2. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Offizieller Titel: | Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 02.02.2024 |
Drucksache: | 20/9094 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/10094 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: | ![]() |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Bundesregierung plant, einige befristete Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu verlängern. Mit einem Gesetzentwurf will sie zum einen die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes verlängern, die bisher bis April 2025 befristet waren. Die Begründung dafür ist, dass die Lage auf den Gasmärkten weiterhin volatil ist und Maßnahmen zur Diversifizierung des Gasbezugs sowie zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit erforderlich sind. Zum anderen soll die Möglichkeit für Stromübertragungsnetzbetreiber, das Höchstspannungsnetz vorübergehend stärker auszulasten, ohne vorherige energierechtliche Genehmigung, verlängert werden. Diese temporäre Höherauslastung wurde 2022 eingeführt und ist derzeit an die Teilnahme von Netzreservekraftwerken am Strommarkt gebunden, was jedoch bis März 2024 befristet ist. Da die Herausforderungen im Energiebereich aufgrund des russischen Angriffskriegs über diesen Zeitpunkt hinaus andauern, wird eine einfache Umsetzung der Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes auch nach März 2024 als notwendig erachtet.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 3 Einträge zu Drucksache 20/9094 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes mit Fokus auf Wasserstoff und Kernnetz-Finanzierung
Lobbyregister-Nr.: R006321 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52570
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
METRO verfügt als Großhändler über eine große LKW-Flotte. Für den Betrieb von H-LKW ist der Aufbau eines Wasserstoffnetzes ausschlaggebend.
Lobbyregister-Nr.: R002142 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50031
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes mit Fokus auf Wasserstoff und Kernnetz-Finanzierung
Lobbyregister-Nr.: R001413 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52884
Eingang im Bundestag: | 05.11.2023 |
Erste Beratung: | 09.11.2023 |
Abstimmung: | 18.01.2024 |
Drucksache: | 20/9094 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/10094 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.11.2023 | Anhörungsbeschluss Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 13.12.2023 | Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 17.01.2024 | Tagesordnung |
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | 17.01.2024 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 17.01.2024 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 17.01.2024 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 13.12.2023 im Ausschuss für Verkehr statt.
Expertendiskurs um Füllstandsvorgaben für Gasspeicher
Der Artikel berichtet über eine Anhörung im Bundestag, bei der es um die Verlängerung bestimmter Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ging. Die Anhörung fand am Mittwoch statt, und die besprochenen Kernthemen waren die Verlängerung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher und der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes bis zum 1. April 2027, sowie die Einführung eines Ausspeicherverbots bei Unterschreitung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben ab April 2024. Zusätzlich wurde die Änderung des Herkunftsnachweisregistergesetzes diskutiert.
Die Sachverständigen und ihre Argumente waren:
1. Tetiana Chuvilina (Tennet TSO GmbH):
- Befürwortet die Verlängerung der Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes, weil dies erhebliche Einsparungen bei den Redispatchkosten ermöglicht und dabei hilft, Lastabschaltungen bei Großstörungen zu minimieren.
- Gesteht ein, dass höhere Netzverluste die Folge seien, jedoch seien die Einsparungen signifikant höher.
2. Sebastian Heinermann (Ines):
- Kritisiert den Vorschlag des Ausspeicherverbots ab April 2024 und argumentiert, dass dies negative Auswirkungen auf die marktwirtschaftliche Speichernutzung haben könnte, was wiederum die Sicherheit der Gasversorgung beeinträchtigen könnte.
- Betont, dass die Gasspeicher ohne staatliche Eingriffe vollständig gefüllt seien.
3. Timm Kehler (Zukunft Gas GmbH):
- Unterstützt grundsätzlich Füllstandsvorgaben, hebt aber hervor, dass dies die wirtschaftliche Attraktivität der Speicher verringern könnte und fordert eine Differenzierung zwischen verschiedenen Speichertypen.
4. Sebastian Kemper (Trading Hub Europe GmbH):
- Begrüßt die Regelungen zur Sicherstellung von Speicherfüllständen und eine klar definierte Verantwortung für die Versorgungssicherheit.
- Warnung vor einer alten Situation ohne die Füllstandsvorgaben.
5. Gerald Linke (DVGW):
- Spricht sich für das Herkunftsnachweisregister aus, um den Handel mit klimafreundlichen Gasen zu fördern.
6. Maximilian Rinck (BDEW):
- Kritisiert den geringen Nutzen von Herkunftsnachweisen für den Aufbau eines liquiden Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase.
- Warnt vor übermäßigem bürokratischem Aufwand und fürchtet Blockaden für den Klimaschutz im Wärmebereich.
7. Andreas Schröder (ICIS):
- Thematisiert die möglichen Marktverzerrungen im EU-Binnenmarkt für Gasspeicher bei nicht synchronen Regelungen in Deutschland und anderen EU-Ländern.
- Verweist auf die erwartete Entspannung im globalen LNG-Markt und argumentiert, dass Füllstandsvorgaben unter veränderten Marktbedingungen möglicherweise weniger relevant oder sogar hinderlich sein könnten.
Die Anhörung zeigt eine Vielfalt von Meinungen und betrachtet sowohl die Aspekte der Versorgungssicherheit als auch die marktwirtschaftlichen sowie regulatorischen Belange.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung.
Beschlussempfehlung
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD angenommen.
Anhörung
Eine Anhörung fand statt. Geladene Sachverständige umfassten Tetiana Chuvilina (Tennet TSO GmbH), Sebastian Heinermann (INES Initiative Energien Speichern e. V.), Dr. Timm Kehler (Zukunft Gas e. V. und Zukunft Gas GmbH), Dr. Sebastian Kemper (Trading Hub Europe GmbH), Prof. Dr. Gerald Linke (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.), Dr. Maximilian Rinck (BDEW), Dr. Andreas Schröder (Independent Commodity Intelligence Services), Dr. Georg Zachmann (Bruegel, Helmholtz-Zentrum Berlin). Keine Angaben zu Organisationen, für die nicht geladene Sachverständige gesprochen haben.
Änderungen
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes hinsichtlich Mindestfüllstände der Gasspeicheranlagen sowie auf das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) zur Umsetzung von Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001. Hinzu kommt eine Änderung zur Berichtigung eines technischen Formatierungsfehlers im Bundesbedarfsplangesetz. Es liegen keine Hinweise auf einen Trojaner vor.
Begründung
Die Begründungen für die Änderungen umfassen die Anpassung der Mindestfüllstände für Gasspeicher an den europäischen Standard, die Reduzierung der Berichtspflichten der Betreiber und die Entschärfung des Ausspeicherverbots. Zusätzlich wurden Anpassungen für die Umsetzung der Richtlinie RED II und zur Schaffung vollständiger Rechtsgrundlagen für Rechtsverordnungen vorgenommen.
Statements der Fraktionen
Keine Angaben zu den Statements der Fraktionen. Die Zusammenfassungen der Positionen verschiedener Fraktionen im Bericht des Abgeordneten Mark Helfrich sind nicht als direkte Statements definiert und können daher nicht als solche behandelt werden.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 509/23 |
Eingang im Bundesrat: | 13.10.2023 |
Erster Durchgang: | 24.11.2023 |
Abstimmung: | 02.02.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |