Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG) |
Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 23.08.2023 |
Drucksache: | 20/4822 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/6498 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine verbindliche Kennzeichnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs hinsichtlich der Haltungsform der Tiere einzuführen, von denen die Lebensmittel stammen. Dadurch soll Transparenz geschaffen werden, die Endverbrauchern eine bewusste Auswahl ermöglicht. Ein erster Schritt ist die Kennzeichnung für frisches Fleisch von Mastschweinen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Hintergrund
Keine Angaben.
Kosten
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Wirtschaft ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 13,15 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 406 000 Euro. Für die Verwaltung ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 365 000 Euro und ein einmaliger Aufwand von knapp 1,4 Millionen Euro. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Eine Befristung des Gesetzes ist vorgesehen; innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten soll eine Evaluierung stattfinden, um zu prüfen, ob die beabsichtigten Ziele erreicht wurden. Insbesondere sollen die Kenntnis der Kennzeichnung und der Haltungsformen sowie deren Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen der Endverbraucher untersucht werden.
Maßnahmen: Wesentliche Maßnahmen des Entwurfs
- Einführung einer Kennzeichnungspflicht für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs, die im Inland an Endverbraucher abgegeben werden.
- Konkretisierung des Anwendungsbereichs auf frisches Fleisch (einschließlich Nebenprodukten der Schlachtung und Hackfleisch), zunächst begrenzt auf die Tierart Schwein.
- Regelung der Haltungskennzeichnung unter verschiedenen Kategorien wie Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio.
- Einschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung nur auf Lebensmittel, die in inländischen Haltungseinrichtungen produziert wurden, und Möglichkeit der freiwilligen Kennzeichnung von ausländischen Produkten.
- Definition der Haltungsformen sowie Festlegung von Mindestanforderungen für die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien.
- Verpflichtung inländischer wie ausländischer Betriebsinhaber zur Mitteilung ihrer Haltungseinrichtungen sowie Führung von Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit der Haltungsform.
- Festlegung von Übergangs- und Schlussbestimmungen sowie Evaluierungsvorschriften.
Stellungnahmen: Analyse der Stellungnahme des Normenkontrollrats und Antwort der Bundesregierung
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat im Rahmen seiner Prüfung eine umfassende Bewertung des Gesetzentwurfs vorgenommen:
- Nach Einschätzung des NKR geht von dem Entwurf ein jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 13,15 Millionen Euro für die Wirtschaft und von rund 36.000 Euro für den Bund aus. Hinzu kommen einmalige Aufwände.
- Der NKR stellt fest, dass 'One in one out'-Regel im Sinne der Bundesregierung greift, wobei der jährliche Erfüllungsaufwand als "In" zählt.
- Die Evaluierung soll bis Ende 2027 stattfinden, dabei sollen die Kenntnis über das Label und dessen Einfluss auf Kaufentscheidungen untersucht werden.
- Der NKR hat keine Einwendungen gegen den Entwurf und erachtet die Darstellung der Regelungsfolgen als nachvollziehbar und methodengerecht.
Die Stellungnahme des Bundesrates gibt insgesamt 58 Änderungs- und Prüfvorschläge zum Entwurf, hierbei wird unter anderem eine klare Abgrenzung der Haltungskennzeichnung von den Stufen des freiwilligen Tierwohlkennzeichens gefordert und betont, dass eine EU-weite verbindliche Kennzeichnung unverzichtbar ist. Des Weiteren soll die geplante freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel präzisiert werden, um Benachteiligungen inländischer Produkte zu verhindern.
Die Bundesregierung wies in ihrer Gegenäußerung einige Vorschläge des Bundesrates zurück, stimmte jedoch anderen Vorschlägen zu und kündigte an, Formulierungsvorschläge im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses vorzulegen. Sie lehnt den Vorschlag ab, die Zuständigkeit für die Durchführung des Gesetzes auf eine zentrale Bundesbehörde zu übertragen, und beharrt darauf, dass die Überwachung Aufgabe der Länder bleibt. Die Evaluierung des Gesetzes ist, so die Bundesregierung, bereits in der Planung, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedarf.
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 5 Einträge zu Drucksache 20/4822 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Umsetzung der 4. Empfehlung des Bürgerrats: Lebensbedingungen und Herkunft von Tieren transparent darstellen
Lobbyregister-Nr.: R006991 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45141
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bis zum 1. August 2024 müssen sich alle Schweinemäster bei der zuständigen Behörde zwecks Eingruppierung der Ställe nach dem Haltungsverfahren melden. Der DRV setzt sich hier für eine bundeseinheitliche, bürokratiearme Umsetzung ein.
Lobbyregister-Nr.: R001376 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52690
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kennzeichnung der individuellen Tiere
Lobbyregister-Nr.: R002408 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39425
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung möchte die Tierhaltungskennzeichnungspflicht auf die Gastronomie ausweiten. Als Lebensmittelgroßhändler ist die Gastronomie unsere größte Kundengruppe. Wir sind sehr daran interessiert, dass es zu einer bürokratiearmen Umsetzung kommt, bei der nicht nach jedem Einkauf neue Speisekarten ausgedruckt werden müssen, weil Fleisch mit unterschiedlicher Haltungskennzeichnung gekauft wird. Sollte es zu einer neuen Pflicht kommen, sollten Gastronomen selbst entscheiden können, wie sie diese umsetzen, z.B. auch via QR-Codes.
Lobbyregister-Nr.: R002142 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50031
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Tierhaltungskennzeichengesetz soll weiterentwickelt werden, um ein verständliches Kennzeichensystem für die Verbraucher:innen zu gewährleisten
Lobbyregister-Nr.: R001963 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47371
Eingang im Bundestag: | 06.12.2022 |
Erste Beratung: | 15.12.2022 |
Abstimmung: | 16.06.2023 |
Drucksache: | 20/4822 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/6498 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 16.01.2023 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.
In der Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages zur Einführung eines Tierhaltungskennzeichens für Schweinefleisch kritisierten die geladenen Sachverständigen mehrheitlich den vorgelegten Gesetzesentwurf und sahen erheblichen Änderungsbedarf.
Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der "Initiative Tierwohl", begrüßt das Vorhaben einer Kennzeichnung grundsätzlich, bemängelt jedoch, dass bedeutende Bereiche wie die Gastronomie sowie be- und verarbeitete Waren ausgespart bleiben. Dies würde konkret bedeuten, dass ein großer Teil des Schweinefleischmarktes ohne Kennzeichnung bliebe. Zudem befürchtet er, dass die neuen Vorgaben bestehende und anerkannte Label verdrängen könnten. Er weist auf die Notwendigkeit eines umfassenderen Konzeptes hin, das über das simple Kennzeichnen von Stufen hinausgeht.
Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. (AbL), argumentiert, dass eine bloße Kennzeichnung allein nicht ausreiche, um die Tierhaltung hin zu artgerechteren Systemen umzubauen. Erforderlich seien finanzielle Anreize und Marktentwicklung. Er hebt hervor, dass private Markenfleischprogramme bereits zu besseren Tierwohlstandards beigetragen haben und dass die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht im aktuellen Entwurf vernachlässigt werden.
Dirk Hesse, Sprecher der Initiative Schweinehaltung Deutschland (ISD), war auch da.
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, bemängelt, dass der Gesetzentwurf Schwachstellen aufweist und die angestrebte Lenkungswirkung verfehlt. Er kritisiert Umgehungsmöglichkeiten, fehlende Kontrolle besonders im Ausland und die ausstehenden Komponenten eines Gesamtkonzeptes für die Tierhaltung in Deutschland.
Professor Lars Schrader, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung am Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, sieht den Schwerpunkt des Gesetzentwurfes eher im Verbraucherschutz als im Tierwohl. Die Einteilung in Haltungsstufen hält er für zu formalistisch und fordert einen stärkeren Fokus auf bauliche Standards und das Management der Tierhaltung.
Anne Hamester, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft des Vereins Provieh, kritisiert den Gesetzentwurf stark für mangelnde Transparenz und falsche Anreize. Ihrer Meinung nach sind die vorgeschlagenen Haltungsformen irreführend und könnten ein negatives Bild auf rechtliche Anforderungen werfen. Sie schlägt eine Anpassung der Haltungsstufen und eine ganzheitliche Abbildung der Tierhaltung vor.
Nora Hammer, Geschäftsführerin Bundesverband Rind und Schwein, schließt sich der allgemeinen Kritik am Gesetzentwurf an und betont das Fehlen eines Gesamtkonzeptes. Ihrer Ansicht nach würde das neue Label mehr Verwirrung stiften und einseitig nur bestimmte Betriebsformen unterstützen, während die konventionelle Schweinehaltung ausgeschlossen werde.
Peter Röhrig, Geschäftsführender Vorstand beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), bestätigt, dass der Umbau der Tierhaltung notwendig ist und lobt die Berücksichtigung der Bio-Tierhalter im Gesetz. Er sieht den Entwurf als ersten Schritt und plädiert dafür, auch kleinere Marktentwicklungen zu ermöglichen.
Alle genannten Personen und ihre Argumente sind Teil der Diskussion über einen umfassenden Wandel in der Tierhaltung, der den Tierschutz, Verbraucherinteressen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gleichermaßen berücksichtigt.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 505/22 |
Eingang im Bundesrat: | 14.10.2022 |
Erster Durchgang: | 25.11.2022 |
Abstimmung: | 07.07.2023 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |