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Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:21.06.2023
Drucksache:20/5653 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6758 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:In der Beschlussempfehlung hat der Rechtsausschuss noch eine Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes eingebaut. Dabei geht es um die Entschädigung der Opfer von Verkehrsunfällen im Falle der Insolvenz der zuständigen KFZ-Versicherung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Ziel ist es, die Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne transparent zu machen, um eine informierte öffentliche Debatte zum Beitrag dieser Unternehmen zum Gemeinwohl zu ermöglichen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund 
Die EU-Richtlinie 2021/2101 zielt darauf ab, multinationale Unternehmen in Bezug auf Ertragsteuerinformationen transparenter zu machen und ergänzt vorhandene Pflichten für Kreditinstitute. Der Entwurf sieht eine Ergänzung des Handelsgesetzbuches vor, um neue Vorgaben zu Inhalt und Form der Berichte sowie Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften zu implementieren. Auch sollen bereits kritisierte Vorschriften im Handelsgesetzbuch angepasst sowie die Rechtsbeschwerdemöglichkeit des Bundesamtes für Justiz fortentwickelt werden. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Sachausgaben von 100.000 Euro im Jahr 2025 und jährliche Personalausgaben von 33.375 Euro ab 2026. Diese Mehrausgaben sollen durch Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Für die Wirtschaft entstehen einmalige Erfüllungsaufwendungen von ca. 666.000 Euro und jährliche Erfüllungsaufwendungen von ca. 16,7 Millionen Euro. Für Länder und Gemeinden werden keine zusätzlichen Haushaltsausgaben verursacht, bis auf geringfügige Mehrausgaben für Nordrhein-Westfalen im Bereich der Justiz. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf erfordert keine Befristungen oder spezielle Evaluierungen, da die entsprechenden Überprüfungen auf EU-Ebene vorgesehen sind. Weitere wichtige Aspekte sind die Stärkung der Transparenz von Unternehmen und die Erweiterung der Offenlegungspflichten sowie Anpassungen im Handelsgesetzbuch, die dazu beitragen sollen, das Vertrauen der Bürger in nationale Steuersysteme zu stärken. Damit einher geht auch ein Beitrag zu den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Eine besondere Eilbedürftigkeit geht aus dem Text nicht hervor, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Richtlinie bis zum 22. Juni 2023 zu erfolgen hat. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs sind: 
- Die Implementierung neuer Abschnitte im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen bestimmter Unternehmen und Zweigniederlassungen. 
- Die Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Offenlegungspflichten von Rechnungslegungsunterlagen: Neben EU/EWR-Kapitalgesellschaften auch Drittstaats-Kapitalgesellschaften mit Zweigniederlassungen im Inland. 
- Die Einführung neuer Bestimmungen zu Inhalt und Form von Ertragsteuerinformationsberichten, inklusive maschinenlesbarem Format und Verwendung eines von der EU-Kommission festgelegten Formblatts. 
- Die Offenlegung dieser Ertragsteuerinformationsberichte im Unternehmensregister und ihre Veröffentlichung auf der Internetseite des berichtspflichtigen Unternehmens. 
- Die Anpassung der Definition von Unternehmensverbindungen im Handelsgesetzbuch. 
- Die Einführung von Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Offenlegungspflichten und die Erstellung von Ertragsteuerinformationsberichten. 
- Die Anpassungen im Aktiengesetz und SE-Ausführungsgesetz, die Vorlage- und Prüfpflichten für Ertragsteuerinformationsberichte normieren. 
 
Stellungnahmen 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Gesetzentwurf geprüft. In der Zusammenfassung stellt der NKR fest, dass der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft jährlich rund 17 Millionen Euro und einmalig rund 670.000 Euro beträgt. Bürokratiekosten machen dabei rund 3,5 Millionen Euro jährlich und einmalig rund 670.000 Euro aus. Für die Verwaltung des Bundes wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 32.000 Euro und einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 100.000 Euro veranschlagt. Weitere Kosten in Form von Gebühren belaufen sich auf rund 456.000 Euro. Das Regelungsvorhaben setzt EU-Recht um, und der NKR hat keine Anhaltspunkte dafür, dass über eine 1:1-Umsetzung hinausgegangen wird. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, stattdessen wird auf den Bericht der Europäischen Kommission zur Einhaltung und Auswirkung der Berichtspflichten verwiesen, der bis zum 22. Juni 2027 vorzulegen ist. Der NKR hält die Darstellung der Kostenfolgen für methodengerecht und erhebt keine Einwendungen.  
 
Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des NKR nicht geantwortet, was auch nicht erforderlich ist, da der NKR keine Änderungswünsche vorgebracht hat und der Darstellung der Kostenfolgen im Gesetzentwurf zugestimmt hat.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.02.2023
Erste Beratung:15.03.2023
Abstimmung:11.05.2023
Drucksache:20/5653 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6758 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 17.04.2023 im Ausschuss für Recht statt.

Die Anhörung im Bundestag behandelte die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht, die multinationale und umsatzstarke Unternehmen dazu verpflichtet, länderbezogene Informationen über gezahlte Ertragsteuern offenzulegen, bekannt als Country-by-Country Reporting. Die Richtlinie zielt darauf ab, öffentliche Debatten über den Beitrag von Konzernen zum Gemeinwohl der Länder, in denen sie tätig sind, zu ermöglichen. 
 
Monika Wünnemann vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte die Offenlegungspflicht, da sie nicht mit den vertraulichen Weitergaben zwischen nationalen Steuerbehörden gemäß OECD vereinbar sei und zu einem Mehrbedarf an Aufwand führen könnte, der über den im Gesetzentwurf angegebenen hinausgeht. 
 
Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Mannheim, stellt fest, dass Berichtspflichten der OECD und die neue EU-Richtlinie weitgehend vergleichbar sind, sieht aber „implizite Kosten“ für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nun sensible, interne Daten veröffentlichen müssen, was zu Wettbewerbsnachteilen führen kann. 
 
Carmen Bachmann, Professorin für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre aus Leipzig, sieht geringe Spielräume für den deutschen Gesetzgeber aufgrund der EU-Vorgaben, schlägt jedoch Verbesserungen zum Gesetzesentwurf vor, um Rechtsunsicherheiten zu verringern und Erfüllungsaufwand für Unternehmen zu minimieren, insbesondere bei der Veröffentlichung von Daten, die Nachteile für das Unternehmen bedeuten könnten. 
 
Ralph Brügelmann vom Handelsverband Deutschland (HDE) äußert sich zu den Nachteilen der Veröffentlichungspflicht und verlangt klarere Regelungen im Gesetz, um zu verhindern, dass Wettbewerber, Lieferanten oder Kunden schadhaft Informationen verwenden. 
 
Christoph Trautvetter vom Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit befürwortet die Richtlinie und das Gesetz zu ihrer Umsetzung und fordert eine Ausweitung der öffentlichen Berichtspflicht auch auf Länder des globalen Südens und Steueroasen. 
 
Marc Desens, Steuerrechtler aus Leipzig, beleuchtet verfassungsrechtliche Aspekte und argumentiert, dass die EU mit der Richtlinie ihre Kompetenzen überschritten habe und dass das Umsetzungsgesetz entgegen der Meinung der Bundesregierung zustimmungspflichtig sei, da es sich um eine steuerrechtliche Regelung handelt. 
 
Die Anhörung hat bereits stattgefunden, und die genannten Personen haben als Sachverständige teilgenommen. Aus den Informationen über Fraktionen oder Parteien, die die Sachverständigen eingeladen haben, geht nichts aus dem Artikel hervor.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:686/22
Eingang im Bundesrat:30.12.2022
Erster Durchgang:10.02.2023
Abstimmung:16.06.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt