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Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (Amtshilferichtlinie)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.12.2022
Drucksache:20/3436 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4376 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, indem Finanzbehörden einen verbesserten Zugang zu Informationen über Einkünfte erhalten, die auf digitalen Plattformen erzielt werden. Dies dient der gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung dieser Einkünfte. Zur Umsetzung wird eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt, bei der diese Informationen über die erzielten Einkünfte an die Finanzbehörden melden müssen. Es soll ebenso ein automatischer Austausch von Informationen über Anbieter, die in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerlich ansässig sind, etabliert werden. Außerderm sind Modernisierungen im Bereich der Außenprüfungen vorgesehen. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund: 
Die digitale Plattformökonomie und das Einkommen, das über solche Plattformen generiert wird, nehmen zu. Die steuerliche Erfassung solcher Einkünfte ist schwierig, besonders bei ausländischen Plattformbetreibern. Der Entwurf folgt der Richtlinie (EU) 2021/514, die die Zusammenarbeit der Steuerbehörden in der EU verbessern soll. 
 
Kosten: 
Der Entwurf verursacht auf Bundesebene in den Jahren 2022 bis 2025 einen Gesamt-Erfüllungsaufwand von ca. 79 Millionen Euro. Es ist von einmaligen Umstellungskosten von ca. 56 Millionen Euro und laufenden Kosten von ca. 23 Millionen Euro auf Bundesebene auszugehen. Zusätzlich ergeben sich für die Wirtschaft jährliche Erfüllungskosten von rund 853.000 Euro und ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 1,88 Millionen Euro. Einnahmen oder sonstige finanzielle Entlastungen sind nicht spezifiziert. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Richtlinie (EU) 2021/514 gemäß ihrem Artikel 2 Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss. 
 
Maßnahmen: 
- Einführung einer Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG), die Informationen über Einkünfte von Anbietern auf diesen Plattformen an die Finanzbehörden melden. 
- Etablierung eines automatischen Informationsaustauschs über Anbieter, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten steuerlich ansässig sind, zwecks besserer steuerlicher Erfassung der digitalen Plattformökonomie. 
- Modernisierung des Steuerverfahrensrechts, u.a. mit der Möglichkeit für die Unternehmen, einen Teilabschlussbescheid während einer Außenprüfung zu beantragen, um frühzeitige Rechtssicherheit zu bestimmten Besteuerungsgrundlagen zu bekommen. 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf geprüft und stellt fest, dass dieser für die Wirtschaft jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 852.000 Euro und einmaligen Erfüllungsaufwand von ca. 1,9 Mio. Euro verursacht. Für die Verwaltung fallen auf Bundesebene jährliche Kosten von ca. 23 Mio. Euro und einmalige Kosten von ca. 58 Mio. Euro sowie auf Länderebene jährliche Kosten von ca. 83.000 Euro und einmalige Kosten von ca. 210.000 Euro an. Der NKR beanstandet, dass die Darstellung der Kostenfolgen teilweise nicht nachvollziehbar und nicht vollständig methodengerecht sei. 
 
Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des NKR geantwortet und erklärt, dass die Schätzungen des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft und die jährlichen Personalkosten des Bundeszentralamts für Steuern auf Erfahrungswerten basieren und dass es schwierig sei, einen genauen Zeitaufwand im Voraus anzugeben. Sie verweist auf vergleichbare Erfahrungen mit anderen IT-Verfahren im Bereich des automatischen Informationsaustausches.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.09.2022
Erste Beratung:21.09.2022
Abstimmung:10.11.2022
Drucksache:20/3436 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4376 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 12.10.2022 im Ausschuss für Finanzen statt.

Es handelt sich um eine bereits stattgefundene Anhörung im Bundestag über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur besseren steuerlichen Erfassung von Umsätzen auf Internet-Handelsplattformen. Hier die Zusammenfassung der Positionen der Sachverständigen: 
 
Deutsche Steuergewerkschaft: Die Gewerkschaft unterstützt die geplante Meldepflicht für Plattformen und den europaweiten Informationsaustausch, da diese Maßnahmen im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit wichtig seien. Sie weist darauf hin, dass momentan der Zugriff auf die steuerlich relevanten Daten von Anbietern auf digitalen Plattformen kaum möglich sei, was zu jährlichen Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen würde. 
 
Bundessteuerberaterkammer: Die Kammer begrüßt ebenfalls die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen als Beitrag zur Steuergerechtigkeit und gleichmäßigen Steuererhebung. Sie sieht jedoch Herausforderungen hinsichtlich der notwendigen IT-Arbeiten und des Fachkräftemangels im IT-Bereich und empfiehlt dem Gesetzgeber, eine ausreichende Vorlaufzeit für die Umsetzung vorzusehen. 
 
Netzwerk Steuergerechtigkeit: Das Netzwerk sieht im Entwurf grundsätzlich einen positiven Schritt, hat aber Bedenken bezüglich der Einheitlichkeit und Qualität der europaweit zu sammelnden Daten. Es besteht die Befürchtung, dass große Plattformbetreiber den Standort für die Datenübermittlung aussuchen, um eine weniger strenge Überwachung zu gewährleisten. 
 
Professor Ekkehart Reimer: Der Jurist von der Universität Heidelberg kritisiert Unklarheiten im Gesetzentwurf, speziell welche Arten von Plattform-Geschäften den Anzeige- und Meldepflichten unterliegen. Er weist darauf hin, dass beispielsweise Crowdfunding-Geschäfte scheinbar nicht erfasst werden und bezeichnet den Entwurf als „bürokratisches Monster“. 
 
Die Anhörung befasste sich zudem mit geplanten Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen: 
 
Bundessteuerberaterkammer und Professor Maria Marquardsen von der Ruhr-Universität Bochum empfehlen statt einer Verschärfung der Regelungen einen kooperativen Ansatz für die Außenprüfungen. 
 
Deutscher Steuerberaterverband ist enttäuscht vom Gesetzentwurf, da er eine Sanktionsverschärfung und eine Schwächung der Beweiskraft der Buchführung vorsieht, anstatt auf Kooperation zu setzen. 
 
Richterin Franziska Peters vom Finanzgericht Münster erwartet von einigen Regelungen eine Beschleunigung der Prüfungen, sieht jedoch neue Rechtsunsicherheiten entstehen. 
 
Das Institut Finanzen und Steuern findet, dass echte Modernisierungen im Gesetzentwurf nur punktuell vorhanden sind, und kritisiert die einseitigen Beschleunigungen unter einer zunehmenden Sanktionskulisse. 
 
Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht begrüßt verschiedene Maßnahmen, vermisst aber eine übergreifende Digitalisierungsstrategie für die Außenprüfung. 
 
Leider sind im Artikel keine spezifischen Namen der Sachverständigen oder die Parteien, die sie eingeladen haben, erwähnt. Die Kernargumente der Sachverständigen zeigen jedoch eine weitgehende Unterstützung für den Gesetzentwurf, jedoch bestehen Bedenken bei der Umsetzung, den Details der Meldepflicht und bei den geplanten verschärften Sanktionen im Bereich der steuerlichen Außenprüfungen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:409/22
Eingang im Bundesrat:26.08.2022
Erster Durchgang:07.10.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt