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Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.08.2023
Drucksache:20/4822 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6498 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine verbindliche Kennzeichnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs hinsichtlich der Haltungsform der Tiere einzuführen, von denen die Lebensmittel stammen. Dadurch soll Transparenz geschaffen werden, die Endverbrauchern eine bewusste Auswahl ermöglicht. Ein erster Schritt ist die Kennzeichnung für frisches Fleisch von Mastschweinen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 
 
Hintergrund 
Keine Angaben. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Wirtschaft ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 13,15 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 406 000 Euro. Für die Verwaltung ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 365 000 Euro und ein einmaliger Aufwand von knapp 1,4 Millionen Euro. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Eine Befristung des Gesetzes ist vorgesehen; innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten soll eine Evaluierung stattfinden, um zu prüfen, ob die beabsichtigten Ziele erreicht wurden. Insbesondere sollen die Kenntnis der Kennzeichnung und der Haltungsformen sowie deren Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen der Endverbraucher untersucht werden. 
 
Maßnahmen: Wesentliche Maßnahmen des Entwurfs 
 
- Einführung einer Kennzeichnungspflicht für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs, die im Inland an Endverbraucher abgegeben werden. 
- Konkretisierung des Anwendungsbereichs auf frisches Fleisch (einschließlich Nebenprodukten der Schlachtung und Hackfleisch), zunächst begrenzt auf die Tierart Schwein. 
- Regelung der Haltungskennzeichnung unter verschiedenen Kategorien wie Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio. 
- Einschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung nur auf Lebensmittel, die in inländischen Haltungseinrichtungen produziert wurden, und Möglichkeit der freiwilligen Kennzeichnung von ausländischen Produkten. 
- Definition der Haltungsformen sowie Festlegung von Mindestanforderungen für die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien. 
- Verpflichtung inländischer wie ausländischer Betriebsinhaber zur Mitteilung ihrer Haltungseinrichtungen sowie Führung von Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit der Haltungsform. 
- Festlegung von Übergangs- und Schlussbestimmungen sowie Evaluierungsvorschriften. 
 
Stellungnahmen: Analyse der Stellungnahme des Normenkontrollrats und Antwort der Bundesregierung 
 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat im Rahmen seiner Prüfung eine umfassende Bewertung des Gesetzentwurfs vorgenommen: 
 
- Nach Einschätzung des NKR geht von dem Entwurf ein jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 13,15 Millionen Euro für die Wirtschaft und von rund 36.000 Euro für den Bund aus. Hinzu kommen einmalige Aufwände. 
- Der NKR stellt fest, dass 'One in one out'-Regel im Sinne der Bundesregierung greift, wobei der jährliche Erfüllungsaufwand als "In" zählt. 
- Die Evaluierung soll bis Ende 2027 stattfinden, dabei sollen die Kenntnis über das Label und dessen Einfluss auf Kaufentscheidungen untersucht werden. 
- Der NKR hat keine Einwendungen gegen den Entwurf und erachtet die Darstellung der Regelungsfolgen als nachvollziehbar und methodengerecht. 
 
Die Stellungnahme des Bundesrates gibt insgesamt 58 Änderungs- und Prüfvorschläge zum Entwurf, hierbei wird unter anderem eine klare Abgrenzung der Haltungskennzeichnung von den Stufen des freiwilligen Tierwohlkennzeichens gefordert und betont, dass eine EU-weite verbindliche Kennzeichnung unverzichtbar ist. Des Weiteren soll die geplante freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel präzisiert werden, um Benachteiligungen inländischer Produkte zu verhindern. 
 
Die Bundesregierung wies in ihrer Gegenäußerung einige Vorschläge des Bundesrates zurück, stimmte jedoch anderen Vorschlägen zu und kündigte an, Formulierungsvorschläge im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses vorzulegen. Sie lehnt den Vorschlag ab, die Zuständigkeit für die Durchführung des Gesetzes auf eine zentrale Bundesbehörde zu übertragen, und beharrt darauf, dass die Überwachung Aufgabe der Länder bleibt. Die Evaluierung des Gesetzes ist, so die Bundesregierung, bereits in der Planung, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedarf.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.12.2022
Erste Beratung:15.12.2022
Abstimmung:16.06.2023
Drucksache:20/4822 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/6498 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.01.2023 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.

In der Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages zur Einführung eines Tierhaltungskennzeichens für Schweinefleisch kritisierten die geladenen Sachverständigen mehrheitlich den vorgelegten Gesetzesentwurf und sahen erheblichen Änderungsbedarf. 
 
Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der "Initiative Tierwohl", begrüßt das Vorhaben einer Kennzeichnung grundsätzlich, bemängelt jedoch, dass bedeutende Bereiche wie die Gastronomie sowie be- und verarbeitete Waren ausgespart bleiben. Dies würde konkret bedeuten, dass ein großer Teil des Schweinefleischmarktes ohne Kennzeichnung bliebe. Zudem befürchtet er, dass die neuen Vorgaben bestehende und anerkannte Label verdrängen könnten. Er weist auf die Notwendigkeit eines umfassenderen Konzeptes hin, das über das simple Kennzeichnen von Stufen hinausgeht. 
 
Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. (AbL), argumentiert, dass eine bloße Kennzeichnung allein nicht ausreiche, um die Tierhaltung hin zu artgerechteren Systemen umzubauen. Erforderlich seien finanzielle Anreize und Marktentwicklung. Er hebt hervor, dass private Markenfleischprogramme bereits zu besseren Tierwohlstandards beigetragen haben und dass die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht im aktuellen Entwurf vernachlässigt werden. 
 
Dirk Hesse, Sprecher der Initiative Schweinehaltung Deutschland (ISD), stellt fest, dass deutsche Schweinefleischproduktion bereits teuer ist und zunehmend auf Importe angewiesen wäre. Er warnt, dass eine weitere Reduzierung der Tierhaltung im Inland zu Arbeitsplatzverlusten führen kann und plädiert für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Tierwohls in der deutschen Tierhaltung. 
 
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, bemängelt, dass der Gesetzentwurf Schwachstellen aufweist und die angestrebte Lenkungswirkung verfehlt. Er kritisiert Umgehungsmöglichkeiten, fehlende Kontrolle besonders im Ausland und die ausstehenden Komponenten eines Gesamtkonzeptes für die Tierhaltung in Deutschland. 
 
Professor Lars Schrader, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung am Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, sieht den Schwerpunkt des Gesetzentwurfes eher im Verbraucherschutz als im Tierwohl. Die Einteilung in Haltungsstufen hält er für zu formalistisch und fordert einen stärkeren Fokus auf bauliche Standards und das Management der Tierhaltung. 
 
Anne Hamester, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft des Vereins Provieh, kritisiert den Gesetzentwurf stark für mangelnde Transparenz und falsche Anreize. Ihrer Meinung nach sind die vorgeschlagenen Haltungsformen irreführend und könnten ein negatives Bild auf rechtliche Anforderungen werfen. Sie schlägt eine Anpassung der Haltungsstufen und eine ganzheitliche Abbildung der Tierhaltung vor. 
 
Nora Hammer, Geschäftsführerin Bundesverband Rind und Schwein, schließt sich der allgemeinen Kritik am Gesetzentwurf an und betont das Fehlen eines Gesamtkonzeptes. Ihrer Ansicht nach würde das neue Label mehr Verwirrung stiften und einseitig nur bestimmte Betriebsformen unterstützen, während die konventionelle Schweinehaltung ausgeschlossen werde. 
 
Peter Röhrig, Geschäftsführender Vorstand beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), bestätigt, dass der Umbau der Tierhaltung notwendig ist und lobt die Berücksichtigung der Bio-Tierhalter im Gesetz. Er sieht den Entwurf als ersten Schritt und plädiert dafür, auch kleinere Marktentwicklungen zu ermöglichen. 
 
Alle genannten Personen und ihre Argumente sind Teil der Diskussion über einen umfassenden Wandel in der Tierhaltung, der den Tierschutz, Verbraucherinteressen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gleichermaßen berücksichtigt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:505/22
Eingang im Bundesrat:14.10.2022
Erster Durchgang:25.11.2022
Abstimmung:07.07.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt