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Wohngeld-Plus-Gesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:08.12.2022
Drucksache:20/3936 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4356 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Haushalte mit niedrigeren Einkommen bei der Bewältigung der Wohnkostenbelastung zu unterstützen und die Wohnkostenbelastung zu mindern, indem das Wohngeldrecht novelliert wird. Die Lösung umfasst die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, einer Klimakomponente und eine Anpassung der Wohngeldformel, um das Leistungsniveau zielgerichtet und angemessen anzuheben sowie die Reichweite auszudehnen. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). 
 
Hintergrund 
Als Hintergrund und Vorgeschichte wird auf die erforderlichen energetischen Sanierungen des Gebäudebestandes und die stark steigenden Energiepreise hingewiesen. Die bisherigen Regelungen reichen nicht mehr aus, weshalb die Anpassung erforderlich ist. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen jährlich wechselnde Kosten, die für den Bund und die Länder im Jahr 2023 jeweils 1,850 Milliarden Euro betragen und sich in den Folgejahren etwas verringern. Einnahmen werden nicht erwartet, vielmehr sind im Gesetzentwurf jährliche Mehrausgaben u.a. für Wohngeld, Kinderzuschlag und damit verbundene Kosteneinsparungen bei Grundsicherungen nach SGB II und SGB XII aufgeführt. 
 
Inkrafttreten 
Das Wohngeld-Plus-Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. 
 
Sonstiges 
Weitere Aspekte von Interesse sind die Vereinfachungen und Beschleunigungen im Bezug des Wohngeldes sowie die Entlastungen in der Verwaltung durch verlängerte Bewilligungszeiträume und vereinfachte Antragstellung. Die Eilbedürftigkeit geht aus dem Entwurf nicht explizit hervor, jedoch kann durch den Kontext der aktuellen Situation der Energiepreise und Wohnkostenbelastung eine Dringlichkeit abgeleitet werden. Keine Angaben gibt es zu eventuellen alternativen Lösungsvorschlägen, da unter "C. Alternativen" keine genannt werden. 
 
Maßnahmen 
- Änderung der Inhaltsübersicht des Wohngeldgesetzes aufgrund geänderter und neuer Paragrafen. 
- Einführung einer Heizkostenkomponente zur dauerhaften Unterstützung von Wohngeldhaushalten bei den Heizkosten. 
- Ergänzung der zu berücksichtigenden Miete um eine dauerhafte Heizkostenkomponente außerhalb der Begrenzung durch Höchstbeträge. 
- Anteilige Kürzung der Heizkostenentlastung und der Klimakomponente unter bestimmten Voraussetzungen. 
- Berücksichtigung eines Teils der Heizkosten im Wohngeld durch eine zusätzliche Heizkostenkomponente. 
- Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, als Zuschlag auf die Höchstbeträge von Miete oder Belastung. 
- Verkürzung des Zurechnungszeitraums für einmaliges Einkommen auf zwölf Monate zur vereinfachten Anrechnung und Verwaltung. 
- Erhöhung des Wohngeldbetrags für Haushalte mit mehr als 12 Personen. 
- Anpassung von Verfahrensregeln zur Wohngeldgewährung durch die Änderung der Wohngeldverordnung. 
- Ermöglichung einer vorläufigen Wohngeldzahlung bei verzögerter Auszahlung. 
- Anpassung von Regelungen zur Erhöhung oder Neubewilligung des Wohngeldes unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Miete oder Belastung. 
- Anpassung der Zuständigkeiten im Wohngeldgesetz entsprechend der ministeriellen Zuständigkeiten. 
- Einführung einer Übergangsregelung für die Umsetzung des verbesserten Wohngeldes. 
- Anpassung der Parameter der Wohngeldformel, um das Leistungsniveau des Wohngeldes zu steigern. 
- Aussetzung der Pflicht zur Beantragung von Wohngeld für Bürgergeld-Empfänger zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand. 
- Anwendung der neuen Regeln für Wohngeldbescheide, die nach Inkrafttreten des Gesetzes entschieden werden. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.10.2022
Erste Beratung:13.10.2022
Abstimmung:10.11.2022
Drucksache:20/3936 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4356 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 07.11.2022 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt.

Die Anhörung im Bundestag zur Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes hat bereits stattgefunden und es wurden verschiedene Sachverständige zu ihrer Meinung befragt. 
 
Hilmar von Lojewski (Deutscher Städtetag) sprach von massiven Problemen in der Umsetzung des erweiterten Wohngeldes, vor allem aufgrund von Personalengpässen in den Kommunen. Er schlug ein pauschalisiertes Basis-Wohngeld vor, welches ohne Rückzahlungspflicht ist, um den Druck zu mindern. 
 
Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund) begrüßte grundsätzlich die Ausweitung des Wohngeldes, gibt aber zu bedenken, dass die Umsetzung aufgrund von Personalmangel und anderen aktuellen Herausforderungen nicht durchführbar sei. 
 
Heiko Gill (niedersächsisches Umwelt- und Bauministerium) mahnte, dass das Antragsverfahren vereinfacht werden müsse, damit die Menschen das Wohngeld zügig erhalten. Auch er spricht sich gegen die vorläufige Zahlung des Wohngeldes aus. 
 
Sebastian Klöppel (Deutscher Städtetag) wies auf die Komplexität der Einkommensprüfung beim Wohngeld hin und argumentierte, dass kurzfristige Digitalisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen unrealistisch seien, daher empfahl er ebenfalls ein Basis-Wohngeld. 
 
Markus Mempel (Deutscher Landkreistag) betonte die Notwendigkeit, realistisch mit den Erwartungen der Bürger umzugehen und darauf hinzuweisen, dass nicht sofort alle Berechtigten im Januar Wohngeld erhalten würden. 
 
Sandra Rehmsmeier (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) berichtete von einer hohen zusätzlichen Belastung der Wohngeldstellen und unterstützte die Empfehlungen des Bundesrates gegen vorläufige Zahlungen und für die Einführung einer Bagatellgrenze. 
 
Michael Neitzel (Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung) lobte die Heiz- und Klimakomponenten des Wohngeldes, empfahl aber deren Erhöhung in einem späteren Schritt und die Kopplung an den Energieeffizienzstandard des Gebäudes. 
 
Christian Lieberknecht (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) und Kai H. Warnecke (Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer) unterstützten die neue Regelung, hoben aber hervor, dass die Heizkomponente an die Energiepreisentwicklung angepasst werden sollte und mehr Aufklärung für selbstnutzende Wohneigentümer notwendig sei. 
 
Birgit Fix (Deutscher Caritasverband) unterstützte die Erweiterung des Wohngeldes und deren neue Komponenten, sprach sich aber für eine jährliche Dynamisierung und einen Härtefallfonds aus, sowie für die Ergänzung einer Stromkostenkomponente. 
 
Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund) forderte eine Ausweitung des Empfängerkreises und betonte, dass eine Überlastung durch Wohnkosten bereits bei 30 Prozent und nicht erst bei 40 Prozent beginne. Sie wies darauf hin, dass mietrechtliche und wohnungspolitische Maßnahmen neben dem Wohngeld nötig seien, wie der Bau von mehr Sozialwohnungen und ein Mietenstopp. 
 
Zusammenfassend stießen die Pläne zur Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes bei den Experten auf Zustimmung, jedoch wurden große Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung, insbesondere aufgrund von Personalengpässen und der Komplexität des Prüfverfahrens, geäußert. Die Sachverständigen schlugen verschiedene Maßnahmen vor, wie Vereinfachungen im Antragsverfahren, die Einführung eines Basis-Wohngeldes und die Anpassung der Heizkomponente an die Energiepreisentwicklung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Eingang im Bundesrat:11.11.2022
Abstimmung:25.11.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt