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Änderung des StGB (Bekämpfung von Antisemitismus)

Das Gesetz wurde abgelehnt.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze
Initiator:CDU/CSU
Status:Abgelehnt
Letzte Änderung:12.04.2024
Drucksache:20/9310 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11003 (PDF-Download)
Trojanercheck:
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:13.11.2023
Erste Beratung:17.11.2023
Abstimmung:12.04.2024
Drucksache:20/9310 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/11003 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales10.04.2024Änderung
Ausschuss für Digitales11.04.2024Tagesordnung
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe10.04.2024Ergänzung
Auswärtiger Ausschuss10.04.2024Änderung
Rechtsausschuss15.11.2023Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss15.01.2024Anhörung
Rechtsausschuss10.04.2024Ergänzung
Ergänzung
Änderung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.01.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Strafrechtsverschärfung überwiegend kritisch bewertet 
Eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags fand zum Gesetzesentwurf der Unionsfraktion „zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“ statt. Hier eine Zusammenfassung der Argumente der Sachverständigen: 
 
Professorin Elisa Maria Hoven, eingeladen von der SPD-Fraktion, begrüßte das Anliegen, Antisemitismus zu bekämpfen, kritisierte allerdings den Gesetzentwurf für verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen der Möglichkeit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie schlug eine Überarbeitung des Paragrafen zur Volksverhetzung vor, um Strafbarkeitslücken zu schließen. 
 
Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung und von der SPD-Fraktion benannt, plädierte für eine Änderung des Volksverhetzungsparagrafen, indem der Inlandsbezug gestrichen wird, um jüdisches Leben in Deutschland besser zu schützen. 
 
Oberstaatsanwalt Andreas Franck, von der Unionsfraktion benannt, sieht in der vorgeschlagenen Norm kein Sonderrecht, sondern ein allgemeines Gesetz und befürwortet eine Verschärfung des bestehenden Paragrafens als Schutz für jüdisches Leben in Deutschland. 
 
Professor Michael Kubicel, von der Unionsfraktion eingeladen, bewertete die vorgeschlagene Norm als Schutz des öffentlichen Friedens in Deutschland, statt als Verbot einer Meinung. Er schlug vor, die Verbotsnorm zu erweitern, um verfassungsrechtliche Risiken zu minimieren. 
 
Rechtsanwalt Stefan Conen, von der FDP-Fraktion benannt, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Verschärfung beim Landfriedensbruch und verwies auf das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht. 
 
Rechtsanwältin Kati Lang, eingeladen von Bündnis 90/Die Grünen, sieht einen Vollzugs- und nicht einen Regelungsdefizit bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten und fordert stärkere Beteiligungsrechte wie eine Nebenklage bei volksverhetzender Beleidigung. 
 
Professorin Ulrike Lembke, ebenfalls von den Grünen benannt, betont, dass symbolische Gesetzgebung gegen Vollzugsprobleme bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten nicht helfe, und empfiehlt stattdessen eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze. 
 
Zwei weitere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung: Richter Thomas Kluger, benannt von der Unionsfraktion, und Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, eingeladen von der SPD-Fraktion. Ihre genauen Positionen sind in dem Fragment des Artikels nicht dargelegt.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf 
 
Der federführende Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Rechtsausschuss (6. Ausschuss). Andere Ausschüsse, die mitberaten haben, sind der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, der Ausschuss für Kultur und Medien und der Ausschuss für Digitales. 
 
Beschlussempfehlung 
 
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/9310 abzulehnen. Diese Empfehlung wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU beschlossen. Der Text enthält keinen Hinweis auf einen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen 
 
Der Text der Beschlussempfehlung enthält keine spezifischen Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf. Stattdessen wird eine allgemeine Ablehnung des Entwurfs empfohlen. Änderungen an anderen Gesetzen oder eine mögliche Einfügung von Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen, werden im Text nicht erwähnt. 
 
Begründung 
 
Eine ausführliche Begründung für die vorgeschlagenen Änderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf oder die Ablehnung des Entwurfs durch den Ausschuss enthält der Text nicht. Die Beschreibung des Problems durch die CDU/CSU beschreibt den Hintergrund und die Motivation für den Entwurf, einschließlich des Ziels der Verschärfung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus. 
 
Statements der Fraktionen 
 
Die CDU/CSU besteht darauf, dass der Gesetzentwurf als Antwort auf zunehmende antisemitische und das Existenzrecht Israels in Frage stellende Demonstrationen eingeführt wurde, um Strafbarkeitslücken zu schließen. Die Fraktion bezieht sich auf eine öffentliche Anhörung, die ihre Position unterstützt. 
 
Die AfD teilt zwar das Ziel des Gesetzentwurfs, sieht die vorgeschlagenen Mittel jedoch als verfassungswidrig an und argumentiert, dass sie den grundgesetzlich zulässigen Rahmen überschreiten und eine abschreckende Wirkung haben. Weitere Statements der Fraktionen sind im vorgelegten Text nicht enthalten.