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Bürgergeld-Gesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:25.11.2022
Drucksache:20/3873 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4360 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Bürgergeldes als grundlegende sozialpolitische Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, um mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, Leistungsberechtigte in Krisenzeiten verlässlich abzusichern und voranschreitende Preissteigerungen auszugleichen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Systeme der Mindestsicherung an die veränderten Bedingungen des Arbeitsmarktes und gesellschaftliche Herausforderungen, wie beispielsweise die Auswirkungen der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine, anzupassen und Bürokratie zu reduzieren. Federführend für den Entwurf ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund 
Die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs umfasst die Herausforderungen, die sich durch die COVID-19-Pandemie, den Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden Preissteigerungen für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen ergeben haben. Es gab bereits mehrere Einmalzahlungen, um Preissteigerungen abzufedern, die aber als nicht mehr ausreichend erachtet werden, sodass eine umfassendere Reform für notwendig gehalten wird. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen Mehrausgaben: rund 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 und ansteigend auf bis zu 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2026. Für die Länder ist jeweils 1 Million Euro für alle Jahre angegeben, für Länder und Kommunen steigen die Kosten von 289 Millionen Euro in 2023 auf 292 Millionen Euro in 2026. Ebenso steigen die Kosten für die Kommunen von 157 Millionen Euro in 2023 auf 189 Millionen Euro in 2026. Für die Bundesagentur für Arbeit entstehen Mehrkosten, die von 195 Millionen Euro in 2023 auf 503 Millionen Euro in 2026 anwachsen, während bei den Trägern der Rentenversicherung Minderausgaben von -55 Millionen Euro in 2023 auf -265 Millionen Euro in 2026 verzeichnet werden. Einnahmen sind im Entwurf nicht angegeben. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig und wurde bereits am 16. September 2022 dem Bundesrat zugeleitet. Weitere Aspekte wie Details zu konkreten Regelungen im Gesetz, darunter die Anpassung der Regelbedarfe, die Einführung von Karenzzeiten, Änderungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie Anpassungen im Bereich SGB II, XII und im Sozialen Entschädigungsrecht, sind umfassend dargestellt und verdeutlichen die Tragweite und Komplexität der geplanten Reformen. 
 
Maßnahmen 
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs umfassen: 
 
1. Einführung eines Bürgergeldes: Ziel der Reform ist, die Grundsicherung für Arbeitsuchende so umzugestalten, dass sie auf die Bedürfnisse der Bürger zugeschnitten ist und aktivierende Elemente enthält, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. 
 
2. Stärkung von Weiterbildung und Qualifizierung: Um Menschen im Leistungsbezug besser zu unterstützen, wird ein Fokus auf Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen gelegt. 
 
3. Änderungen in der Regelbedarfsstufenermittlung: Anpassungen sollen helfen, steigenden Lebenshaltungskosten und Veränderungen im Sozial- und Hilfesystem gerecht zu werden. 
 
4. Anpassungen bei Vermögensanrechnung und Übergangsregelungen: Es sind Änderungen geplant, die die Anrechnung von Vermögen auf die Leistungen betreffen sowie die Einführung von Karenzzeiten und Übergangsregelungen. 
 
5. Folgeänderungen in anderen Bereichen: Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen im SGB III, SGB XII, BEEG und in weiteren gesetzlichen Bereichen vor. 
 
Stellungnahmen 
Die exakte Stellungnahme lässt sich ohne die namentliche Nennung nicht direkt zuordnen. Generell wurden aber Stellungnahmen verschiedener Institutionen, Organisationen und Gremien eingeholt, um eine breite Meinungsbasis zu schaffen. Der Normenkontrollrat hat beispielsweise seine Einschätzung zur Kostenentwicklung und Effizienz der Regelungen abgegeben und stellt fest, dass Entlastungen für Bürger und Verwaltungen entstehen, gleichzeitig aber auch ein Schulungs- und Fortbildungsaufwand für die Verwaltungsmitarbeiter nicht ausreichend dargestellt wurde. Er kritisiert außerdem die Entfristung sozialer Arbeitsmarktinstrumente vor Abschluss der Evaluierung bestehender Maßnahmen. Insgesamt verweist er darauf, dass die Erkenntnisse des IAB zur Wirksamkeit des Sozialen Arbeitsmarktes abgewartet werden sollten, um eine informierte Entscheidung zu treffen. 
 
Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Normenkontrollrats reagiert und gibt an, dass der einmalige Umstellungsaufwand für die Verwaltung alle notwendigen Schulungen und Fortbildungen umfasst. Zudem äußert sie sich zur vorgeschlagenen Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes, indem sie auf die bewährte Praxis und positive Evaluation durch das IAB verweist und erklärt, dass eine frühere Entfristung erforderlich sei, um Planungssicherheit und den Schutz vor unnötigen Kosten zu gewährleisten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.10.2022
Erste Beratung:13.10.2022
Abstimmung:10.11.2022
Drucksache:20/3873 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4360 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 07.11.2022 im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Die Anhörung im Bundestag hat bereits stattgefunden und es wurden verschiedene Standpunkte zum Gesetzentwurf des neuen Bürgergeldes der Bundesregierung, das als Ersatz für das bisherige Hartz IV-System dienen soll, diskutiert.  
 
Eva Strobl von der Bundesagentur für Arbeit (BA) äußerte Erleichterung über einen späteren Starttermin für die Umsetzung des Bürgergeldes und betonte, dass die Arbeit der Jobcenter sich erheblich ändern wird, wofür mehr Vorlaufzeit nötig sei. 
 
Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband unterstrich die positiven Aspekte der Jobcenter, die sich auf Beratung und Vermittlung konzentrieren können und forderte eine deutliche Aufstockung der Mittel im Haushalt 2023, um die Ziele umsetzen zu können. 
 
Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stimmte der Notwendigkeit zusätzlicher Gelder für die Jobcenter zu und argumentierte, dass der Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld gewahrt bleibe, da viele Berechnungen den Mindestlohn und andere Leistungen wie Kinder- und Wohngeld nicht miteinbeziehen würden. 
 
Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag kritisierte die neuen Schwerpunkte als zu komplex und forderte eine Reduktion der Karenzzeit beim Bürgergeld von den geplanten zwei Jahren auf sechs Monate, um Anreize für die Arbeitssuche nicht zu schmälern. 
 
Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sah Schwierigkeiten bei der Umsetzbarkeit der Änderungen für die Jobcenter. Sie kritisierte insbesondere die Karenzzeit und die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, da dies Anreize zum Verlassen des Bezugs mindern könnte, und plädierte für eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen. 
 
Elena Weber von der Diakonie Deutschland wies die Bedenken zurück, dass sich durch das Bürgergeld Arbeit nicht mehr lohnen würde. Sie führte an, dass zuerst die Frage der Löhne adressiert werden sollte, sollte das Einkommen aus Arbeit nicht zum Leben reichen. 
 
Generell zeigte sich eine große Einigkeit unter den Experten hinsichtlich der Notwendigkeit, die Regelsätze schnell zu erhöhen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:456/22
Eingang im Bundesrat:16.09.2022
Erster Durchgang:28.10.2022
Abstimmung:14.11.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt