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ERP-Wirtschaftsplan 2023

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leistungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:18.11.2022
Drucksache:20/3437 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4373 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:In der Beschlussempfehlung wurde hier durch den Wirtschaftsausschuss noch die Dezember-Soforthilfe bei Gas- und Fernwärmekosten angefügt. Damit ist dieser Trojaner sogar umfangreicher als das ursprüngliche Gesetz.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.09.2022
Erste Beratung:29.09.2022
Abstimmung:10.11.2022
Drucksache:20/3437 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4373 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 07.11.2022 im Ausschuss für Wirtschaft statt.

Die Anhörung hat bereits stattgefunden. Hier ist eine Zusammenfassung der Hauptpunkte der Sachverständigen: 
 
Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine rückwirkende Einführung der Gaspreisbremse zum Januar, um die Entlastungslücke im Winter zu schließen. 
 
Kay Laudien vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sprach sich dafür aus, die Dezember-Entlastung auf Januar und Februar auszudehnen und betonte, dass eine Vorziehung der Gaspreisbremse bürokratisch nicht umsetzbar sei. 
 
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, plädierte dafür, eine mögliche Wiederholung der Dezemberlösung zu prüfen, aber riet von einer Vorziehung oder rückwirkenden Abrechnung der Gaspreisbremse ab. 
 
Isabella Weber, Wirtschaftsprofessorin an der University of Massachusetts Amherst und Mitglied der „Unabhängigen ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“, schlug vor, Haushalte zu weiterem Einsparen zu motivieren und Langzeithilfen abzuleiten. Sie brachte auch eine Besteuerung der Soforthilfen für Haushalte mit hohen Einkommen zur Diskussion. 
 
Friedemann Berg, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, kritisierte, dass Betriebe, die nicht mit Gas arbeiten, keine Unterstützung erhalten und forderte eine Ergänzung des Gesetzentwurfs um eine effektive Härtefallregelung. 
 
Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, bezeichnete die Preisbremsen als kurzfristige Notlösung und schlug das Aussetzen der CO2-Steuer und die Senkung der Mehrwertsteuer für Energieversorgung als langfristige Maßnahmen vor. 
 
Nadine Katharina Schartz vom Deutschen Landkreistag und Tim Bagner vom Deutschen Städtetag thematisierten die unklare Situation bezüglich der Einbeziehung kommunaler Einrichtungen und äußerten den Wunsch nach Klarstellung. Bagner gab an, nicht zu glauben, dass dadurch die Daseinsvorsorge gefährdet sei. 
 
Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, kritisierte die Unklarheit des geänderten Gesetzes bezüglich der Einbeziehung von großen Einrichtungen in die Rückausnahmen für Großverbraucher. 
 
Lutz-Christian Funke, Generalsekretär bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die für die Abwicklung zuständig ist, zeigte sich optimistisch bezüglich der Umsetzung der Auszahlungen trotz der Kurzfristigkeit und Atypik für die Bank.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:375/22
Eingang im Bundesrat:05.08.2022
Erster Durchgang:16.09.2022
Abstimmung:14.11.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt