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Modernisierung des Verkündungswesens (Online-Gesetzbuch)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
Initiator:Bundesministerium für Justiz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.12.2022
Drucksache:20/3068 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4709 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung der amtlichen elektronischen Ausgabe des Bundesgesetzblatts, die zahlreiche Vorteile gegenüber der papiergebundenen Ausgabe bietet, wie die Beschleunigung des Ausgabeprozesses, verbesserten Zugang zum Bundesgesetzblatt und Ressourcenersparnis. Alle Rechtsverordnungen des Bundes sollen zukünftig im Bundesgesetzblatt verkündet werden und es sollen bestehende Regelungen konsolidiert sowie zeitgemäß gestaltet werden. Das federführende Ministerium für diesen Entwurf ist das Bundesministerium der Justiz. 
 
Hintergrund: 
Hintergrundinformationen sind, dass die amtliche Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen bislang auf Bundesebene überwiegend im gedruckten Bundesgesetzblatt erfolgt, während der Bundesanzeiger bereits seit dem 1. April 2012 ausschließlich elektronisch erscheint. Im europäischen Kontext und in einigen Bundesländern wird die elektronische Verkündung bereits praktiziert. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch den Gesetzentwurf Mehrausgaben. Einmalige Ausgaben sind für die Herstellung der Verkündungsplattform in Höhe von rund 670.000 Euro (2022 bis 2024 verteilt) und für die Unterstützung bei der Herstellung des Bundesgesetzblatts im Übergangszeitraum bis zur vollständigen Digitalisierung in Höhe von etwa 3,1 Millionen Euro (2023 und erste Jahreshälfte 2024) geplant. Laufende Ausgaben entstehen für den Betrieb der Verkündungsplattform ab 2022 in Höhe von ca. 41.000 Euro an Personalmitteln und ab 2023 jährlich ca. 82.000 Euro an Personalmitteln sowie zusätzlich ca. 2.000 Euro an Sachmitteln. Laufende Minderausgaben von geschätzten 800.000 Euro pro Jahr entstehen durch die unentgeltliche Bereitstellung des Bundesgesetzblatts, da Abonnementkosten für Gerichte, Behörden und Bibliotheken entfallen. Einnahmen werden daher in Form von Minderausgaben erwartet, jedoch werden keine direkten Einnahmen erwähnt. 
 
Inkrafttreten: 
Über das Inkrafttreten werden im vorliegenden Text keine Angaben gemacht. 
 
Sonstiges: 
Der Entwurf ist unter dem Vorbehalt, dass das Grundgesetz geändert wird, um die Modernisierung des Verkündungswesens auf eine verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen. Dies ist Gegenstand eines parallelen Gesetzgebungsverfahrens unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Einführung der elektronischen Verkündung ist Teil der Dienstekonsolidierung des Bundes und soll im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren abgedeckt werden. Über die Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs werden im Text keine Angaben gemacht. 
 
Maßnahmen: 
 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen: 
- Die Festlegung, dass das Bundesgesetzblatt zukünftig als ausschließliches Verkündungsmedium dient, auch für Rechtsverordnungen des Bundes. 
- Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts wird als alleinverbindlich erklärt. 
- Die Schaffung einer neuen Verkündungsplattform im Internet unter www.recht.bund.de, welche barrierefrei zugänglich sein muss. 
- Die dauerhafte Bereithaltung der veröffentlichten Inhalte des Bundesgesetzblatts im Internet. 
- Die Umstellung auf ein System der Einzelverkündung, wonach Verkündungen von Gesetzen und Verordnungen übersichtlich einzeln veröffentlicht werden. 
- Die Einführung eines Benachrichtigungsdienstes für das Bundesgesetzblatt. 
- Ein Änderungsverbot für die verkündeten und bekannt gemachten Inhalte des Bundesgesetzblatts zur Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit. 
- Die Möglichkeit einer vereinfachten Verkündung und amtlichen Bekanntmachung in besonderen Fällen (z.B. im Krisenfall) bei technischen Störungen oder wenn die Verkündung nicht rechtzeitig möglich ist. 
- Die Überführung von Rechtsverordnungen, die bislang im Verkehrsblatt verkündet werden konnten, ins elektronische Bundesgesetzblatt. 
- Die Archivierung der elektronisch verkündeten Inhalte im digitalen Zwischenarchiv des Bundes und die Erhaltung des Beweiswerts. 
- Straf- und Bußgeldvorschriften, falls Anordnungen zur Mitwirkung nicht befolgt werden. 
 
Stellungnahmen: 
 
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zum Entwurf Stellung genommen und den Erfüllungsaufwand bewertet. Der NKR sieht geringfügige Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, während für die Wirtschaft eine jährliche Entlastung von etwa 1,5 Millionen Euro und für die Verwaltung eine Entlastung von rund 800.000 Euro prognostiziert wird. Auch bewertet der NKR die jährlichen und einmaligen Erfüllungsaufwände der Umstellung für die Bundesverwaltung und hält die Darstellung der Entlastung für nachvollziehbar und methodengerecht. Es wird außerdem von einer Rückkehr zur papiergebundenen Verkündung abgesehen und demzufolge von einer Evaluierung abgesehen. Der Nutzen des Vorhabens wird als Beschleunigung der Verkündung, Verbesserung des Rechtszugangs und Anpassung an europäische Standards gesehen.  
 
Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Stellungnahme zu § 6 Absatz 2 (technische Umsetzung) und § 7 Absatz 1 (Neuversiegelung von Dokumenten nach Änderungen) geprüft und die Anpassungen des Regelungsentwurfs daher vorgeschlagen, um die Frage zu adressieren, wie die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden sollen, insbesondere im Falle von Löschungen personenbezogener Daten aus dem Bundesgesetzblatt. 
 
Die Gegenäußerung der Bundesregierung in Bezug auf die Stellungnahme des Bundesrats weist darauf hin, dass sie die Prüfbitte nachgekommen ist und den vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmt. Insbesondere wird erklärt, dass der Entwurf bereits die fortbestehende Pflicht zur Siegelung nach Löschung personenbezogener Daten abdeckt und eine separate Regelung dafür nicht notwendig ist.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.08.2022
Erste Beratung:22.09.2022
Abstimmung:01.12.2022
Drucksache:20/3068 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4709 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:243/22(neu)
Eingang im Bundesrat:27.05.2022
Erster Durchgang:08.07.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt