Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften |
Initiator: | Auswärtiges Amt |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 02.02.2024 |
Drucksache: | 20/9001 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften. Mit den Anpassungen sollen die Erfahrungen der Inspektionspraxis aus den vergangenen Jahren sowie beim Transfer gelisteter Chemikalien berücksichtigt werden. Ziel ist es, das CWÜ effektiv in Deutschland umzusetzen. Dafür werden Regelungen über die Zuständigkeit der Begleitgruppe von Inspektionen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen konkretisiert und präzisiert. Zudem werden detaillierte Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von Daten vorgesehen. Neu eingeführt wird die Pflicht, die widerrechtliche Entwendung und das Auffinden von Chemiewaffen und Chemikalien zu melden. Das Ausführungsgesetz enthält erstmals Regelungen für Meldeketten bei solchen Vorfällen.
Weitere Änderungen zielen darauf ab, den veränderten Anforderungen der Inspektionspraxis Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll es der Bundeswehr ermöglicht werden, in Auslandseinsätzen Tränengas als "milderes Mittel gegenüber dem Schusswaffengebrauch" einzusetzen. Deutschland ist aufgrund seiner starken chemischen Industrie einer der häufigsten inspizierten Vertragsstaaten des CWÜ. Mit der nationalen Implementierungsgesetzgebung möchte Deutschland ein Beispiel geben. Das CWÜ verpflichtet alle Vertragsstaaten, alle chemischen Waffen und deren Herstellung zu melden und zu vernichten sowie die Produktion und Verwendung von Vorprodukten zu kontrollieren, um einen Missbrauch der friedlichen Nutzung der Chemie zu verhindern.
Eingang im Bundestag: | 24.10.2023 |
Erste Beratung: | 09.11.2023 |
Abstimmung: | 14.12.2023 |
Drucksache: | 20/9001 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Auswärtiger Ausschuss | 29.11.2023 | Ergänzung Tagesordnung |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 430/23 |
Eingang im Bundesrat: | 08.09.2023 |
Erster Durchgang: | 20.10.2023 |
Abstimmung: | 02.02.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |