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Änderung des Klimaschutzgesetzes

Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:17.05.2024
Drucksache:20/8290 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11183 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) so weiterzuentwickeln, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden kann, basierend auf dem jährlichen Monitoring. Die Lösung beinhaltet, dass bei Überschreitungen der Jahresemissionsgesamtmengen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Bundesregierung Maßnahmen beschließt, die die Einhaltung der Ziele sicherstellen. Die Steuerungsmechanismen des Gesetzes, insbesondere der Nachsteuerungsmechanismus, sollen verbessert werden. Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrundinformation wird angeführt, dass sich die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels seit dem Inkrafttreten des KSG verschärft haben. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Staat durch Artikel 20a GG dazu verpflichtet wird, sein Handeln auf die Herstellung von Klimaneutralität auszurichten. Da in der Praxis Schwierigkeiten bei der Anwendung des bestehenden Nachsteuerungsmechanismus festgestellt wurden, empfiehlt der Expertenrat für Klimafragen eine vorausschauende Betrachtung, die durch den neuen Gesetzentwurf aufgegriffen wird. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Ein etwaiger finanzieller und (plan-)stellenmäßiger Mehrbedarf im Bereich des Bundes ist durch die bereits bestehenden Haushalts- und Finanzplanungen zu decken. Es wird ein jährlicher Erfüllungsmehraufwand für die Verwaltung in Höhe von etwa 1,06 Mio. Euro durch neue Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen entstehen. 
 
Inkrafttreten 
Es werden keine expliziten Angaben über das Datum des Inkrafttretens im zugelieferten Text gemacht, daher lautet die Antwort: Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf ist von besonderer Eilbedürftigkeit, da er dem Bundesrat bereits als solcher zugeleitet wurde. Ziel des Entwurfes ist es auch, zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 13 der UN-Agenda 2030 sowie Zielvorgabe 16.6 beizutragen, indem Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Aufbau leistungsfähiger Institutionen unterstützt werden. Außerdem wird im Jahr 2024 ein Ziel für technische Senken festgelegt, und es soll eine Neuausrichtung weiterer Bestimmungen erfolgen. Es werden keine Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau erwartet, und es entstehen auch keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft. 
 
Maßnahmen 
 
1. Anpassung an europäisches Recht: 
- § 2: Aktualisierung von Bezügen auf europäische Verordnungen entsprechend jüngsten Änderungen. 
- § 2 Nr. 10: Definition der Projektionsdaten eingeführt. 
 
2. Ziele für technische Senken: 
- Neu eingeführter § 3b: Festsetzung von Zielen für technische CO2-Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045. 
 
3. Anpassung der Emissionszielvorgaben: 
- Änderung in § 4: Umbenennung zu "Jahresemissionsgesamtmengen" und anpassung an das mehrjährige und sektorübergreifende Betrachtungssystem. 
- § 4 Absatz 6: Bundesregierung muss bis 2024 Bericht zu möglichen Übergängen zum europäischen Emissionshandel vorlegen. 
 
4. Monitoring und Nachsteuerungsprozess: 
- § 5: Detailregelungen zum Monitoring der Emissionsdaten. 
- § 5a (neu): Regelung der Erstellung jährlicher Projektionsdaten durch das Umweltbundesamt. 
 
5. Klimaschutzprogramme: 
- Überarbeitung § 9: Regelmäßige Erarbeitung von Klimaschutzprogrammen zu Beginn jeder Legislaturperiode. 
 
6. Expertenrat für Klimafragen: 
- § 12: Anpassung der Aufgaben und Einräumung der Möglichkeit eigener Initiativen des Expertenrats. 
 
7. Weitere Anpassungen: 
- Übergangsvorschriften in neuem § 16 zur Sicherstellung der Gültigkeit bisheriger Sofortprogramme. 
- Redaktionelle Anpassungen in Anlagen und Verordnungstexten zur Klarstellung und Aktualisierung entsprechend internationalen Vorgaben. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:15.06.2023
Datum Kabinettsbeschluss:21.06.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.09.2023
Erste Beratung:22.09.2023
Abstimmung:26.04.2024
Drucksache:20/8290 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11183 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft24.04.2024Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie11.10.2023Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie18.10.2023Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie08.11.2023Anhörung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie13.12.2023Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie24.04.2024Tagesordnung
Änderung
Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz11.10.2023Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz24.04.2024Ergänzung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen24.04.2024Ergänzung
Finanzausschuss24.04.2024Ergänzung
Rechtsausschuss24.04.2024Tagesordnung
Verkehrsausschuss24.04.2024Ergänzung
Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss11.10.2023Ergänzung
Wirtschaftsausschuss24.04.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.11.2023 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Bei der Anhörung im Bundestag am 8. November 2023 zum Thema Klimaschutz gaben diverse Sachverständige ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Hier sind die Zusammenfassungen der Kernpunkte ihrer Argumentation: 
 
Roda Verheyen, Vorstand von Green Legal Impact, sieht den Gesetzentwurf als verfassungsrechtlich bedenklich an und betont, dass Reduktionslasten nicht auf zukünftige Generationen verschoben werden dürfen – eine Praxis, die der Entwurf ihrer Meinung nach vorsieht. Sie wurde von der SPD eingeladen. 
 
Thorsten Müller, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, sieht ebenfalls Schwierigkeiten hinsichtlich der 1,5 Grad-Grenze und kritisiert das Klimaschutzgesetz. Auch er wurde von der SPD eingeladen. 
 
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, eingeladen von der Linken-Fraktion, warnt vor einer Verantwortungsdiffusion und sieht im Gesetzentwurf den Versuch, schlechte Presse für Ministerien zu vermeiden und Klimablockadepolitik zu verstecken. 
 
Tobias Pforte-von Randow vom Deutschen Naturschutzring, eingeladen von der Grünen-Fraktion, schließt sich der Kritik an und sieht den Gesetzentwurf als Mittel zur Verschleierung unzureichender Klimaschutzbemühungen. 
 
Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ebenfalls eingeladen von der Grünen-Fraktion, argumentiert gegen eine Aufweichung der Sektorziele und für die Beibehaltung der gegenwärtigen Methodik. 
 
Gerald Haug, Präsident der Leopoldina, eingeladen von der Unionsfraktion, befürwortet grundsätzlich die Klimaschutzpolitik, sieht aber Verbesserungsbedarf bei der Führungsrolle des Kanzlers im Kabinett. 
 
Christoph Bals von Germanwatch, ebenfalls eingeladen von der Unionsfraktion, warnt vor hohen Kosten durch den Zukauf von Emissionszertifikaten und fordert eine klare Strategie im Verkehrs- und Gebäudebereich. 
 
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag spricht sich für das Festhalten am bestehenden Monitoring und Kontrollmechanismus und die sofortige Nachsteuerung aus. Er nahm teil gemäß der Regelung für Vertreter kommunaler Spitzenverbände. 
 
Nadine Schartz vom Deutschen Landkreistag und Alexander Kramer vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstreichen neben Bagner die Bedeutung einer langfristigen und ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen. 
 
Leon Krüger vom DGB, eingeladen von der SPD-Fraktion, betont die Notwendigkeit, die Bevölkerung durch ein Klimageld zu entlasten, um soziale Akzeptanz für die Klimaschutzmaßnahmen zu sichern. 
 
Michael Pahle vom Potsdam-Institut, eingeladen von der FDP, kritisiert bestehende Steuerungsmechanismen und sieht Bedarf für eine Reform des Klimaschutzgesetzes, besonders bei den Sofortprogrammen zur Nachsteuerung. 
 
Bernd Weber, Gründer und Geschäftsführer des Energy and Climate Policy and Innovation Council, empfiehlt eine Kombination aus sektorübergreifender Betrachtung und vorausschauender Planung. Er wurde von der CDU/CSU eingeladen. 
 
Raimund Müller, eingeladen von der AfD-Fraktion, spricht sich für Investitionen in Wirtschaft und Industrie aus und empfiehlt die Konzentration auf CO2-Verwertung und -Abscheidung, Erdgasförderung, Kernenergie und Aufforstung.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie beschlossen. Mitberaten haben der Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie der parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen, wobei den Änderungen die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt haben, während die Fraktionen CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke dagegen gestimmt haben. 
 
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaschutzrechten zu prüfen, jährliche Berichte ab 2027 über den Stand der Forschung und Realisierung von Energietechnologien zu liefern, im Rahmen der RED III Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energie-Infrastruktur zu beschleunigen, und klarzustellen, dass Kohlekraftwerke von dieser Beschleunigung ausgeschlossen sind. Die Annahme der Entschließung erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe Die Linke. 
 
Änderungen: 
Im Gesetzentwurf wurden Änderungen eingefügt, die sich auf den ursprünglichen Entwurf beziehen. Diese beinhalten Regelungen zur Bedeutung des LULUCF-Sektors, der Adressierung des Zeitraums über 2030 hinaus, der Erstellung von Projektionsdaten, zu Berichtspflichten sowie zu Maßnahmen der Bundesregierung. Es gibt auf Basis dieser Informationen keinen Hinweis auf einen "Trojaner". 
 
Begründung: 
Die Begründungen für die Beschlussempfehlung und Änderungen beinhalten unter anderem die verschärften Auswirkungen des Klimawandels, die Verpflichtung zur Herstellung von Klimaneutralität laut des Bundesverfassungsgerichts, die Notwendigkeit der fortwährenden Entwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die Überprüfung der Klimaschutzziele und die Verbesserung der Steuerungsmechanismen des Gesetzes. Ferner werden die spezifischen Änderungen und deren Hintergründe im gesamten Abschnitt "B. Besonderer Teil" des Dokuments erläutert. 
 
Statements der Fraktionen: 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:384/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:17.05.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt