Zum Inhalt springen

Änderung des Bundeswahlgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:... Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/8867 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10178 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern und Wahlkreisen und aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern, die Einteilung und Beschreibung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag anzupassen. Die Lösung sieht eine Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes vor, wobei mehrere Wahlkreise neu zugeschnitten oder neu beschrieben werden. Informationen darüber, welches Ministerium federführend zuständig ist, sind im vorliegenden Text nicht enthalten.  
 
Hintergrund  
Eine Vorgeschichte bzw. Hintergrundinformationen zu diesem Gesetzentwurf liegen in der aktuellen Bevölkerungsentwicklung und in den kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreformen, die zu einer nicht mehr aktuellen Wahlkreiseinteilung geführt haben. Weiterhin wird auf Folgeänderungen hingewiesen, die durch Änderungen des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 erforderlich wurden.  
 
Kosten  
Der Gesetzentwurf führt zu keinen Haushaltsausgaben für den Bundeshaushalt oder die Länder, und es wird erwähnt, dass keine weiteren Kosten entstehen. Informationen über erwartete Einnahmen sind im Text nicht vorhanden.  
 
Inkrafttreten  
Konkrete Angaben zum Datum des Inkrafttretens des Gesetzes sind im Text nicht enthalten. Es ist nur die Rede von einer Anpassung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, womit das Inkrafttreten vor dem entsprechenden Wahltermin liegen müsste.  
 
Sonstiges  
Der Gesetzentwurf scheint aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Wahlkreiseinteilung und Namensgebung für den bevorstehenden Wahlprozess eine gewisse Dringlichkeit zu haben, auch wenn der Text keine explizite Angabe zur Eilbedürftigkeit enthält. Es wird betont, dass keine Alternativen zu diesem Entwurf existieren und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 38 Absatz 3 des Grundgesetzes hervorgeht. Keine weiteren besonderen Aspekte sind aus dem Text ersichtlich.  
 
Maßnahmen  
- Anpassung der Wahlkreiseinteilung aufgrund von Bevölkerungsentwicklungen und Gebietsreformen  
- Neuabgrenzung von Wahlkreisen, insbesondere in fünf Bundesländern  
- Beachtung der Grundsätze für die Wahlkreiseinteilung gemäß § 3 Absatz 1 BWahlG  
- Berücksichtigung des Anteils der Minderjährigen bei der Wahlkreiseinteilung nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts  
- Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern aufgrund von Bevölkerungsverschiebungen  
- Änderung der Beschreibung von Wahlkreisen infolge kommunaler Gebiets- und Namensänderungen  
- Veröffentlichung des Berichts der Wahlkreiskommission und Übernahme ihrer Empfehlungen im Gesetzentwurf  
- Anforderung an die zeitgerechte Festlegung von Wahlkreisgrenzen vor der nächsten Bundestagswahl  
- Ermächtigung des Bundesministeriums des Innern, für Heimat zur Neubeschreibung und Bekanntmachung der Wahlkreise bei Bedarf  
- Berichtspflicht der Wahlkreiskommission über Bevölkerungsänderungen im Wahlgebiet  

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.10.2023
Erste Beratung:09.11.2023
Abstimmung:01.02.2024
Drucksache:20/8867 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10178 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat17.01.2024Änderung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Weitere Ausschüsse wurden im Text nicht erwähnt, daher kann keine Aussage zu einer Mitberatung anderer Ausschüsse gemacht werden, also „Keine Angaben“. 
 
Beschlussempfehlung: 
Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben dieser Empfehlung zugestimmt, während die Fraktionen der CDU/CSU und AfD dagegen gestimmt haben. Es gibt keine Angaben zu einem Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: 
Es wurden Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt, insbesondere eine Neueinteilung in den Wahlkreisen 62 und 65. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. 
 
Begründung: 
Als Begründung wird auf die Drucksache 20/8867 hingewiesen. Weiterhin ergeben sich Änderungsbedarfe aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, die Abweichung der Wahlkreisgröße betreffend. Die Änderungen werden detailliert beschrieben, prioritär die Neueinteilung der Wahlkreise 62 und 65 aufgrund von Abweichungen der durchschnittlichen Wahlkreisgröße. 
 
Statements der Fraktionen: 
Die Fraktion der SPD verweist auf einen ordnungsgemäßen Gesetzgebungsprozess. Die CDU/CSU kritisiert die Wahlkreisentscheidungen und die fehlende Einbindung des bayerischen Landesinnenministeriums. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont die Notwendigkeit der Wahlkreisveränderungen aufgrund der Empfehlung der unabhängigen Wahlkreiskommission. Die FDP stellt fest, dass der ursprüngliche Vorschlag der Bundeswahlleiterin einen neuen Wahlkreis in Schwaben vorsah. Die Fraktion der AfD kritisiert, dass Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis verlieren werde und führt aus, dass eine gewünschte Beteiligung nicht stattgefunden habe.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt