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Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.12.2023
Drucksache:20/9093 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9782 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Der Finanzausschuss hat in der Beschlussempfehlung noch Teile des kurz zuvor im Bundesrat gescheiterten Wachstumschancengesetzes angehängt, damit zumindest diese noch in diesem Jahr beschlossen werden können:  
- Streichung der Besteuerung der Dezember-Soforthilfe 2022 (siehe auch ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)  
- Änderung des Pfandbriefgesetzes und des DG Bank-Umwandlungsgesetzes  
- Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes  
- Anpassung der Abgabenordnung und anderer Gesetze an das MoPeG  
- Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie  
- Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern mit einer Verschiebung der Einführung des neuen Verfahrens um zwei Jahre  
- Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Bestände notleidender Kredite abzubauen und zu verhindern, dass es künftig wieder zu einer Anhäufung notleidender Kredite kommen kann. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer gewährleistet werden. Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen wird das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) eingeführt.  
 
Hintergrund:  
Die globale Finanzkrise und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben hohe Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen der europäischen Banken verursacht. Diese Hindernisse für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft sollen durch einen effizienten und transparenten Sekundärmarkt abgebaut werden, auf dem institutionelle Investoren notleidende Kredite von Banken erwerben können.  
 
Inkrafttreten:  
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten ist nicht angegeben.  
 
Sonstiges:  
Weitere Kosten entstehen durch die Umlage zur Finanzierung der BaFin für Kreditdienstleistungsinstitute. Eine Evaluierung des Gesetzes ist bis Ende 2027 vorgesehen, sofern der Bericht der Europäischen Kommission zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt. Der Nutzen des Vorhabens ist nicht dargestellt und die Vollzugsprozesse wurden visuell dargestellt, um Digitaltauglichkeit sicherzustellen. Das Gesetz dient auch der Umsetzung von EU-Recht, beinhaltet jedoch auch weiterführende nationale Regulierungen („Gold Plating“). Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am 13. Oktober 2023 als besonders eilbedürftig übermittelt.  
 
Maßnahmen:  
Der Gesetzentwurf sieht ein Erlaubnisverfahren für Anbieter von Kreditdienstleistungen für verkaufte notleidende Kredite in Deutschland und die Regelung des Zugangs europäischer Anbieter vor. Es umfasst aufsichtliche Anforderungen, ein Register der zugelassenen oder mit einem Europäischen Pass hier tätigen Kreditdienstleistungsinstitute und die Möglichkeit der Ahndung gravierender Verstöße gegen das Gesetz mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen.  
 
Stellungnahmen:  
Stellungnahmen des Bundesrats, der Bundesregierung oder des Normenkontrollrats sind enthalten. Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKRG ist als Anlage 2 beigefügt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:08.08.2023
Datum Kabinettsbeschluss:11.10.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.11.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:14.12.2023
Drucksache:20/9093 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9782 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz13.12.2023Tagesordnung
Finanzausschuss13.12.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Rechtsausschuss13.12.2023Änderung
Wirtschaftsausschuss13.12.2023Ergänzung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stimmten für die Annahme, während die Fraktion der AfD dagegen stimmte. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag. 
 
Anhörung: 
Keine Angaben. 
 
Änderungen: 
Im Gesetzentwurf wurden folgende Änderungen eingefügt: 
- Änderungen des Kreditzweitmarktgesetzes 
- Änderung des Pfandbriefgesetzes 
- Änderung des DG Bank-Umwandlungsgesetzes 
- Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes 
- Anpassung der Abgabenordnung und anderer Gesetze an das MoPeG 
- Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie 
- Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern mit einer Verschiebung der Einführung des neuen Verfahrens um zwei Jahre 
- Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 
- Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren 
 
Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Entwurf sowie auf andere Gesetze. Es gibt keine klare Angabe, dass es sich um einen Trojaner handelt, aber die Änderungen betreffen neben dem Kreditzweitmarktgesetz auch andere Bereiche wie das Pfandbriefgesetz und das Versicherungsrecht. 
 
Begründung: 
Eine Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen ist vorhanden, jedoch nicht zusammengefasst. 
 
Statements der Fraktionen: 
Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die Fraktion der CDU/CSU begrüßten den Gesetzentwurf, da er der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 dient und einen effizienteren Sekundärmarkt für notleidende Kredite schaffen soll. Sie begrüßten insbesondere die Änderungsanträge, die sowohl den Gesetzentwurf verbessern als auch einige Maßnahmen aus dem Wachstumschancengesetz retten sollen. Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf ab und kritisierte vor allem die mögliche Umgehung des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch große Inkassounternehmen. Sie kritisierte auch die ad-hoc-Versuche zur Rettung einiger Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:507/23
Eingang im Bundesrat:13.10.2023
Erster Durchgang:24.11.2023
Abstimmung:15.12.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt