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Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften
Initiator:Auswärtiges Amt
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9001 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften. Mit den Anpassungen sollen die Erfahrungen der Inspektionspraxis aus den vergangenen Jahren sowie beim Transfer gelisteter Chemikalien berücksichtigt werden. Ziel ist es, das CWÜ effektiv in Deutschland umzusetzen. Dafür werden Regelungen über die Zuständigkeit der Begleitgruppe von Inspektionen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen konkretisiert und präzisiert. Zudem werden detaillierte Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von Daten vorgesehen. Neu eingeführt wird die Pflicht, die widerrechtliche Entwendung und das Auffinden von Chemiewaffen und Chemikalien zu melden. Das Ausführungsgesetz enthält erstmals Regelungen für Meldeketten bei solchen Vorfällen.  
 
Weitere Änderungen zielen darauf ab, den veränderten Anforderungen der Inspektionspraxis Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll es der Bundeswehr ermöglicht werden, in Auslandseinsätzen Tränengas als "milderes Mittel gegenüber dem Schusswaffengebrauch" einzusetzen. Deutschland ist aufgrund seiner starken chemischen Industrie einer der häufigsten inspizierten Vertragsstaaten des CWÜ. Mit der nationalen Implementierungsgesetzgebung möchte Deutschland ein Beispiel geben. Das CWÜ verpflichtet alle Vertragsstaaten, alle chemischen Waffen und deren Herstellung zu melden und zu vernichten sowie die Produktion und Verwendung von Vorprodukten zu kontrollieren, um einen Missbrauch der friedlichen Nutzung der Chemie zu verhindern.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:24.10.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:14.12.2023
Drucksache:20/9001 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Auswärtiger Ausschuss29.11.2023Ergänzung
Tagesordnung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:430/23
Eingang im Bundesrat:08.09.2023
Erster Durchgang:20.10.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt