Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften |
Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 30.12.2022 |
Drucksache: | 20/3712 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/4596 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 1 Einträge zu Drucksache 20/3712 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf betrifft als erster von mehreren Schritten insbesondere drei für die praktizierenden Tierärzte relevante Themen:
1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz
2. Schaffung einer Ermächtigung für den Erlass einer Verordnung mit an das EU-Recht angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung,
3. Anpassung der nationalen Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an die EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz
Die Möglichkeit für die Pharmaindustrie zur Bewerbung von Impfstoffen unmittelbar gegenüber der Landwirtschaft lehnt der bpt ab.
Lobbyregister-Nr.: R001326 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46374
Eingang im Bundestag: | 27.09.2022 |
Erste Beratung: | 13.10.2022 |
Abstimmung: | 01.12.2022 |
Drucksache: | 20/3712 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/4596 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 18.10.2022 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft statt.
In der Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags gab es unterschiedliche Meinungen zu den geplanten Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel. Hier sind die Standpunkte der Sachverständigen:
Professor Mathias Pletz von der Universitätsklinikum Jena unterstützte den Gesetzesentwurf, fordert aber auch eine Kontrolle importierter Lebensmittel-Bakterien, insbesondere bei Geflügel, Meeresfrüchten und Rohkost. Pletz wies auf die Gefahr hin, dass resistente Krankheitserreger aus der Tiermedizin auch den Menschen gefährden könnten.
Andreas Wilms-Schulze Kump, Fachtierarzt für Geflügel und Schweine, äußerte Bedenken gegen eine zu hohe Bürokratiebelastung für Tierärzte und erwähnte, dass durch bestimmte Korrekturfaktoren im Gesetzentwurf verzerrende Therapiehäufigkeiten entstehen könnten. Er plädierte dafür, in bestimmten Fällen Resistenztests zu machen, anstatt schematisch Antibiotika zu verbieten.
Iris Fuchs, erste Vizepräsidentin der Bundestierärztekammer, lehnte die Übertragung der Meldeverantwortung auf Tierärzte ab. Sie wies auf mögliche Ungenauigkeiten bei der Meldepflicht hin und betonte, dass Änderungen nötig seien, damit die tatsächlich angewendete Menge an Arzneimitteln korrekt erfasst wird.
Michael Schmaußer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte sprach sich ebenfalls gegen die Übertragung der Meldeverantwortung auf Tierärzte aus und kritisierte, dass dadurch Rechtsunsicherheit entsteht. Er forderte eine bessere Nutzung der Tierärzte abseits von Bürokratie und warnte vor einem zu frühen Starttermin für die neuen Regelungen.
Roger Fechner vom Deutschen Bauernverband hielt die Einführung der Dokumentation ebenfalls für zu früh und forderte zeitliche Übergangsregelungen, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
Sabine Schüller vom Bundesverband für Tiergesundheit unterstützte Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung von Resistenzen, kritisierte aber die Anwendung bestimmter Wichtungsfaktoren, die eine einmalige Behandlung in der Statistik zu stark gewichten könnten.
Heidi Kuiper vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen begrüßte die Übertragung der Meldepflicht auf Tierärzte, da dies langfristig auch die Antibiotikaanwendung bei nicht lebensmittelliefernden Tieren erfassen soll.
Insgesamt gibt es also sowohl Unterstützung für den Gesetzesentwurf als auch Kritik, insbesondere was die bürokratische Belastung für Tierärzte und die Genauigkeit der erhobenen Daten betrifft.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 361/22 |
Eingang im Bundesrat: | 05.08.2022 |
Erster Durchgang: | 16.09.2022 |
Abstimmung: | 16.12.2022 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |