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Spitzenausgleich Energie- und Stromsteuer

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.12.2022
Drucksache:20/3872 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4694 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Unterstützung energieintensiver Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) vor dem Hintergrund hoher Energiepreise durch die Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs in der Energie- und Stromsteuer für das Jahr 2023. Die Lösung sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz anzupassen, um die Steuerentlastungen zu verlängern. Das federführend zuständige Ministerium für diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Die bisherige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft beinhaltet Zielwerte zur Reduktion der Energieintensität bis zum Jahr 2020. Eine gesetzliche Regelung für den Spitzenausgleich besteht bis Ende 2022, weshalb ohne die vorgeschlagene Gesetzesänderung die Steuerentlastungen ab dem 1. Januar 2023 enden würden. Die Verlängerung soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der UPG zu erhalten und der Inflation entgegenzuwirken. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen durch den Gesetzentwurf Sachausgaben von 43.000 Euro für die Zollverwaltung, diese werden im Einzelplan 08 ausgeglichen. Zudem entstehen dem Bund Steuermindereinnahmen von 180 Millionen Euro nach § 55 EnergieStG und 1,5 Milliarden Euro nach § 10 StromStG für das Haushaltsjahr 2023. Weitere Angaben zu Einnahmen sind nicht verfügbar. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am 16. September 2022 als besonders eilbedürftig zugeleitet. Bis zum Sommer 2023 plant die Bundesregierung eine Reform der Begünstigungstatbestände des Energie- und Stromsteuerrechts für UPG ab dem Jahr 2024, um einen größeren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Weiterhin ist keine Befristung über das Jahr 2023 hinaus angegeben, da die Maßnahme als Mechanismus in der Sache bis zum 31. Dezember 2023 befristet ist. 
 
Maßnahmen 
 
- Änderung des Energiesteuergesetzes: Zugelassene Einlagerer werden künftig auch bei der Einlagerung von Flüssiggas und Heizstoffen verantwortlich für die Steuerschulden, anstatt dies auf den Tanklagerbetreiber zu übertragen. 
- Anpassung der Regelungen zur Steuerentlastung nach § 53a EnergieStG, da die beihilferechtliche Grundlage geändert wurde. 
- Für das Jahr 2023 wird der Spitzenausgleich ohne die Erfüllung eines Zielwerts zur Reduzierung der Energieintensität gewährt, jedoch müssen andere Voraussetzungen, z.B. das Implementieren von als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Einsparmaßnahmen, erfüllt sein. 
- Rechtsklarheit wird geschaffen, dass auch neugegründete Unternehmen im Jahr 2023 keine Zielvorgaben zur Energieintensität einhalten müssen, um den Spitzenausgleich zu erhalten. 
- Änderung des Stromsteuergesetzes: Erweiterung der Erlaubnisbefreiung für Eigenerzeuger auf die Steuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Nummer 6. 
- Neufassung von § 11 Nummer 4 StromStG, um zu klären, dass der Verordnungsgeber materielle Regelungen treffen kann, die von statistischen Zuordnungsregeln der Wirtschaftszweige abweichen, und um potenzielle Mitnahmeeffekte zu verhindern. 
- Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.10.2022
Erste Beratung:13.10.2022
Abstimmung:01.12.2022
Drucksache:20/3872 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4694 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 19.10.2022 im Ausschuss für Finanzen statt.

In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages, unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU), wurden die Standpunkte verschiedener Vertreter aus Wirtschaft und Forschung zur geplanten Verlängerung des Spitzenausgleichs diskutiert. Dieser dient der Entlastung energieintensiver Betriebe. Der Gesetzentwurf (20/3872) der Bundesregierung zielt auf eine einjährige Verlängerung des Spitzenausgleichs bis Ende 2023, von dem 9.000 Unternehmen profitieren würden. 
 
Wirtschaftsvereinigung Stahl: Vertreter dieser Organisation lobten die Verlängerung, drängten jedoch auf eine Ausdehnung auf zwei Jahre. Die schwere Energiekrise stelle für den Industrie- und Stahlstandort in Deutschland eine existenzielle Bedrohung dar, und Planungsunsicherheiten müssten vermieden werden. Die Stromkosten seien immens gestiegen, was einen drastischen Anteil des Umsatzes ausmache und die Produktion sei signifikant zurückgegangen. 
 
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie: Die Lage der Kalkindustrie sei ohne die Fortsetzung des Spitzenausgleichs kaum mehr zu bewältigen, besonders da der Energiebedarf weiter steige. 
 
Bundesverband der deutschen Industrie (BDI): Eine Verlängerung sei notwendig, um eine wettbewerbsfähige Steuerlast zu sichern und fristgerecht eine Anschlussregelung zu erarbeiten. 
 
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Eine Verlängerung würde Planungsunsicherheit für Unternehmen vermindern. Man befinde sich in einer sehr schwierigen Situation. 
 
Verband der chemischen Industrie: Kritisch betrachtet dieser Verband, dass die Bundesregierung mit der Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten möchte. Die Verlängerung unterstütze lediglich den Erhalt des angespannten Status quo und verhindere eine Inflationssteigerung. 
 
Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz: Die Organisation kritisiert, dass viele Maßnahmen zur Energieeffizienz nicht umgesetzt wurden. Der Spitzenausgleich fördere ineffiziente Verbrauchsstrukturen durch die sogenannte Fallbeil-Regelung. Die Verlängerung erscheint daher fragwürdig. 
 
Dirk Jansen, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung: Er argumentiert gegen eine Verlängerung um zwei Jahre, betont jedoch, dass die geplante zwölfmonatige Verlängerung ein geeignetes Mittel sei, um zu einer neuen Regelung zu kommen. 
 
Forum ökologische Marktwirtschaft: Diese Institution kritisiert, dass der Spitzenausgleich nicht ausreichend auf die Klimaziele ausgerichtet sei und bemängelt die Regelung als zu wenig zielgenau. 
 
Zusammenfassend begrüßen die Vertreter der deutschen Wirtschaft, insbesondere aus energieintensiven Branchen, die geplante Verlängerung des Spitzenausgleichs, während sie gleichzeitig eine längerfristige Perspektive fordern. Kritische Stimmen weisen auf die Notwendigkeit hin, die Maßnahmen auch mit dem Klimaschutz und der Energieeffizienz in Einklang zu bringen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:459/22
Eingang im Bundesrat:16.09.2022
Erster Durchgang:28.10.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt