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Beschleunigung von Asylverfahren

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.12.2022
Drucksache:20/4327 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4703 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Um die gewünschte Entlastung der Verwaltungsgerichte zu erreichen, soll die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht und sollen prozessuale Änderungen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren beitragen. Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen die Asylverfahren vereinfacht und dadurch die Kapazitäten besser genutzt werden. Weiterhin wird eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt. Federführend zuständig ist die Bundesregierung, allerdings sind keine expliziten Angaben zum federführenden Ministerium gemacht. 
 
Hintergrund 
Hintergrund für den Gesetzentwurf ist der starke Anstieg der Zahl der Asylsuchenden, insbesondere in den Jahren 2015 und 2016, was zu einem erhöhten Aufkommen von Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten geführt hat. Trotz kontinuierlichen Abbaus der anhängigen Verfahren waren zum 31. Juli 2022 immer noch 135.603 erstinstanzliche Verfahren, sowie 100.377 Verfahren beim BAMF anhängig. 
 
Kosten 
Für den Bund entstehen Kosten durch die Förderung der Träger einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung: im Jahr 2022 fünf Millionen Euro, für das Jahr 2023 sind 20 Millionen Euro veranschlagt, ab 2024 wird ein jährlicher Finanzierungsbedarf von 80 Millionen Euro erwartet. Zusätzlich entstehen dem BAMF jährlich Personalkosten in Höhe von 836.480 Euro. Es werden Mittel in Höhe von 565.000 Euro frei, die bisher für die behördliche Asylverfahrensberatung vorgesehen waren. Für die Länder (inklusive Kommunen) ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 18.000 Euro. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Zeitpunkt zur Evaluation der wesentlichen Vorhaben des Gesetzes ist festgelegt: drei Jahre nach Inkrafttreten für die neuen Revisionsmöglichkeiten und den Wegfall der Regelüberprüfung, fünf Jahre nach Inkrafttreten für die Einführung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung. Eine Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird im Text nicht erwähnt. 
 
Angesichts fehlender Informationen zu manchen Punkten ist lediglich eine durch den Textinhalt eingeschränkte Analyse möglich. Besonders bezüglich des federführenden Ministeriums oder des genauen Datums des Inkrafttretens sind im vorgelegten Text keine konkreten Angaben gemacht worden, daher ist die Antwort entsprechend auf "Keine Angaben" ausgerichtet. 
 
Maßnahmen 
- Änderung des Asylgesetzes (AsylG) zur Umsetzung von EU-Richtlinien und Anpassung nationaler Regelungen. 
- Einführung eines neuen Ausschlussgrundes für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Personen, die vor Einreise nach Deutschland in einem anderen Staat bereits Schutz gefunden haben. 
- Einführung einer Sicherheitsüberprüfung für Personen, die neu für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tätig werden. 
- Neuregelung zur Hinzuziehung eines Sprachmittlers im Asylverfahren mittels Bild- und Tonübertragung (Video-Dolmetschen). 
- Flächendeckende Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung. 
- Beschleunigtes und flexibleres Verfahren bei der Anhörung im Rahmen des Asylverfahrens. 
- Erweiterung der Informationspflicht des BAMF bei Änderungen im Asylverfahren. 
- Erstellung einer Rechtsgrundlage für die Video-Anhörung im Asylverfahren. 
- Anpassung von Fristenregelungen und Informationspflichten. 
- Möglichkeit für das BAMF, im Klageverfahren neue Bescheide zu erteilen, die den streitgegenständlichen Verwaltungsakt ersetzen. 
- Erweiterung der Revisionsmöglichkeiten vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Tatsachenfragen in Asylsachen. 
- Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bezüglich der Verweisdauer für die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und des Erfüllungsaufwands für die Länder. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.11.2022
Erste Beratung:10.11.2022
Abstimmung:02.12.2022
Drucksache:20/4327 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4703 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 28.11.2022 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

Im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat fand eine Anhörung statt, bei der Experten den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur "Beschleunigung von Asylverfahren" (20/4327) unter der Leitung von Lars Castellucci (SPD) bewerteten. 
 
Julius Becker vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein kritisierte den Gesetzentwurf, da er dem Hauptproblem der langen Asylverfahren – der mangelhaften behördlichen Verfahrens- und Entscheidungspraxis – nicht begegne. Nach seiner Meinung würde das Gesetz eher zu einer Zunahme an Verfahren führen und die Rechte schutzsuchender Personen beschneiden. 
 
Kerstin Becker vom Paritätischen Gesamtverband betonte die Wichtigkeit der Verfahrensrechte für Asylsuchende bei einer Beschleunigung der Verfahren und begrüßte die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung. Sie forderte eine angemessene Finanzierung dieser Beratung, um das Vertrauen von Schutzsuchenden zu gewinnen. 
 
Andreas Dietz (Verwaltungsgericht Augsburg) begrüßte den Entwurf grundsätzlich, äußerte jedoch Zweifel, ob die vorgeschlagene externe Asylverfahrensberatung die Effizienz der Verfahren steigern würde, insbesondere in Anbetracht der vielen ausreisepflichtigen, aber nicht ausreisewilligen Personen. 
 
Yana Gospodinova (Deutscher Caritasverband) sprach sich ebenfalls für eine bundesfinanzierte und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung aus, die von Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Trägern angeboten werden sollte, um eine effektive und niedrigschwellige Beratung zu sichern. 
 
Winfried Kluth (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) hatte Bedenken gegen die Einführung einer "Tatsachenrevision" zum Bundesverwaltungsgericht und schlug stattdessen vor, eine unabhängige Fachstelle beim Bundesverwaltungsgericht zu etablieren, um eine bereits im Vorfeld transparent ermittelte Lageeinschätzung bereitzustellen. 
 
Berthold Münch vom Deutschen Anwaltverein beklagte, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten ein niedrigeres Schutzniveau als das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht biete und dass die Sonderrechte im Asylprozessrecht sogar noch ausgebaut werden sollen, was weitere Probleme schaffe. 
 
Klaus Ritgen nahm für den Deutschen Landkreistag Stellung und sah in dem Gesetzentwurf eine geeignete Basis, um die Asylverfahren zu beschleunigen, forderte aber auch eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber, entsprechend der im Koalitionsvertrag angekündigten Rückführungsinitiative. 
 
Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, hielt den Gesetzentwurf grundsätzlich für beschleunigungsfähig, kritisierte aber, dass die Regelungen zur Asylverfahrensberatung dem Beschleunigungsziel entgegenstehen könnten, wenn nicht sichergestellt wird, dass die Beratung von qualifizierten Personen vorgenommen wird. 
 
Hans-Eckhard Sommer, Präsident des BAMF, begrüßte den Entwurf, vor allem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden seines Amtes. Er betonte, dass die Beschleunigung der Verwaltungsgerichtsverfahren dringend erforderlich sei. 
 
Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen, bestätigte einige sinnvolle Regelungen des Entwurfs, äußerte aber fachliche Zweifel an der Erreichbarkeit des Beschleunigungsziels mit den geplanten Änderungen. 
 
Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, wies darauf hin, dass frühere Änderungen zur Straffung der Asylverfahren bereits unternommen wurden und dass von neuen Änderungen keine grundlegenden Beschleunigungseffekte zu erwarten seien. Neue rechtliche Unsicherheiten könnten die Arbeitslast bei den Verwaltungsgerichten erhöhen. 
 
Die Anhörung zeigte eine große Bandbreite an Meinungen und Schwerpunktsetzungen bezüglich des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Asylverfahren. Die Experten äußerten sowohl Zustimmung als auch Skepsis und wiesen auf unterschiedliche Auswirkungen und Notwendigkeiten hin.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:02.12.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt