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Änderung des Raumordnungsänderungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.03.2023
Drucksache:20/4823 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/5830 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a. durch den Gebrauch von weiteren digitalen Möglichkeiten, durch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren und durch eine Stärkung des Planerhalts. Dies soll im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 insbesondere den Ausbau von erneuerbarer Energie, wie der Windenergie an Land, beschleunigen. Federführend für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 
 
Hintergrund: 
In der 19. Legislaturperiode wurden bereits Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen, die das Raumordnungsrecht vereinfachten und optimierten. Der Gesetzentwurf setzt nun die Aufträge aus dem Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode um und gehört zu einem Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Ein etwaiger Mehrbedarf des Bundes soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Es wird eine Verringerung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft um etwa 4,4 Millionen Euro erwartet, und für die Verwaltung der Länder (inklusive Kommunen) um rund 804.000 Euro. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf enthält Änderungen im Raumordnungsgesetz (ROG) und anderen Vorschriften wie dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Es werden keine Alternativen zum Gesetzentwurf diskutiert. Der Gesetzentwurf zielt auf Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ab, insbesondere durch die Einführung einer Raumverträglichkeitsprüfung ohne förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung und durch weitere Digitalisierung der Beteiligungsverfahren. Für den Gesetzentwurf sind keine weiteren Kosten angegeben, und es sind keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau zu erwarten. Der Gesetzentwurf hat keine gleichstellungspolitischen oder demografischen Auswirkungen, soll aber indirekt positive Auswirkungen auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, aber eine Evaluierung nach fünf Jahren ist geplant. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs sind: 
 
- Ersetzung des Raumordnungsverfahrens durch eine Raumverträglichkeitsprüfung. 
- Definition für „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung”, um Rechtssicherheit in Zulassungsverfahren zu schaffen. 
- Erleichterung des Zielabweichungsverfahrens zur Anpassung an aktuelle Entwicklungen und mehr Transparenz für Vorhabenträger. 
- Festlegung eines Prüfzeitraums für das Zielabweichungsverfahren und Einbeziehung europäischer Kommissionsanliegen. 
- Einführung einer veränderten Raumordnungsplanung mit geänderten Kategorien vorrangig für Nutzungen und Ausschlusswirkungen zum Schutz spezifischer Funktionen. 
- Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von Raumordnungsplänen innerhalb von zehn Jahren. 
- Anpassung des Gesetzes an die fortschreitende Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. 
- Anpassungen an Folgen der Digitalisierung für Beteiligungsverfahren und Bekanntmachungen. 
- Änderungen bezüglich Architekten-, Ingenieurhonorarordnung, Bundesberggesetz, und weitere Gesetze durch Ersetzung des Raumordnungsverfahrens durch die Raumverträglichkeitsprüfung. 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf geprüft und stellt fest, dass keine Auswirkungen auf Bürger oder die Verwaltung des Bundes zu erwarten sind. Für die Wirtschaft wird eine jährliche Entlastung von etwa 4,4 Millionen Euro und für die Verwaltung der Länder von rund 804.000 Euro prognostiziert. Die 'One in one out'-Regelung des jährlichen Erfüllungsaufwandes der Wirtschaft stellt ein "Out" von rund 4,4 Millionen Euro dar. Der Rat bemängelt nicht die Regelungsfolgen und erhebt innerhalb seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände. 
 
Der Bundesrat hingegen hat zu dem Entwurf Stellung genommen und verschiedene Vorschläge und Prüfempfehlungen ausgesprochen. Darunter sind Änderungen im Hinblick auf die räumlichen Auswirkungen des Online-Handels, die Ersetzung oder Modifizierung der Definition von "in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung", die Streichung des neuen § 13 Absatz 1a ROG bezüglich der Anpassungspflicht der Länder an raumordnerische Ziele des Bundes und diverse andere Anmerkungen zu spezifischen Paragraphen und Regelungsbereichen. 
 
Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrates reagiert, einige Vorschläge abgelehnt, andere zur Prüfung angenommen und bestätigt, dass bereits ein automatischer Fristenlauf für die Raumverträglichkeitsprüfung existiert und die Notwendigkeit einer Übergangsregelung geprüft wird. Sie behält sich Änderungen vor, sofern diese im europäischen Kontext notwendig sind, und beabsichtigt, Regelungen, die artenschutzrechtliche Belange auf Planebene betreffen, auf Grundlage geschaffener Verordnungsermächtigungen zu konkretisieren.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.12.2022
Erste Beratung:15.12.2022
Abstimmung:03.03.2023
Drucksache:20/4823 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/5830 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 25.01.2023 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt.

Die Anhörung im Bundestag fand bereits statt, und es ging um die Novelle des Raumordnungsgesetzes. Hier sind die Zusammenfassungen der Kernpunkte der Argumentation der Sachverständigen: 
 
Tine Fuchs, Vertreterin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), kritisierte, dass der Gesetzesentwurf den Herausforderungen der Wohnungsnot sowie der Energie- und Klimakrise nicht ausreichend Rechnung trage. Sie betonte die Notwendigkeit einer bundesweiten Gesamtnetzplanung für den Ausbau der Windenergie und sprach sich dafür aus, das Stadt-Umland-Verhältnis bei Wohnungsbauten stärker zu berücksichtigen. 
 
Willy Spannowsky, Professor für Öffentliches Recht, teilte ähnliche Ansichten hinsichtlich der Notwendigkeit, den Gesetzesentwurf zu verbessern, um die Grundlagen für die Bewältigung der Energiewende adäquat zu schaffen. 
 
Marianna Roscher und Eva Maria Levold, Vertreterinnen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des Deutschen Städtetages, forderten klarere Standards für den Ausbau der Windenergie und äußerten Kritik an den Plänen zur Einführung einer „Soll-Bestimmung“ bei den Zielabweichungsverfahren. Sie betonten die zusätzliche Belastung für die Planungsbehörden und sprachen sich dafür aus, den Prüfumfang des Raumverträglichkeitsverfahrens konkreter zu definieren. 
 
Rainer Danielzyk von der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft hob hervor, dass die Raumverträglichkeitsprüfung im Gesetzesentwurf nicht ausreichend zur Geltung komme, welche die frühzeitige Betrachtung verschiedener Vorhabensvarianten ermöglicht. 
 
Lutz Mehlhorn vom Niedersächsischen Landkreistag, der im Namen der kommunalen Spitzenverbände sprach, lehnte die vorgesehene strikte Anpassungspflicht für Raumordnungspläne an Bundesraumordnungspläne ab, da dies nicht zu einer Beschleunigung von Verfahren führen würde, sondern neue Planänderungen und Beteiligungsprozesse nach sich ziehen könnte. Er begrüßte zwar die Erleichterung von Windenergievorhaben, äußerte jedoch Sorge über mögliche tiefergreifende natur- und artenschutzrechtliche Prüfungen. 
 
Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe betonte, dass Infrastrukturprojekte strikt nach ihrem Klima- und Umweltnutzen priorisiert werden sollten. Sie kritisierte den Ersatz der Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine überschlägige Prüfung und äußerte Bedenken bezüglich der Soll-Regelung im Zielabweichungsverfahren, welche die Bindungswirkung der Ziele aufheben könne. 
 
Holger Schmitz, Rechtsanwalt, befürwortete die Möglichkeit der Raumordnungsbehörde zur Entscheidung über Zielabweichungen als angemessenen Weg, um Verzögerungen bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen zu verhindern. Er sah dabei keine Gefahr einer ungezügelten Inanspruchnahme von Freiraum. 
 
Anne-Kathrin Tögel von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bezeichnete lange Planungs- und Genehmigungsverfahren als Hemmnisse für die Wirtschaft und befand, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung gehe, jedoch grundlegende Überarbeitungen des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts nötig seien. 
 
Magnus J. K. Wessel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) kritisierte, dass die Gesetzesnovelle den sparsamen Umgang mit Boden und die Verringerung der Flächeninanspruchnahme nicht unterstütze und dass Umweltverträglichkeitsprüfungen den EU-Rechtsvorgaben entsprechen müssten, was aus dem Entwurf nicht hervorgehe.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:508/22
Eingang im Bundesrat:14.10.2022
Erster Durchgang:25.11.2022
Abstimmung:03.03.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt