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Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu den Änderungen vom 18. Mai 2023 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9091 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9566 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der 2022 eingeleiteten geo- und entwicklungspolitischen Ausrichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die beinhaltet, dass der geografische Tätigkeitsbereich der EBWE schrittweise auf Subsahara-Afrika und den Irak erweitert wird. Zusätzlich soll eine Empfehlung der G20 umgesetzt werden, indem die satzungsmäßige Kapitalbeschränkung der EBWE für die ordentliche Geschäftstätigkeit aufgehoben wird. Zudem wird das Direktorium der EBWE dazu betraut, angemessene Obergrenzen für Kapitaladäquanzkennziffern entsprechend einer Resolution festzulegen. Es werden durch diesen Entwurf keine bestehenden innerstaatlichen Gesetze geändert, da bei der Umsetzung keine Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind.  
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 ("leistungsfähige Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen") beitragen. Angesprochen wird auch die weiterhin prioritäre Unterstützung der Ukraine. Der Hintergrund umfasst die Bemühungen um eine effiziente Nutzung des Kapitals der EBWE sowie die Unterstützung der Entwicklung in Subsahara-Afrika und dem Irak im Sinne der Resolutionsnummern 248 und 259.  
 
Maßnahmen:  
Konkrete Maßnahmen und Gesetzesänderungen beinhalten die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der EBWE auf neue geografische Regionen (Subsahara-Afrika und Irak) und die Aufhebung der Kapitalbeschränkung für ordentliche Geschäftstätigkeiten. Überdies wird das Direktorium der EBWE mit der Aufgabe betraut, Obergrenzen für Kapitaladäquanzkennziffern festzulegen.  
 
Inkrafttreten:  
Zum vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes sind keine Angaben vorhanden.  
 
Stellungnahmen:  
Es sind momentan noch keine Stellungnahmen des Bundesrats, der Bundesregierung oder des Normenkontrollrats enthalten. Die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Auffassung der Bundesregierung sollen jedoch unverzüglich nachgereicht werden.  
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet worden, was darauf hindeutet, dass die Bundesregierung einen zügigen Prozess wünscht. Federführend für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium der Finanzen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:05.11.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:01.12.2023
Drucksache:20/9091 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9566 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union29.11.2023Tagesordnung
Finanzausschuss29.11.2023Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf 
Der Finanzausschuss (7. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde zudem vom Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union mitberaten. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich ebenfalls mit dem Gesetzentwurf befasst. 
 
Beschlussempfehlung 
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 20/9091 unverändert anzunehmen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ein Entschließungsantrag ist im Text nicht erwähnt. 
 
Anhörung 
Keine Angaben zu einer Anhörung oder zu Sachverständigen, die eventuell geladen waren.  
 
Änderungen 
Es wird berichtet, dass der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Demnach wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt und es liegt kein "Trojaner" vor. 
 
Begründung 
Es werden keine direkten Begründungen für die Beschlussempfehlung genannt, allerdings wird betont, dass das Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben nach sich zieht und die teilnehmenden Fraktionen ihre Gründe für Zustimmung oder Ablehnung darlegen, was im nächsten Abschnitt zusammengefasst wird. 
 
Statements der Fraktionen 
Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen die Arbeit der EBWE und begrüßen die geo- und entwicklungspolitische Erweiterung des Tätigkeitsbereichs. Die Fraktion der CDU/CSU stimmte dem Gesetzentwurf ebenfalls zu und wies auf die Notwendigkeit hin, dass das Direktorium verantwortungsvoll mit der Flexibilisierung der Kreditvergabe umgehen solle. Die Fraktion der AfD lehnte den Gesetzentwurf ab, da sie Bedenken hinsichtlich der Unterstützung der UN-Agenda 2030 und einer möglichen Zunahme der Migration nach Europa äußerte. Die Fraktion DIE LINKE. äußerte Bedenken bezüglich der Kohärenz und Komplementarität der Tätigkeiten der EBWE mit anderen multilateralen und bilateralen Entwicklungsbanken und enthielt sich beim Gesetzentwurf.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:510/23
Eingang im Bundesrat:13.10.2023
Erster Durchgang:24.11.2023
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt