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Änderung Finanzausgleichsgesetz u.a.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:08.12.2022
Drucksache:20/3446 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4364 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung verschiedener, bereits getroffener Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf finanzielle Zusagen und Anpassungen im Bereich der Justiz („Pakt für den Rechtsstaat”), des öffentlichen Gesundheitsdienstes („Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst”), der flüchtlingsbezogenen Kosten und Erleichterungen für Bürger und Unternehmen (zum Beispiel Kinderbonus im Steuerentlastungsgesetz 2022). Zudem soll das Stabilitätsratsgesetz aktualisiert werden, um es in Einklang mit der vollständig wirksamen grundgesetzlichen Schuldenbremse zu bringen. Darüber hinaus werden Überprüfungsergebnisse bezüglich der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für ostdeutsche Länder umgesetzt und Anpassungen im Kontext des Zensus 2022 vorgenommen. Das federführend zuständige Ministerium für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Vorgeschichte des Gesetzentwurfs sind verschiedene Beschlüsse und Pakte zwischen Bund und Ländern, die in der Vergangenheit vereinbart wurden. Beispielsweise wurde der „Pakt für den Rechtsstaat“ am 31. Januar 2019 getroffen, um die Personalausstattung der Justiz zu verbessern. Zudem wurden im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ vom 29. September 2020 Maßnahmen zur personellen Stärkung dieser Bereiche vorgesehen, insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemieerfahrungen. 
 
Kosten 
Im Jahr 2022 führt die Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zu Steuermindereinnahmen beim Bund in Höhe von 1 802 274 907 Euro und zu entsprechenden Steuermehreinnahmen bei den Ländern. Ab dem Jahr 2023 führt die Absenkung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Absatz 3 FAG zu Mehreinnahmen beim Bund sowie zu Mindereinnahmen bei den Empfängerländern in Höhe von jeweils 186 Millionen Euro jährlich. Eine parallel vorgesehene Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung gleicht diese finanziellen Änderungen jedoch wieder aus. Einnahmen werden im Entwurf nicht explizit erwähnt. 
 
Inkrafttreten 
Ein spezifisches Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes wird im ausgearbeiteten Text nicht genannt. Angaben dazu fehlen. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf enthält mehrere weitere Anpassungen, darunter die Anpassung des Stabilitätsratsgesetzes und die rechtliche Bereinigung im Gemeindefinanzreform- und Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Eine Eilbedürftigkeit ist aus dem Textinhalt nicht zu entnehmen. Keine Angaben zu möglicher Eilbedürftigkeit sind vorhanden. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind: 
 
1. Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2022, um politische Beschlüsse umzusetzen: 
- Einmalige Unterstützung der Länder mit 220 Millionen Euro im Rahmen des „Pakts für den Rechtsstaat“ für den Stellenaufbau bei Richtern und Staatsanwälten. 
- Zurverfügungstellung der zweiten Tranche von 350 Millionen Euro aus dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ für das Jahr 2022. 
- Entlastung der Länder hinsichtlich der Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge durch Kompensation von 542 274 907 Euro. 
- Kompensation von Steuermindereinnahmen für die Länder in Höhe von 800 Millionen Euro aufgrund des Kinderbonus im Steuerentlastungsgesetz 2022. 
 
2. Einführung einer neuen Vorschrift in das Finanzausgleichsgesetz (FAG) (§ 12a - neu -), um einen gestuften Übergang der Zensusergebnisse umzusetzen und damit finanzielle Belastungen der Länder in späteren Haushaltsjahren zu vermeiden. 
 
3. Anpassung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung und Reduktion der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen um jeweils 186 Millionen Euro jährlich ab 2023.  
 
4. Aktualisierung des Stabilitätsratsgesetzes zur Anpassung an die vollständig wirksame Schuldenbremse. 
 
5. Diverse redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen. 
 
Stellungnahmen 
Zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat Stellung genommen. Er begrüßt insbesondere die Umsetzung der Zusagen des Bundes im Rahmen des „Pakts für den Rechtsstaat“ und des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ für das Jahr 2022. Ferner zeigt sich der Bundesrat positiv gestimmt hinsichtlich der angepassten Verteilung der Umsatzsteuer aufgrund der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder im Jahr 2021 und betont die Bedeutung einer flexiblen Regelung, die sich an den Zahlen der in Deutschland geflüchteten Menschen orientiert. Des Weiteren bittet der Bundesrat aus dem Grund der Planungssicherheit um eine baldige Anschlussregelung bezüglich der Beteiligung des Bundes an flüchtlingsbezogenen Kosten und Integration. Der Bundesrat sieht die Kompensation durch Festbeträge kritisch und verweist darauf, dass diese regelmäßig keine dauerhafte Lösung darstellen und regelmäßige Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes erfordern. 
 
In Bezug auf das Stabilitätsratsgesetz werden Änderungen vorgeschlagen, um das Überwachungsverfahren des Stabilitätsrates in Einklang mit dem konzeptionellen Rahmen von EU-Vorgaben und der grundgesetzlichen Haushaltsautonomie der Länder zu bringen. Der Bundesrat wünscht sich eine Anpassung des § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes, um die bundes- und landesrechtlichen Schuldenbremsen in die Überwachungskomponenten des Stabilitätsrates zu integrieren und eine klare Zweiteilung des Überwachungsverfahrens gemäß dem Kompendium des Stabilitätsrates zu reflektieren. 
 
Eine Antwort der Bundesregierung auf diese Stellungnahme liegt im gegebenen Text nicht vor, daher kann keine Zusammenfassung dazu erfolgen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.09.2022
Erste Beratung:22.09.2022
Abstimmung:10.11.2022
Drucksache:20/3446 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4364 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:365/22
Eingang im Bundesrat:05.08.2022
Erster Durchgang:16.09.2022
Abstimmung:25.11.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt