Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Verordnungen der Europäischen Union bezüglich des Schengener Informationssystems (SIS) der dritten Generation. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Anforderungen der europäischen Vorschriften bundeseinheitlich und im Sinne des europäischen Gesetzgebers umgesetzt werden. Zu den Neuerungen gehören erweiterte Funktionen und Anwendungsbereiche des SIS, direkte Anschlüsse für Nichtpolizeibehörden sowie neue Ausschreibungskategorien unter anderem für die Terrorismusbekämpfung und Personenfahndung. Zudem wird das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Rahmen der Änderungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) berücksichtigt. Federführend für den Gesetzentwurf ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Hintergrund
Die Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates sind am 27. Dezember 2018 in Kraft getreten und betreffen die Nutzung sowie den Betrieb des Schengener Informationssystems im Bereich der Grenzkontrollen, der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Das Gesetz dient als rechtliche Grundlage für die Inbetriebnahme des SIS der dritten Generation in Deutschland. Für die Inbetriebnahme sind zusätzliche Rechtsänderungen auf nationaler Ebene notwendig.
Kosten
Für den Bundeshaushalt entstehen keine direkten Haushaltsausgaben, außer geringfügigen Mehrausgaben aus der Änderung des AFBG, deren Höhe aktuell nicht quantifizierbar ist. Diese Mehrausgaben werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen und durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen vorhandener Haushaltsansätze finanziert. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten
Keine Angaben.
Sonstiges
Der Entwurf erwähnt keine besondere Eilbedürftigkeit. Es werden jedoch die umfassenden Änderungen und Erweiterungen des SIS betont sowie die Notwendigkeit, bundeseinheitlich die Vorgaben der EU-Verordnungen umzusetzen. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Änderungen für verschiedene andere Gesetze, um die Anforderungen zu erfüllen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht befristet und eine Evaluation ist nicht vorgesehen.
Maßnahmen
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs sind:
1. Aktualisierung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der dritten Generation (SIS 3.0).
2. Einführung neuer Ausschreibungskategorien für Sicherheitsbehörden im SIS (z.B. zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage und gezielten Kontrolle).
3. Anpassungen im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), Bundespolizeigesetz (BPolG) und Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) sowie im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der EU-Verordnung.
4. Regelungen für die Ausschreibungen im nationalen Informationsverbund unter Einbeziehung der technischen Umsetzung und Anbindung verschiedener Behörden an das SIS.
5. Anpassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, um Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht nach §104c AufenthG einzubeziehen.
Stellungnahmen
An der Gesetzesvorlage hat der Nationale Normenkontrollrat Stellung genommen und kritisiert, dass nicht alle Kosten, die auf die Länder zukommen, transparent dargestellt wurden, wodurch kein realistisches Bild der Kostenfolgen vermittelt wird. Der Normenkontrollrat merkt an, dass der Entwurf über die Umsetzung von EU-Recht hinausgeht und keine Evaluierung vorgesehen ist, obwohl dies aufgrund der politischen Bedeutung und der Funktion des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts wichtig wäre.
Die Bundesregierung lehnt die Kritik des Normenkontrollrates ab. Sie führt aus, dass sie nur Angaben berücksichtigen könne, die ihr vorliegen oder die sie für den eigenen Zuständigkeitsbereich erheben kann. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben eine nachvollziehbare Schätzung der auf die Länder zukommenden Kosten vorgenommen und sieht diese als realistisches Bild der Kostenfolgen.
Der Bundesrat hat ebenfalls Stellung genommen und eine Änderung vorgeschlagen, welche die Zugriffsberechtigung für Steuerfahndungsstellen der Landesfinanzbehörden auf das SIS beinhaltet, da diese in den vorgesehenen Änderungen aktuell nicht berücksichtigt sind. Er sieht die Steuerfahndung als gleichgestellte Strafverfolgungsbehörde, die Zugriff auf das SIS haben sollte.
Die Bundesregierung lehnt auch diesen Vorschlag ab, da weder die aktuellen noch die früheren EU-Rechtsgrundlagen zum SIS eine Zugriffsberechtigung für Steuerfahndungsstellen vorsehen. Eine solche Erweiterung der Zugriffsberechtigungen über die EU-Vorgaben hinaus sei nicht zulässig. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Steuerfahndungsstellen weiterhin nach den bestehenden BKAG-Vorgaben auf das nationale polizeiliche Informationssystem (INPOL) zugreifen können.