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Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:13.12.2022
Drucksache:20/3714 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4142 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 befristet war, bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Damit wird sichergestellt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter erschwerten Bedingungen (z.B. aufgrund der COVID-19-Pandemie) ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. 
 
Hintergrund 
Die Hintergrundinformationen bestehen darin, dass das PlanSiG Alternativen für Verfahrensschritte bereitstellt, die eine physische Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten ersetzen, z.B. durch Onlinezugänglichkeit von Dokumenten, Online-Konsultationen oder Telefon- oder Videokonferenzen. Die Evaluation des PlanSiG wird erst im Laufe des Jahres abgeschlossen, und eine Verlängerung der Regelungen wird als notwendig angesehen, um die Ergebnisse in die Entwicklung dauerhafter Anschlussregelungen einfließen zu lassen. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen voraussichtlich keine Kosten. Einnahmen werden ebenfalls nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll mit einer Verlängerung der Befristung im PlanSiG bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft treten. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf ist eilbedürftig, da eine Verlängerung zur Gewährleistung von Rechtssicherheit für die betroffenen Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Er entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie und steht in Einklang mit dem Recht der Europäischen Union. Es werden keine weiteren Kosten verzeichnet, und der Gesetzentwurf hat keine erkennbaren gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Es wird keine Reduzierung des Erfüllungsaufwandes erwartet. 
 
Maßnahmen: 
- Verlängerung der befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2023, um Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. 
- Die verfahrensrechtlichen Regelungen des PlanSiG sollen für den Verlängerungszeitraum unverändert bleiben. 
- Anpassung des Außerkrafttretens des gesamten PlanSiG auf den 30. September 2028, um alle Verfahrensschritte, die innerhalb der Geltungsdauer begonnen wurden, entsprechend abschließen zu können. 
- Sicherstellung einer unterbrechungslosen Fortgeltung der Regelungen des PlanSiG zur Gewährleistung der Planungssicherheit. 
 
Stellungnahmen: 
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Auffassung vertreten, dass die mit dem Planungssicherstellungsgesetz geschaffenen Regelungen aufgrund positiver Erfahrungen dauerhaft in die jeweiligen Gesetze überführt werden sollten, um Allgemeinverständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Insbesondere betrifft dies die digitalisierten Beteiligungsverfahren, die während der Pandemie zur Aufrechterhaltung der Planungs- und Genehmigungsverfahren eingesetzt wurden. Er plädiert also für eine dauerhafte Implementierung der digitalisierten Verfahren. 
 
Die Bundesregierung hat darauf geantwortet, dass sie dem Vorschlag des Bundesrates nicht zustimmt. Ihr Argument ist, dass der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert hat, die befristet zur Verfügung gestellten Instrumente des PlanSiG auf ihre Bewährung außerhalb der Krisensituation zu prüfen und zu evaluieren, ob und wie die Erleichterungen des Informationszugangs möglicherweise noch verbessert werden können. Diese Evaluierung soll im laufenden Jahr abgeschlossen werden, woraufhin geprüft wird, ob optimierte Regelungen dauerhaft in die Fachgesetze oder Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern einfließen können. Da die Ergebnisse dieser Evaluierung noch ausstehen, hält die Bundesregierung es für unzweckmäßig, diese Regelungen bereits jetzt fest in das Fachrecht zu übernehmen. Sie betont die Notwendigkeit der Verlängerung der Geltungsdauer des PlanSiG im Entwurf, um bis zur Veröffentlichung der Evaluierungsergebnisse und deren praktischer Anwendung Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.09.2022
Erste Beratung:13.10.2022
Abstimmung:10.11.2022
Drucksache:20/3714 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4142 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:369/22
Eingang im Bundesrat:05.08.2022
Erster Durchgang:16.09.2022
Abstimmung:25.11.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt