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Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:20.03.2023
Drucksache:20/5163 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/5569 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung von vier Gesetzen und einer Verordnung, hauptsächlich um Aufgaben im Befähigungswesen teilweise direkt auf Dritte zu übertragen und die Führung eines Registers der Sportbootführerscheininhaber durch den Bund zu ermöglichen. Zudem sollen Tauglichkeitsuntersuchungen im Bereich der Schifffahrt neu geregelt werden und eine redaktionelle Korrektur sowie Aktualisierungen, Klarstellungen und Präzisierungen durchgeführt werden. Federführendes Ministerium für diesen Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Hintergrund 
Über den Hintergrund oder eine Vorgeschichte des Gesetzentwurfs sind im vorliegenden Text keine Angaben gemacht.  
 
Kosten 
Es entstehen einmalige sächliche Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand in Höhe von 300.000 Euro und Personalkosten für fachliche Begleitung sowie Aufbereitung und Überführung der vorhandenen Verzeichnisse in Höhe von 3.000 Euro. Der Gesetzentwurf führt zu keinen weiteren Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Einnahmen werden nicht erwartet. Der Mehrbedarf wird im Einzelplan 12 ausgeglichen.  
 
Inkrafttreten 
Zum genauen Datum des Inkrafttretens macht der Text keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Es wird erwähnt, dass das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll. Weiterhin sind keine Auswirkungen auf das Preisniveau oder gleichstellungspolitische und demografische Auswirkungen zu erwarten. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzentwurfs ist nicht vorgesehen. Über die Eilbedürftigkeit des Entwurfs sind keine Informationen im Text vorhanden. 
 
Maßnahmen 
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen im Wesentlichen: 
- Anpassung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes hinsichtlich der Übertragung bestimmter Aufgaben auf juristische Personen des öffentlichen Rechts eines Landes oder Bundes. 
- Anpassungen zu Begrifflichkeiten und Einfügungen von neuen ermächtigenden Tätigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die medizinische Tauglichkeit innerhalb der Binnenschifffahrt. 
- Anpassungen an geänderte Ministeriumsbezeichnungen und Zusammenlegung von Regelungen für eine verbesserte Klarheit und Einheitlichkeit. 
- Regelung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten und deren Überwachung im Zusammenhang mit Tauglichkeitsuntersuchungen sowie Möglichkeit, sich dabei durch Dritte unterstützen zu lassen. 
- Anpassung des Registers für Befähigungsnachweise und Sportbootführerscheine sowie Korrekturen für den Bereich der Datenschutzkonformität. 
- Änderungen am Seeaufgabengesetz zur Einbeziehung des Registers für Sportbootführerscheine. 
- Präzisierung von Tatbeständen und Zuständigkeiten innerhalb des Seearbeitsgesetzes, einschließlich des Seediensttauglichkeitszeugnisses und Prävention von Verfälschungen oder Fälschungen. 
- Redaktionelle Anpassungen im Schiffssicherheitsgesetz und in der Sportbootführerscheinverordnung. 
- Neubekanntmachungserlaubnis für das Binnenschifffahrt- und das Seeaufgabengesetz zur Vereinfachung zukünftiger Verweisungen in Rechtsverordnungen. 
 
Stellungnahmen 
Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und drei Hauptpunkte aufgeführt:  
1. Zu Artikel 1, Nummer 2, Buchstabe a, Doppelbuchstabe ff wird vorgeschlagen, die Formulierungen zu den Rechtsbegriffen präziser zu gestalten, insbesondere die Begriffe "Befähigungszeugnisse" und "sonstige Erlaubnisse" explizit aufzunehmen. 
2. Der Bundesrat sieht außerdem Regelungsbedarf hinsichtlich der EU-Verordnung 2018/1862 im Zusammenhang mit dem SIS (Schengener Informationssystem) und fragt, ob entsprechender regelungsbedarf besteht. 
3. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Prüfung einer Ausweitung der richterlichen Anordnungsfreiheit bei Blutprobenentnahmen im Schifffahrtsrecht, analog zu bereits bestehenden Regelungen im Straßenverkehr. 
 
Die Bundesregierung hat Gegenäußerungen zu den Punkten vorgebracht. Sie lehnt die zu Punkt 1 vorgeschlagene Ergänzung bezüglich der Urkunden ab, da diese rechtlich nicht haltbar sei, stimmt jedoch einer Ergänzung zu "Befähigungszeugnissen" zu. Hinsichtlich Punkt 2 wird der Vorschlag abgelehnt, da bereits ausreichende Regelungen im SIS-III-Gesetz bestehen. Bezüglich Punkt 3 stimmt die Bundesregierung einer Prüfung zu, allerdings nur für den Bereich der Binnenschifffahrt und nicht für die Seeschifffahrt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.01.2023
Erste Beratung:19.01.2023
Abstimmung:08.02.2023
Drucksache:20/5163 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/5569 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:566/22
Eingang im Bundesrat:04.11.2022
Erster Durchgang:16.12.2022
Abstimmung:03.03.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt