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Stiftung unabhängige Patientenberatung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland - und zur Änderung weiterer Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.05.2023
Drucksache:20/5334 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6014 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Das Gesetz wurde genutzt, um mehrere Änderungen des Transfusionsgesetzes umzusetzen. Damit wurde untersagt, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung von der Blutspende ausgeschlossen werden können. Außerdem wurde die ärztliche Begleitung per Telemedizin bei Blutspende-Veranstaltungen ermöglicht.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Entwurfes ist die grundlegende Reform und Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) durch ihre Überführung in eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Lösung soll die Neutralität, Unabhängigkeit und Kontinuität der UPD sicherstellen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist für den Entwurf federführend zuständig. 
 
Hintergrund
Die UPD erhielt Fördermittel seit 2001, die jedoch durch das Vergabeverfahren keine kontinuierliche Unabhängigkeit garantieren konnten. Diese Problematik gab Anlass zu Diskussionen und mündete in den Beschluss zur Reformierung. Mit dem Gesetz zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten wurde bereits das bisherige Vergabeverfahren gestrichen. 
 
Kosten
Zusätzliche Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen sind nicht zu erwarten. Private Krankenversicherungen werden jährlich mit zusätzlichen 350.000 Euro belastet, und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat einen zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von etwa 3,65 Millionen Euro sowie einen einmaligen von rund 300.000 Euro. 
 
Inkrafttreten
Keine Angaben zum genauen Datum des Inkrafttretens des Gesetzes. 
 
Sonstiges
Der Entwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Eine jährliche externe und unabhängige Evaluation der Stiftungstätigkeit ist vorgesehen. Die Finanzierung der Stiftung erfolgt mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 Millionen Euro, wobei die privaten Krankenversicherungsunternehmen sich mit 7 Prozent (1,05 Millionen Euro) beteiligen sollen. Der bisherige Finanzierungsumfang lag bei rund 11 Millionen Euro pro Jahr. 
 
Maßnahmen:  
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind: 
 
- Errichtung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts durch den GKV-Spitzenverband. 
- Der GKV-Spitzenverband stellt das erforderliche Stiftungsvermögen bereit, um den Aufbau im Jahr 2023 zu sichern. 
- Die UPD-Stiftung soll am 1. Januar 2024 ihre Arbeit aufnehmen mit dem Ziel, eine qualitätsgesicherte, unabhängige und kostenfreie Beratung zu gesundheitlichen Fragen zu gewährleisten. 
- Nutzung von Synergieeffekten durch Kooperation und Vernetzung mit anderen relevanten Beratungsangeboten. 
- Stärkung der Gesundheitskompetenz der Patienten. 
- Der Stiftungsrat und ein wissenschaftlicher Beirat werden etabliert. 
- Organisation und Ausgestaltung der Stiftung wird durch die Stiftungssatzung festgelegt. 
 
Stellungnahmen:  
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat Stellung zu dem Gesetzentwurf genommen und dabei keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen durch die Bundesregierung erhoben. Er bestätigt, dass dem Bürger keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand entsteht. Für die Wirtschaft ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 350.000 Euro, da die privaten Krankenversicherungen jährlich mit 7 Prozent des Gesamtbetrags von 15 Millionen Euro zur Finanzierung beitragen. Darunter fallen aktuell schon 700.000 Euro, die bereits für die UPD bereitgestellt werden, sodass 350.000 Euro zusätzlicher Aufwand entsteht. Für die Verwaltung entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 3,7 Millionen Euro plus einmalig 300.000 Euro für die Errichtung der Stiftung. Als Gegenleistung für die Wirtschaft erwähnt der NKR, dass die UPD durch ihr Beratungsangebot die privaten Krankenversicherungen von einem Teil ihres Beratungsaufwands entlasten kann, was zu effizienteren und kostengünstigeren Lösungen führen kann. 
 
Eine direkte Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR ist im bereitgestellten Text nicht enthalten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.01.2023
Erste Beratung:26.01.2023
Abstimmung:16.03.2023
Drucksache:20/5334 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6014 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 01.03.2023 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die Anhörung im Bundestag zur geplanten Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hat bereits stattgefunden. Folgende Sachverständige äußerten ihre Bedenken und deren Argumentation können wie folgt zusammengefasst werden: 
 
Sozialverbände: Vertreter von Sozialverbänden kritisierten die fehlende Unabhängigkeit der UPD bei einer Finanzierung durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da die UPD viele Menschen zu Ansprüchen gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen berate, erscheine es widersinnig, dass die GKV als Geldgeber fungieren soll. 
 
GKV-Spitzenverband: Auch der GKV-Spitzenverband lehnt die vorgeschlagene Finanzierungsstruktur ab und sieht in ihr einen Konstruktionsfehler. Der Verband betont, dass die Patienten- und Verbraucherberatung eine gesellschaftliche Aufgabe sei und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. 
 
Sozialverband VdK: Der Sozialverband VdK befürwortet zwar die Stiftungslösung für die UPD, sieht jedoch ebenfalls die Rolle der GKV als kritisch an. Der Verband schlägt vor, die UPD durch Steuermittel zu finanzieren, um Unabhängigkeit zu gewährleisten. 
 
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Ähnlich argumentiert der vzbv, der ebenfalls eine Finanzierung aus Steuermitteln fordert. Zusätzlich betont der Verband die Notwendigkeit der Trennung von strategischer Steuerung und operativer Umsetzung in der Stiftung sowie eine stärkere Einbindung von Patientenorganisationen in den Vorstand. 
 
Einzelsachverständiger Rolf Rosenbrock: Im Gegensatz zu den Verbänden argumentiert Rolf Rosenbrock, dass die Finanzierung durch die GKV zusammen mit einem Zuschuss der privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sachgerecht sei. Er hält die Stiftungskonstruktion grundsätzlich für geeignet, um ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot zu gewährleisten, fordert jedoch, dass Patientenorganisationen ihre Vertreter im Stiftungsrat selbst bestimmen sollten. 
 
Es wurden auch praktische Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der neuen Struktur bis zum Jahresbeginn 2024 geäußert. Ein Vertreter der aktuell agierenden UPD wies zudem auf die Gefahr eines Personalverlusts in der Beratung hin, da keine klare Perspektive für die Mitarbeiter erkennbar sei. 
 
Die ausführlichen Stellungnahmen der Verbände und Sachverständigen sind auf der Webseite des Bundestages unter dem angegebenen Link einsehbar.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:683/22
Eingang im Bundesrat:30.12.2022
Erster Durchgang:10.02.2023
Abstimmung:31.03.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt