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Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

Das Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen, die Beratung im Bundesrat steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
Initiator:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:22.03.2024
Drucksache:20/8295 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10412 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Einsatz von paraffinischen Dieselkraftstoffen aus fossilen Quellen auszuschließen und damit Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Lösung sieht vor, dass im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes diese Kraftstoffe nicht mehr auf die Mindestziele bei der Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen angerechnet werden dürfen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist für den Gesetzentwurf federführend zuständig. 
 
Hintergrund 
Eine ausgeprägte Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf wird im Text nicht explizit erläutert, außer dass die paraffinischen Dieselkraftstoffe durch eine Aufnahme in die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) in den Fokus gerieten, und ein Ausschluss fossiler Quellen nur im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes möglich ist. Keine Angaben zur detaillierten Vorgeschichte. 
 
Kosten 
Für den Bund werden keine Haushaltsmehrausgaben erwartet, weil schwere Nutzfahrzeuge selten beschafft werden. Bei Ländern und Kommunen sind geringe Mehrausgaben aufgrund möglicher höherer Kraftstoffpreise zu erwarten. Einnahmen oder genaue Kosten werden im Text nicht konkret beziffert. 
 
Inkrafttreten 
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Entwurf geregelt, aber der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens wird im Text nicht angegeben. Es wird lediglich angeführt, dass Artikel 2 das Inkrafttreten regelt. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft worden und wurde dem Bundesrat am 18. August 2023 zugeleitet. Eine Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung dazu werden nachgereicht. Der Gesetzentwurf soll unter anderem zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen und zur Reduktion von CO2- und Luftschadstoffemissionen beitragen. In Bezug auf die Mineralölwirtschaft wird betont, dass diese den derzeit noch geringen Abnahmemarkt für Gas to Liquid-Kraftstoffe (GtL) verlieren wird. Eine Evaluierung der Gesetzesänderungen ist im Zusammenhang mit der bereits vorgesehenen Evaluierung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes geplant. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung zusätzlicher Anforderungen für den Betrieb und die Beschaffung von sauberen, schweren Nutzfahrzeugen im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, einschließlich Bussen. 
- Begriffsbestimmungen und Anforderungen an Kraftstoffe werden neugeordnet und präzisiert. Insbesondere die Reglementierung von Biokraftstoffen und Ausschluss synthetischer paraffinischer Kraftstoffe aus fossilen Quellen wird konkretisiert. 
- Klarstellung und Verpflichtungen für öffentliche Auftraggeber, die gesetzlichen Anforderungen durch vertragliche Regelungen zu sichern. Auftragnehmer müssen dies durch Nachweise, beispielweise über Kraftstoffabnahmeverträge, sicherstellen. 
- Sicherstellung, dass schwere Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die weiterhin verwendet werden, über die aktuelle Abgastechnologie verfügen. 
- Ein Redaktionsversehen wird bereinigt. 
- Anpassung von Ressortbezeichnungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. 
- Änderung der Regelungen in § 10 mit der Einführung von zwei neuen Absätzen, die sich auf den Geltungsbereich der Neuregelung und Übergangsbestimmungen für laufende Vergabeverfahren beziehen. 
- Inkrafttreten der Regelung wird für den Tag nach der Verkündung vorgesehen, wobei eine Verknüpfung mit der Novelle der 10. BImSchV, die das Inverkehrbringen von Kraftstoffen der DIN EN 15940 ermöglicht, besteht. 
 
StellungnahmenKeine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:26.05.2023
Datum Kabinettsbeschluss:21.06.2023
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.09.2023
Erste Beratung:21.09.2023
Abstimmung:22.02.2024
Drucksache:20/8295 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10412 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz11.10.2023Tagesordnung
Verkehrsausschuss13.12.2023Tagesordnung
Verkehrsausschuss17.01.2024Tagesordnung
Verkehrsausschuss21.02.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD anzunehmen. Zusätzliche Entschließungsanträge sind im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen: 
Ja, Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt. Sie beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Eine Trojaner-Änderung, die sich auf ganz andere Gesetze bezieht, ist nicht erkennbar. 
 
Begründung: 
Die Begründung zur Beschlussempfehlung und den Änderungen ist im Text enthalten. Änderungen betreffen die Erhöhung der Quote für Beschaffungen sauberer leichter Nutzfahrzeuge von 38,5% auf 42,5% sowie rechtsförmliche Anpassungen zur Verweisung auf die aktuelle DIN Norm EN 15940, Ausgabe Juli 2023. Darüber hinaus gibt es Klarstellungen bezüglich der Zuständigkeit und Stichtagsregelungen für die Bundesverwaltung. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen die Änderung, um erdgas- und erdölbasierte Kraftstoffe auszuschließen und bekunden Unverständnis für das Argument der CDU/CSU zur Technologieoffenheit. 
- Die CDU/CSU argumentiert gegen einen vollständigen Ausschluss bestimmter Kraftstoffe und betont potenzielle Risiken bezüglich der Marktverfügbarkeit und Preissteigerungen. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heben die Ausschlüsse von Palmöl und die Anhebung der Beschaffungsquote hervor und widersprechen der CDU/CSU in Bezug auf die Nutzung fossiler Quellen für E-Fuels. 
- Die FDP lobt den Ausschluss von Palmöl und betont die Wichtigkeit von HVO100 für den Klimaschutz und die Technologieoffenheit. 
- Die AfD unterstützt die Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV und fordert eine beschleunigte Förderung synthetischer und Biokraftstoffe. 
- Die Gruppe Die Linke begrüßt die Klarstellung im Gesetz, sieht aber die Ziele als zu bescheiden an und drückt Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit für Länder und Kommunen aus.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:380/23
Eingang im Bundesrat:18.08.2023
Erster Durchgang:29.09.2023
Abstimmung:22.03.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt