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Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

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Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9046 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9785 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) geht es darum, die Nutzung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke zu erleichtern und zu beschleunigen. Dafür soll eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle geschaffen werden. Das Ziel dieser Novelle ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Forschung zu stärken. Der Austausch und die Nutzung von hochwertigen, strukturierten und miteinander verknüpften Gesundheitsdaten werden als Schlüsselfaktoren für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung betrachtet. Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse sollen künftiges Leid minimiert und eine sichere, bessere und qualitätsgesicherte Versorgung gewährleistet werden.  
 
Datenschutzrechtliche Standards sollen dabei vollständig berücksichtigt werden. Personenbezogene Gesundheitsdaten sollen durch Verpflichtungen zur Geheimhaltung der Forscher und die Einführung einer Strafnorm geschützt werden. Die neue Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll als Mittler zwischen datenhaltenden Einrichtungen und Datennutzern fungieren und koordinierende Aufgaben bei Anträgen auf Datenverknüpfung übernehmen. Dies wird durch die Einrichtung einer unabhängigen Stelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) realisiert. Die stärkere Nutzung von Daten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zur Verbesserung der Versorgung wird ermöglicht. Hierbei können beispielsweise Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder zur Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen verwendet werden.  
 
Die Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM sollen breiter und schneller genutzt werden können. Die Antragsberechtigung für die Nutzung der Daten wird nicht mehr entscheidend von der Person gestellt, die den Antrag stellt, sondern vom Gemeinwohl. Des Weiteren ist die Verknüpfung von Daten des FDZ mit Daten der klinischen Krebsregister der Länder geplant. Um die Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) besser für Forschungszwecke nutzen zu können, wird ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren (Widerspruchsverfahren) für die Datenfreigabe eingeführt. Dadurch können Patienten selbst über die Nutzung ihrer Daten entscheiden und es soll eine einfachere Verwaltung der Widersprüche ermöglicht werden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:04.08.2023
Datum Kabinettsbeschluss:30.08.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 434/23 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 18 Einträge zu Drucksache 20/9046 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GDNG und der EHDS und die nachgelagerten Verordnungen bilden wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Sekundärdatennutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu beschleunigen, setzt sich AbbVie für ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten für die private Forschung unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten ein. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung

Lobbyregister-Nr.: R000796 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49602

AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für die Nutzung von Routinedaten aus der akut-, intensiv- und notfallmedizinischen Versorgung. Insbesondere Stärkung der Eigen- und Verbundforschung mit Routinedaten und Restproben. Entbürokratisierung durch Abstimmung der Prozesse mit den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Lobbyregister-Nr.: R005767 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46601

Aktionsbündnis Patientensicherheit

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf wird grundsätzlich befürwortet, da die Daten im eMP in Notlagen aller Art prozessvereinfachend, zeitsparend, und dadurch lebensrettend sein können.

Lobbyregister-Nr.: R002644 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41269

Alexion Pharma Germany GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen der Implementierung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes setzt Alexion sich für einen gleichberechtigten und regelbasierten Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten, die Harmonisierung von Standards und eine schnelle Verknüpfung als Basis für Erforschung für innovative Therapien ein.

Lobbyregister-Nr.: R003051 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48999

Andreas Arnemann

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle zur Sammlung und Zusammenführung von Gesundheitsdaten kann verheerende Auswirkungen für Betroffene haben, wenn eine Regierung an die Macht kommt, die Sozialdarwinismus als politisches Ziel verfolgt. Insbesondere Datensammlungen mit angeblichen psychischen Krankheiten und psychiatrischen Verdachtsdiagnosen werden Betroffene noch mehr dem Ableismus aussetzen und weiter marginalisieren. Ein Aufbau derartiger Datensammlungen ist höchst gefährlich für unsere Gesellschaft und könnte zukünftigen Regierungen die Entfernung bestimmter Personengruppen aus unserer Mitte sehr erleichtern. Eine zentrale Zusammenführung von Gesundheitsdaten darf es NIE geben, denken Sie an eine sehr dunklen Zeit in der deutschen Geschichte.

Lobbyregister-Nr.: R006408 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46190

AstraZeneca GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen der Implementierung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sowie die Diskussion zum EHDS setzt AstraZeneca sich für einen gleichberechtigten und regelbasierten Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten, die Harmonisierung von Standards und eine schnelle Verknüpfung als Basis für Erforschung für innovative Therapien ein.

Lobbyregister-Nr.: R002385 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50587

B. Braun SE

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zugang zu Gesundheitsdaten für Unternehmen der industriellen Gesundheitswirtschaft

Lobbyregister-Nr.: R002089 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36628

Bayer Vital GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GDNG sowie der EHDS und die entsprechenden nachgelagerten Verordnungen bilden für die pharmazeutische Forschung und Entwicklung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Sekundärdatennutzung von Gesundheitsdaten. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt Bayer wirkt daraufhin, der privaten Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

Lobbyregister-Nr.: R002256 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44316

Berliner Krankenhausgesellschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung der Interessen der Krankenhäuser im Regelungsvorhaben

Lobbyregister-Nr.: R004464 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 30424

Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (Wissenschaftliche Fachgesellschaft) e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Meinungsäußerung gemeinsam mit dem BVÖGD, bzgl. der Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst aus berufspolitischer und gesundheitsfachlicher Sicht - dazu veröffentlichtes Positionspapier vom 14.08.2023

Lobbyregister-Nr.: R007234 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41907

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung von Patient*innenrechten im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG).

Lobbyregister-Nr.: R005226 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40414

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer fordert gezielte Maßnahmen zur Förderung technologischer Innovationen, die zur Unterstützung, Vereinfachung und Automatisierung von Arbeitsprozessen beitragen, sowie einen verstärkten translationalen Ansatz in der Innovationsförderung.

Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588

Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Folgt noch

Lobbyregister-Nr.: R004719 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45468

Ipsen Pharma GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung und Entwicklung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Sekundärdatennutzung von Gesundheitsdaten. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, setzt sich Ipsen dafür ein, privater Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Gleichzeitig gilt es den Aufbau einer interoperablen Forschungsdateninfrastruktur voranzutreiben, um im Sinne einer zielorientierten Umsetzung eine entsprechende Datenverfügbarkeit und -qualität zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R005693 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52029

Pharma Deutschland e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem GDNG wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Daten für eine verbesserte und qualitätsgesicherte Versorgung verfügbar zu machen. Hierin wird der rechtliche Rahmen für die Erhebung, Zusammenführung und den Zugang zu Gesundheitsdaten auf den Ebenen der Datenbereitsteller, Antragsteller, Leistungserbringer sowie Kostenträger unter Würdigung der Versichertenrechte. Insbesondere die zukünftigen Zugangsmöglichkeiten zu Gesundheitsdaten durch Arzneimittel-Hersteller sind positiv zu bewerten. Die Möglichkeit, Gesundheitsdaten des Forschungsdatenzentrums (FDZ) im Rahmen der Arzneimittel- und DiGA-Versorgung allgemein zugänglich zu machen, eröffnet dabei die Chance, bestehende Datenungleichgewichte innerhalb der Vertragspartner der Selbstverwaltung aufzulösen.

Lobbyregister-Nr.: R000739 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52859

Pharmainitiative Bayern

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland, Verbesserung der Preisregulierungsmechanismen und Erstattungssystematik sowie der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie

Lobbyregister-Nr.: R000548 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51348

Roche Pharma AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Standardisierte Befüllung der Metadatenkataloge - Effiziente Verfahren, um Datenanfragen des BfArms an industrielle Akteure zu befriedigen - Rahmenbedingungen für sichere Arbeitsumgebung für den Umgang mit sensiblen Datensätzen - Verbesserte Standortbedingungen für klinische Studien - Einheitliche Bereitstellung Industriedaten für das BfArm etwa im Kontext von Arzneimittelengpassvermeidung - Einheitliche Lösungen für die Verknüpfbarkeit von Datensätzen unterschiedlicher Datenhalter - Verfahren zur Konvergenz von Forschungsdatenmodelle und -schnittstellen - Erfüllung von einheitlichen Datenqualitätsstandards - Mehrwertdienste und neue Möglichkeiten rund um die ePA - Einheitliches Einwilligungsmanagement, um Mehrfachabfragen zu vermeiden

Lobbyregister-Nr.: R002169 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52261

SUPERRR Lab SL gGmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sieht eine umfassende Sammlung und Speicherung von Patient*innendaten vor. Wir setzen uns dafür ein, dass Patient*innen mit vertretbarem Aufwand ihre Daten verwalten und schützen können, die Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt, und dass die Vorgaben für technische Systeme den notwendigen hohen Schutzanforderungen gerecht werden.

Lobbyregister-Nr.: R000453 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46027

Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

Lobbyregister-Nr.: R000762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52557

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:31.10.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:14.12.2023
Drucksache:20/9046 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9785 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Digitales13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit08.11.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Gesundheit15.11.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Gesundheit13.12.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.11.2023 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung im Bundestag betraf das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und fand bereits statt. Sachverständige aus verschiedenen Organisationen äußerten ihre Stellungnahmen sowohl mündlich als auch schriftlich. Hier die wichtigsten Informationen aus dem Artikel: 
 
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Der vzbv begrüßt grundsätzlich die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Verbesserung der Versorgungsqualität, betont aber, dass angemessene Datenschutzvorkehrungen unerlässlich sind. Außerdem soll den Verbrauchern zu jeder Zeit die Entscheidung darüber ermöglicht werden, für welche Zwecke ihre Daten verwendet werden. 
 
Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK kritisiert die Möglichkeit, die Kranken- und Pflegekassen zur Auswertung von Leistungsdaten zu ermächtigen. Sie warnt vor der Verunsicherung von Patienten und Ärzten und schlägt vor, mögliche Auswirkungen und den Nutzen solcher Datenauswertungen zunächst in Pilotprojekten zu prüfen. 
 
Psychotherapeutenkammer (BPtK): Die BPtK fordert, dass die Verwendung von Gesundheitsdaten keinen Eingriff in die therapeutische Versorgung darstellen darf. Empfehlungen von Kranken- und Pflegekassen könnten einen systemfremden Eingriff in die Kompetenzen von Psychotherapeuten und Ärzten bedeuten und sind daher abzulehnen. 
 
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA): Ein Vertreter der ABDA äußerte sich ablehnend zur Anhörung, jedoch werden konkrete Details zu der Position in dem gegebenen Artikel nicht genannt. 
 
AOK-Bundesverband: Der AOK-Bundesverband unterstützt nachdrücklich die Möglichkeit von Krankenkassen, Datenanalysen zum individuellen Gesundheitsschutz durchzuführen. Positive Beispiele hierfür sind Hinweise auf unvollständige Impfungen oder wichtige Informationen für Schwangere oder Diabetiker. 
 
Deutscher Caritasverband: Der Caritasverband fordert eine differenzierte Ausgestaltung der Widerspruchsrechte bezüglich der Informationsmaßnahmen der Krankenkassen und plädiert dafür, Daten zur Präventionspotenziale auszuschöpfen, einschließlich des Risikos von Pflegebedürftigkeit. Zudem sollten Widerspruchsrechte für die Übermittlung von Daten aus der ePA auch auf analogem Weg möglich sein. 
 
Christian Karagiannidis (DIVI): Karagiannidis schlägt vor, neben dem Krebsregister auch andere hochwertige Register, wie das Traumaregister und das DIVI-Intensivregister, in die Datenauswertung einzubeziehen, um die Qualität und Breite der Forschung zu stärken. 
 
Zusammengefasst befürworten einige Experten und Organisationen die systematische Auswertung von Gesundheitsdaten, betonen jedoch die Wichtigkeit des Datenschutzes und fordern Eingriffsmöglichkeiten für die Patienten. Andere zeigen sich besorgt über mögliche negative Auswirkungen und fordern eine vorsichtige Herangehensweise, etwa durch Pilotprojekte.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Keine Angaben 
 
Beschlussempfehlung: Der Gesundheitsausschuss (14. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung gefasst, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/9046 in der geänderten Fassung anzunehmen. Der Empfehlung stimmten die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu, während die Fraktion der AfD dagegen stimmte und die Fraktion der CDU/CSU sich enthielt. 
 
Anhörung: Eine öffentliche Anhörung fand statt. Eingeladen waren Sachverständige aus verschiedenen Organisationen, darunter AG Sekundärdaten der DGEpi (AGENS), AOK-Bundesverband, BKK-Dachverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe), Bundesärztekammer (BÄK), Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), Bundesverband Managed Care e.V. (BMC), Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) und viele weitere. Auch namentlich benannte Sachverständige waren eingeladen. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt, dabei scheinen sie sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und zusätzlich auf weitere gesetzliche Regelungen zu beziehen. Eine mögliche Einschleusung anderer gesetzlicher Inhalte („Trojaner“) lässt sich aufgrund des Textes nicht abschließend beurteilen. 
 
Begründung: Die Begründung in der Beschlussempfehlung beschreibt das Problem unzureichend zugänglicher Gesundheitsdaten für Forschungszwecke in Deutschland und die Lösung durch Abbau bürokratischer Hürden. Weitere Begründungen rechtfertigen größtenteils rechtliche und organisatorische Anpassungen, die in den Änderungen des Entwurfs vorgenommen wurden, wie beispielsweise die Verbesserung des Datenzugangs, Korrekturen der Satzstrukturen und Klärungen zu spezifischen Verfahren. 
 
Statements der Fraktionen: Die SPD-Fraktion befürwortet das Gesetz, um den Forschungsstandort Deutschland zu stärken. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich, sie stimmt zwar der Richtung zu, sieht aber Schwächen, wie unklare Definitionen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen das Gesetz als Fortschritt für die Forschung. Die FDP-Fraktion betrachtet das Gesetz als einen Forschungs-Booster für Deutschland. Die AfD-Fraktion kritisiert das Gesetz als Quelle von Missbrauchsmöglichkeiten und sieht Probleme mit der Opt-out-Lösung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:434/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:02.02.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt