Zum Inhalt springen

KITA-Qualitätsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.12.2022
Drucksache:20/3880 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4725 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, für alle Kinder bis zum Schuleintritt einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen. Gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung sollen erreicht werden, indem Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung priorisiert und Handlungsfelder spezifiziert werden. Neue Maßnahmen ab 2023 sollen ausschließlich auf die Weiterentwicklung der Qualitätsaspekte fokussieren und eine Budgetkonkurrenz zwischen Qualität und Beitragsentlastung vermeiden. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 
 
Hintergrund: 
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist das 2018 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz"), das auf die Verbesserung der Kindertagesbetreuung abzielte. Der vorliegende Entwurf basiert auf einer Evaluation dieses Gesetzes sowie den Erfahrungen und Ergebnissen aus dem begleitenden Monitoring-Prozess und den Empfehlungen, die aus diesen gewonnen wurden. 
 
Kosten: 
Die Steuereinnahmen des Bundes verringern sich um 1.993 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024. Im Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben durch einen Erfüllungsaufwand in Höhe von jeweils 7 Millionen Euro für diese beiden Jahre, die bereits im Regierungsentwurf 2023 bzw. im Finanzplan 2024 des Einzelplans 17 berücksichtigt sind. 
 
Inkrafttreten: 
Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: 
Eilbedürftigkeit oder ähnliche Aspekte hinsichtlich des Gesetzentwurfs werden nicht erwähnt, daher liegen dazu keine Angaben vor. Weitere interessante Aspekte sind, dass keine Alternativen zu dem Gesetzentwurf aufgezeigt werden und die beabsichtigten Änderungen des § 90 SGB VIII für die Bürgerinnen und Bürger einen einmalig erhöhten und einen jährlich erhöhten Aufwand bedeuten. Für die Verwaltung entsteht ein Erfüllungsaufwand, der sich auf die Bundesverwaltung, Länder und Kommunen aufteilt. 
 
Bitte beachten Sie, dass sich diese Analysenursächlich auf den übermittelten Textinhalt beschränken und keine aktuelleren Informationen nach dem Kenntnisstand vom März 2023 einbezogen werden. 
 
Maßnahmen: 
 
- Ein neuer Absatz im § 2 des Gesetzes schränkt Maßnahmen zur Beitragsentlastung ein, indem nur solche Maßnahmen erlaubt sind, die bis Ende 2022 in Verträgen vereinbart wurden. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung ab 2023 sind ausgeschlossen. 
- Es erfolgt eine Neuordnung von Handlungsfeldern zur Qualität der Kindertagesbetreuung, die als vorrangig gelten, darunter: 
- Schaffung eines bedarfsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots 
- Sicherstellung eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels 
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte 
- Stärkung der Leitungen der Tageseinrichtungen 
- Förderung der sprachlichen Bildung 
- Stärkung der Kindertagespflege 
- Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung 
- Änderung des § 90 SGB VIII zur verpflichtenden sozialgerechten Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Einkommens der Eltern, der Anzahl der Kinder und der Betreuungszeit. 
- Die Bundesländer werden zur Umsetzung der Maßnahmen in den festgelegten Handlungsfeldern aufgefordert und es wird ein Monitoring zur Evaluation der Maßnahmen fortgeführt. 
 
Stellungnahmen: 
 
Der Nationale Normenkontrollrat hat zu dem Entwurf Stellung genommen. Er hat den Entwurf geprüft und festgestellt, dass Bürger mit einem jährlichen Zeitaufwand von rund 131.000 Stunden und einem einmaligen Zeitaufwand von rund 486.000 Stunden betroffen sein werden. Auf der Verwaltungsebene entsteht ein geringfügiger Aufwand für den Bund und ein angenommener jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 6,6 Millionen Euro sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 26 Millionen Euro für Länder und Kommunen. Der Normenkontrollrat hat keine Einwände gegen die Nutzenbeschreibung des Vorhabens, welche die Vereinheitlichung bestimmter Betreuungsmaßnahmen, die stärkere Ausrichtung an Bedürfnissen und eine sozialgerechtere Ausgestaltung der Elternbeiträge beinhaltet. 
 
Der Bundesrat hingegen hat vielfältige Kritikpunkte geäußert. Die verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge wird als Eingriff in Länderzuständigkeiten und kommunale Selbstverwaltung abgelehnt. Gleichzeitig lobt der Bundesrat aber, dass der Prozess der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fortgesetzt wird. Kritisiert wird zudem die kurze Frist bis zur Implementierung der Änderungen, welche für Länder und Kommunen zu Umsetzungsschwierigkeiten führen. Weiterhin wird die Bindung der Finanzausgleichsregelung an die Änderung der Verträge aller Länder kritisiert, da dies eine verzögerte Umsetzung oder Vorfinanzierungen durch die Länder zur Folge haben könnte. Der Bundesrat fordert dauerhafte Mittel des Bundes für die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, auch über das Jahr 2024 hinaus. 
 
Zusammengefasst richten sich die Stellungnahmen insbesondere an Aspekte des administrativen und finanziellen Aufwands sowie an die längerfristige Finanzierungsfrage der Maßnahmen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.10.2022
Erste Beratung:12.10.2022
Abstimmung:02.12.2022
Drucksache:20/3880 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4725 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 18.10.2022 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden. Es ging um den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Diverse Sachverständige haben ihre Sichtweisen und Empfehlungen geäußert: 
 
- Susanne Viernickel, Professorin an der Universität Leipzig, betonte die Wichtigkeit der personalbezogenen Handlungsfelder und wies auf den eklatanten Personalmangel in Kitas hin. Sie sprach sich dafür aus, Fördergelder eher in die Verbesserung der Betreuungssituation als in die Entlastung von Elternbeiträgen zu investieren. 
 
- Elke Alsago von der Gewerkschaft Verdi thematisierte die Personalsituation, wies auf große Belastungen hin und forderte den Einsatz der vorgesehenen Bundesmittel zur Verbesserung dieser Situation. 
 
- Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken kritisierte, dass die Anzahl der prioritisierten Handlungsfelder zu groß sei und hob die Bedeutung eines guten Betreuungsschlüssels und qualifizierter Fachkräfte hervor. Zudem sprach er sich für eine einkommensabhängige Beitragsstaffelung aus. 
 
- Arne Koopmann von der Evangelisch-lutherische Kirche, Leiter von drei Kitas, forderte die Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ und warnte vor den Folgen der geplanten Einstellung des Programms für Kinder mit Sprachbenachteiligung. 
 
- Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege setzte sich für eine bessere Vergütung und öffentliche Wahrnehmung der Kindertagespflege ein und betonte ihre Gleichrangigkeit zur Kita-Betreuung. 
 
- Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge begrüßte die Priorisierung der Kindertagespflege im Gesetzentwurf und sprach sich für eine stärkere Fokussierung auf Personalentwicklung und sozialen Ausgleich aus. 
 
- Katharina Queisser von der Bundeselternvertretung plädierte für Gebührenfreiheit und niederschwellige Zugänge zur frühkindlichen Bildung sowie für eine Verstetigung der Förderung der Sprach-Kitas. 
 
- Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte bessere Perspektiven für Fachkräfte und Familien und sah den Gesetzentwurf als Zwischenschritt für die benötigten Ressourcenerhöhungen. 
 
- Stefan Spieker von Fröbel Bildung und Erziehung unterstützte den Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Fortsetzung des Sprach-Kita-Bundesprogramms über das Jahresende hinaus. 
 
- Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag und Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprachen sich ebenfalls für die Fortsetzung des Programms aus. Freese kritisierte die vom Gesetz geforderte Staffelung der Elternbeiträge als übergriffig. 
 
- Regina Offer vom Deutschen Landkreistag äußerte die Befürchtung, dass durch das Auslaufen des Sprachförderprogramms etablierte Strukturen verloren gehen könnten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:408/22
Eingang im Bundesrat:26.08.2022
Erster Durchgang:07.10.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt