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Mietwuchergesetz

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
Initiator:Die Linke
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:19.02.2024
Drucksache:20/9174 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.11.2023
Erste Beratung:16.11.2023
Drucksache:20/9174 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 19.02.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Mietwucher umstritten 
Carsten Herlitz vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und eingeladen von der CDU/CSU, sieht zwar das Problem "schwarzer Schafe" unter Vermietern, teilt aber Bedenken bezüglich des Entwurfs. Er warnt davor, dass das Problem angespannter Wohnungsmärkte nicht durch Verschärfungen des Mietrechts gelöst werden könne und der Entwurf zu einem bundesweiten Mietendeckel führen würde. 
 
Christian Osthus vom Immobilienverband Deutschland (IVD), ebenfalls von der CDU/CSU eingeladen, kritisiert die Entfernung des subjektiven Merkmals "sittenwidrig" aus dem Gesetz und sieht keinen zusätzlichen Handlungsbedarf über die Mietpreisbremse hinaus. 
 
Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland und auch von der CDU/CSU für die Anhörung vorgeschlagen, argumentiert gegen Eingriffe in die Eigentumsrechte und meint, dass Verschärfungen private Vermieter vom Markt verdrängen könnten. Stattdessen sollte der Fokus auf der Schaffung von mehr Wohnangebot liegen. 
 
Christian Schede vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), eingeladen von der FDP, sieht in der vorgeschlagenen Änderung eine versteckte Einführung einer "Mietpreisbremse 2.0", die seine Mitglieder beträchtlich betreffen würde. 
 
Benjamin Raabe, ein Anwalt eingeladen von Bündnis 90/Die Grünen, unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, da er der Meinung ist, dass das Nebeneinander von zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Schutz bisher gut funktioniert habe. 
 
Eve Raatschen vom Hamburger Mieterverein, ebenfalls auf Vorschlag der Grünen anwesend, bedauert, dass der Bundesgerichtshof eine wirksame Bestimmung zur Begrenzung von Ausreißermieten ausgehöhlt habe. Sie sieht Bedarf an einer Reaktivierung von Paragraf 5 WiStrG. 
 
Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund, benannt von der SPD, verweist auf eine große Anzahl fehlender Wohnungen und fordert neben der Verringerung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auch die Wiederbelebung von Paragraf 5 WiStrG. 
 
Katharina Wagner, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen Frankfurt am Main und ebenfalls von der SPD eingeladen, teilt ihre praktischen Erfahrungen und Schwierigkeiten bei der Anwendung von Paragraf 5 WiStrG. Sie befürwortet zusätzliche Regelungen für einen fairen Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt. 
 
Kilian Wegner von der Europa-Universität Viadrina, ebenfalls SPD-nah, argumentiert, dass der Entwurf verfassungskonform und ohne rechtliche Bedenken sei und die Handhabung des Mietüberhöhungs-Tatbestandes vereinfachen würde. 
 
Link zu weiteren Informationen, Stellungnahmen und Video der Anhörung: Bundestag Webpräsenz
 
Link zur hib-Meldung über den Gesetzentwurf: hib-Meldung.