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Polizeibeauftragtengesetz (PolBeauftrG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.02.2024
Drucksache:20/9148 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9784 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Hinweis:Am 15.12. wurde beschlossen, den Entwurf zurück an den Ausschuss zu überweisen. Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Schaffung eines neuen Amts, nämlich das eines Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Dieses Amt soll unabhängig von den behördlichen Strukturen der genannten Polizeibehörden sein, um mögliche Fehlverhalten von Polizeibeamten oder strukturelle Missstände untersuchen und bewerten zu können. Mit der Einführung dieses neuen Amtes sollen die Handlungsmöglichkeiten der Bürger erweitert werden, um mögliches Fehlverhalten von Polizeibeamten anzeigen zu können. Gleichzeitig dient es auch dem Schutz der Polizeibeamten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen.  
 
Der Polizeibeauftragte soll vom Bundestag für eine fünfjährige Amtszeit gewählt werden, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Die Beschäftigten der genannten Polizeibehörden sind wichtige Ansprechpartner für die Bürger bei Problemen und Konflikten verschiedenster Art. Da sie mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet sind, besteht die Möglichkeit, dass sie rechtliche Grenzen überschreiten oder es zu strukturellen Mängeln kommt, wie etwa extremistische Einstellungen unter den Polizeibeamten. Die Einführung dieses neuen Amtes dient daher dazu, Vorkommnisse von Fehlverhalten oder strukturellen Fehlentwicklungen einer unabhängigen Stelle zu melden und untersuchen zu lassen. Dadurch soll zu einer Versachlichung der Diskussionen beigetragen werden und das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit positiv beeinflusst werden.  

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.11.2023
Erste Beratung:10.11.2023
Abstimmung:18.01.2024
Drucksache:20/9148 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/9784 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat27.11.2023Anhörung
Ausschuss für Inneres und Heimat13.12.2023Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat17.01.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Haushaltsausschuss17.01.2024Tagesordnung
Rechtsausschuss13.12.2023Ergänzung
Sportausschuss13.12.2023Ergänzung
Sportausschuss17.01.2024Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 28.11.2023 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht, sieht unabhängige Beschwerdeeinrichtungen als wichtigen Ansatz zur Professionalisierung der Polizeiarbeit und unterstützt grundsätzlich den Gesetzentwurf, sieht jedoch Verbesserungspotenzial und fordert, auch den Zoll einzubeziehen. 
 
Alexander Bosch, ebenfalls von der Hochschule für Wirtschaft und Recht, befürwortet die Einrichtung eines Polizeibeauftragten des Bundes und betont die Bedeutung der Umsetzung menschenrechtlicher Anforderungen sowie die Notwendigkeit einer sichtbaren und erreichbaren Institution auch über moderne Kommunikationskanäle. 
 
Jonas Botta, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, kritisiert im Gesetzentwurf bestehende Lücken, besonders im Hinblick auf die Eingaberechte von Bürgern gegenüber denen der Polizeibeschäftigten und fordert eine Stärkung der unabhängigen Amtsausübung des Bundespolizeibeauftragten insbesondere gegenüber der Staatsanwaltschaft. 
 
Stefanie Grünewald, Akademie der Polizei Hamburg, hinterfragt die rechtliche Notwendigkeit eines Polizeibeauftragten des Bundes und rät zu einer grundgesetzlichen Verankerung sowie einer angepassten, weniger konfrontativen Ausgestaltung der Position. 
 
Alexander Oerke, Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin, argumentiert für ein Zeugnisverweigerungsrecht und ein klar definiertes Akteneinsichtsrecht, welche im Gesetzentwurf momentan fehlen. 
 
Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, unterstützt die Einrichtung unabhängiger Polizeibeauftragter als Förderer einer Fehler- und Führungskultur und betont die Wichtigkeit transparenter polizeilicher Arbeit. 
 
Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, sieht keinen Anlass für ein solches Gesetz und verweist auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei sowie auf bestehende Beschwerde- und Kontrollstrukturen. 
 
Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, kritisiert den Gesetzentwurf als Misstrauensbekundung und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Motivation von Polizeimitarbeitern. Zudem sieht er keine Notwendigkeit für die neue Institution angesichts der bestehenden Unabhängigkeit der Justiz. 
 
Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, stellt die Notwendigkeit eines Polizeibeauftragten beim Bundestag in Frage und hebt das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie den bereits ausreichenden rechtlichen Rahmen zur Kontrolle der Polizeiarbeit hervor. 
 
Lea Voigt, Rechtsanwältin und Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des DAV, unterstützt den Gesetzentwurf als notwendige Maßnahme zur Kontrolle der Polizeiarbeit, und sieht in der Kritik am Gesetzentwurf keinen Ausdruck begründeten Misstrauens. Sie kritisiert das Fehlen der Möglichkeit anonymer Beschwerden im Gesetzentwurf.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der federführende Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse sind der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, der Sportausschuss, der Rechtsausschuss und der Haushaltsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/9148 (neu) in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Gesetzentwurf betrifft den Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG). Dieser Empfehlung stimmten die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu, während die Fraktionen der CDU/CSU und AfD dagegen stimmten. Ein Entschließungsantrag ist im Text nicht erwähnt, daher: Keine Angaben. 
 
Anhörung: 
Eine öffentliche Anhörung hat stattgefunden, und zehn Sachverständige haben daran teilgenommen. Detailinformationen zu den geladenen Sachverständigen und den Organisationen, für die sie gesprochen haben, sind im Text nicht enthalten, deshalb: Keine Angaben. 
 
Änderungen: 
Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt: 
- Verlängerung der Frist für die Eingabe von drei auf sechs Monate (§ 3 Absatz 5) 
- Erweiterung des Kreises der anzuhörenden Personen (§ 4 Absatz 1) 
- Übertragung der Entscheidung über die Verweigerung von Informationen aus Geheimhaltungsgründen an die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Bundestages für die Polizei beim Deutschen Bundestag (§ 4 Absatz 6 Nummer 2) 
- Einführung der Voraussetzungen für das passive Wahlrecht (§ 9 Absatz 2) 
- Festlegung einer Zweidrittelmehrheit für die Abwahl (§ 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) 
- Festsetzung des Grundgehalts der oder des Polizeibeauftragten entsprechend der Besoldungsgruppe B9 statt B6 (§ 14 Absatz 1) 
 
Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und es gibt keinen Hinweis auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung: 
Die Begründungen für die Änderungen sind im Text ausgeführt und umfassen z.B. die Notwendigkeit, aktuelle Fälle zu priorisieren, die Berücksichtigung von Perspektiven Dritter zur Stärkung des Vertrauens in den Polizeibeauftragten und organisatorische Änderungen im Zusammenhang mit dem Hausrecht des Bundestagspräsidenten. Eine allgemeine Begründung bezieht sich auf die Schaffung des neuen Amtes, um eine unabhängige Stelle zu schaffen, die sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Polizeibeschäftigten zur Anzeige von Fehlverhalten oder möglichen strukturellen Missständen genutzt werden kann. 
 
Statements der Fraktionen: 
- Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unterstützen den Gesetzentwurf und die Änderungen, wobei sie die Bedeutung des Amtes für eine unabhängige Überprüfung von Polizeiarbeit und den Schutz von Polizistinnen und Polizisten hervorheben. 
- Die Fraktion der CDU/CSU kritisiert den konfrontativen Ansatz des Gesetzentwurfs, die Ignorierung unterschiedlicher Konzeptionen von Polizeibeauftragten in den Ländern sowie verfassungsrechtliche Bedenken und lehnt den Entwurf ab. 
- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont die Wichtigkeit des Amtes für die parlamentarische Kontrolle und hebt die Verbesserung der Polizeiarbeit hervor. 
- Die FDP sieht den Entwurf als Kompromiss und weist auf die positive Aufnahme von Polizeibeauftragten in den Ländern hin. 
- Die AfD kritisiert die unbestimmten Begriffe, datenschutzrechtliche Probleme, fehlende Fachkenntnisse und zu hohe Besoldung für den Polizeibeauftragten sowie formelle Mängel im Änderungsantrag.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:02.02.2024
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt