begrüßten den Gesetzentwurf, da er der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 dient und einen effizienteren Sekundärmarkt für notleidende Kredite schaffen soll. Sie begrüßten insbesondere die Änderungsanträge, die sowohl den Gesetzentwurf verbessern als auch einige Maßnahmen aus dem Wachstumschancengesetz retten sollen. Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf ab und kritisierte vor allem die mögliche Umgehung des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch große Inkassounternehmen. Sie kritisierte auch die ad-hoc-Versuche zur Rettung einiger Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 507/23 |
Eingang im Bundesrat: | 13.10.2023 |
Erster Durchgang: | 24.11.2023 |
Abstimmung: | 15.12.2023 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |