Zum Inhalt springen

Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer

Das Gesetz wurde abgelehnt.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer
Initiator:CDU/CSU
Status:Abgelehnt
Letzte Änderung:12.04.2024
Drucksache:20/9311 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10996 (PDF-Download)
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Der Gesetzentwurf, der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt wurde, trägt den Titel "zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer". Das Hauptziel des Gesetzes ist es, den Schutz vor antisemitischen Straftaten, insbesondere von aus dem Ausland stammenden Personen, zu verbessern und deren Einbürgerung zu verhindern. Um dies zu erreichen, sollen Änderungen im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht umgesetzt werden. Im Aufenthaltsrecht soll ein neuer Paragraf eingeführt werden, der besagt, dass eine antisemitische Straftat in der Regel zur Ausweisung führt. Das bedeutet, dass Personen, die antisemitische Straftaten begehen, in der Regel aus Deutschland ausgewiesen werden sollen. Im Asyl- und Flüchtlingsrecht soll die Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten dazu führen, dass der Person kein humanitärer Schutz in Deutschland gewährt wird oder dass sie diesen Schutz verliert.  
 
Im Staatsangehörigkeitsrecht geht es darum, dass die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit von einem Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und der Erklärung abhängig gemacht werden soll, dass der Einbürgerungsbewerber keine gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen hat oder hatte. Wenn es "tatsächliche, nicht erschütterbare Anhaltspunkte" für eine antisemitische Einstellung des Antragstellers gibt, soll die Einbürgerung ausdrücklich ausgeschlossen werden. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass Personen mit mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit im Falle einer Verurteilung wegen einer antisemitischen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren sollen. Der Gesetzentwurf wurde eingeführt, um dem zunehmenden Problem des aus dem Ausland "zugewanderten" Antisemitismus entgegenzuwirken und den Schutz von jüdischen Mitbürgern in Deutschland zu stärken. Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet diese Maßnahmen als notwendig, um antisemitische Straftaten effektiv zu bekämpfen und zu verhindern, dass Menschen mit antisemitischer Einstellung die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:13.11.2023
Erste Beratung:17.11.2023
Abstimmung:12.04.2024
Drucksache:20/9311 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/10996 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Inneres und Heimat29.11.2023Änderung
Ausschuss für Inneres und Heimat10.04.2024Änderung
Rechtsausschuss29.11.2023Änderung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: 
Der Ausschuss für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Rechtsausschuss hat als mitberatender Ausschuss teilgenommen und ebenfalls die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen. 
 
Beschlussempfehlung: 
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat lautet, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie die Gruppen Die Linke und BSW zugestimmt, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Es gibt keine Angaben zu einem zusätzlichen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: 
Keine Angaben zu Änderungen in den Gesetzentwurf oder zu Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung: 
Die CDU/CSU-Fraktion begründet den Entwurf damit, dass sie die Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel stärken und keinen Platz für Antisemiten in der Gesellschaft sehen möchte. Die Unionsfraktion bedauert, dass keine Einigung mit der Ampelkoalition erzielt werden konnte. Die Koalitionsparteien, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, führen aus, dass sie bereits Änderungen im Einbürgerungsrecht vorgenommen haben, die dem Schutz jüdischen Lebens dienen, und sehen keine Notwendigkeit für den Entwurf der CDU/CSU. Die AfD stellt fest, dass das Gesetzesvorhaben gut klinge, kritisiert aber die CDU/CSU für deren frühere Migrationspolitik und lehnt es ab, da die Definitionen von Straftaten, gegen die sich der Entwurf richten soll, zu weit gefasst seien. Die Linke betont, dass das Problem des Antisemitismus gesamtgesellschaftlich angegangen werden müsse und lehnt die Vorschläge der Union ab. 
 
Statements der Fraktionen: 
Die Fraktion der CDU/CSU sieht die Notwendigkeit, Antisemitismus entschiedener zu bekämpfen und entsprechende Gesetze anzupassen. Die SPD-Fraktion betont, bereits Maßnahmen im Einbürgerungsrecht umgesetzt zu haben, und lehnt weitere Änderungen ab. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warnen davor, Antisemitismus ausschließlich bestimmten Gruppen zuzuweisen und verteidigen ihre Reformen. Die FDP sieht bereits umgesetzte Maßnahmen als ausreichend an, möchte diese erst evaluieren und argumentiert gegen eine direkte Verbindung zum Existenzrecht Israels. Die AfD kritisiert die Unionsfraktion für deren Migrationspolitik und lehnt den Entwurf aufgrund unklarer Definitionen von Straftaten ab. Die Linke spricht sich gegen eine Veränderung des Aufenthaltsgesetzes aus und betont, dass die Lösung für das Problem des Antisemitismus gesamtgesellschaftlich geprägt sein muss.