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Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.12.2022
Drucksache:20/3712 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4596 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Zusammenfassung nicht möglich

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.09.2022
Erste Beratung:13.10.2022
Abstimmung:01.12.2022
Drucksache:20/3712 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4596 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 18.10.2022 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.

In der Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags gab es unterschiedliche Meinungen zu den geplanten Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel. Hier sind die Standpunkte der Sachverständigen: 
 
Professor Mathias Pletz von der Universitätsklinikum Jena unterstützte den Gesetzesentwurf, fordert aber auch eine Kontrolle importierter Lebensmittel-Bakterien, insbesondere bei Geflügel, Meeresfrüchten und Rohkost. Pletz wies auf die Gefahr hin, dass resistente Krankheitserreger aus der Tiermedizin auch den Menschen gefährden könnten. 
 
Andreas Wilms-Schulze Kump, Fachtierarzt für Geflügel und Schweine, äußerte Bedenken gegen eine zu hohe Bürokratiebelastung für Tierärzte und erwähnte, dass durch bestimmte Korrekturfaktoren im Gesetzentwurf verzerrende Therapiehäufigkeiten entstehen könnten. Er plädierte dafür, in bestimmten Fällen Resistenztests zu machen, anstatt schematisch Antibiotika zu verbieten. 
 
Iris Fuchs, erste Vizepräsidentin der Bundestierärztekammer, lehnte die Übertragung der Meldeverantwortung auf Tierärzte ab. Sie wies auf mögliche Ungenauigkeiten bei der Meldepflicht hin und betonte, dass Änderungen nötig seien, damit die tatsächlich angewendete Menge an Arzneimitteln korrekt erfasst wird. 
 
Michael Schmaußer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte sprach sich ebenfalls gegen die Übertragung der Meldeverantwortung auf Tierärzte aus und kritisierte, dass dadurch Rechtsunsicherheit entsteht. Er forderte eine bessere Nutzung der Tierärzte abseits von Bürokratie und warnte vor einem zu frühen Starttermin für die neuen Regelungen. 
 
Roger Fechner vom Deutschen Bauernverband hielt die Einführung der Dokumentation ebenfalls für zu früh und forderte zeitliche Übergangsregelungen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. 
 
Sabine Schüller vom Bundesverband für Tiergesundheit unterstützte Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung von Resistenzen, kritisierte aber die Anwendung bestimmter Wichtungsfaktoren, die eine einmalige Behandlung in der Statistik zu stark gewichten könnten. 
 
Heidi Kuiper vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen begrüßte die Übertragung der Meldepflicht auf Tierärzte, da dies langfristig auch die Antibiotikaanwendung bei nicht lebensmittelliefernden Tieren erfassen soll. 
 
Insgesamt gibt es also sowohl Unterstützung für den Gesetzesentwurf als auch Kritik, insbesondere was die bürokratische Belastung für Tierärzte und die Genauigkeit der erhobenen Daten betrifft.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:361/22
Eingang im Bundesrat:05.08.2022
Erster Durchgang:16.09.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt