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Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff etc.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:13.01.2023
Drucksache:20/3870 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4710 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, ein Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien einzurichten, um die Transparenz der Energieherkunft für Endkunden zu erhöhen. Die Lösung hierfür ist die Schaffung eines neuen Stammgesetzes für die Grundlagen zur Einrichtung und zum Betrieb dieser Register, wodurch die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 umgesetzt werden sollen. Das federführende Ministerium für den Entwurf ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrundinformationen wird genannt, dass für Strom aus erneuerbaren Energien bereits ein Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt besteht. Der vorliegende Entwurf zielt darauf ab, eine ähnliche Regelung nun auch für gasförmige Energieträger und für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen zu schaffen. 
 
Kosten 
Es entstehen für den Bundeshaushalt einmalige Ausgaben in Höhe von etwa 1 Million Euro für die Einrichtung des Registers und jährliche Ausgaben in Höhe von 2,86 Millionen Euro für den laufenden Betrieb. Weiterhin erwähnt der Text, dass vorgesehen ist, die Kosten ab dem voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt des Registers am 1. Januar 2024 durch Gebühreneinnahmen zu decken. Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen oder deren Höhe. 
 
Inkrafttreten 
Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig beschrieben, da er dem Bundesrat bereits am 16. September 2022 als solcher zugeleitet wurde. Der Entwurf verfolgt zudem Nachhaltigkeitsziele wie den Zugang zu bezahlbarer und nachhaltiger Energie (SDG 7), nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12), sowie die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen (SDG 13). Negative Auswirkungen auf die Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, werden nicht erwartet. 
 
Maßnahmen 
 
- Einführung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger sowie für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien. 
- Umsetzung von EU-Vorgaben zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. 
- Definition von Anlagen und Anlagenbetreibern im Gesetzeskontext. 
- Spezifizierung der Anforderungen an Herkunftsnachweise für gasförmige Energieträger und deren Anwendungsbereich, insbesondere in Bezug auf biogenes Gas und grünen Wasserstoff. 
- Festlegung des Verfahrens und der Zuständigkeiten für die Ausstellung, Übertragung, Entwertung und Anerkennung von Herkunftsnachweisen. 
- Etablierung eines elektronischen Datenbanksystems für das Führen der Herkunftsnachweise. 
- Schaffung von Bestimmungen zur Vermeidung von Missbrauch der Herkunftsnachweise. 
- Erstellung von Regelungen zur Abgrenzung und zur Verhinderung von Doppelzählungen verschiedener Fördersysteme. 
- Etablierung von Regeln zum Schutz der Herkunftsnachweise vor Missbrauch. 
- Klärung des Verhältnisses von Herkunftsnachweisen und Finanzinstrumenten. 
- Vereinfachung von Herkunftsnachweisen für kleine Anlagen mit weniger als 50 kW installierter Leistung. 
- Sicherstellung, dass Herkunftsnachweise nicht zu Lasten anderer Verbraucher verwendet werden. 
- Schaffung von Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Anforderungen. 
- Vorbereitung von Verordnungsermächtigungen für die nähere Ausgestaltung des Registers. 
- Bekanntgabe der Inbetriebnahme des Registers durch die zuständige Behörde. 
- Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.10.2022
Erste Beratung:13.10.2022
Abstimmung:01.12.2022
Drucksache:20/3870 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4710 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 09.11.2022 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

In der öffentlichen Anhörung des Bundestages am 9. November 2022 ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Energiequellen. Der Entwurf sieht vor, ab dem 1. Januar 2024 Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen einzuführen. Ziel ist die Transparenz über die erneuerbare Herkunft der Energieträger und damit der Verbraucherschutz. 
 
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, begrüßt grundsätzlich das Gesetzesvorhaben, bemängelt jedoch den bürokratischen Aufwand und sieht verpasste Chancen für einen liquiden Markt erneuerbarer Gase sowie zu enge Vorgaben im Wärmebereich. 
 
Annegret-Claudine Agricola von „Zukunft Gas e. V.“ betrachtet den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert jedoch ordnungspolitische Unsicherheiten und Investitionshemmnisse. Sie schlägt eine konzertierte europäische Initiative für einen Wasserstoffmarkt vor, basierend auf Handelbarkeit und einem europäischen Netzwerk. 
 
Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern (INES), fordert eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzesvorhabens und die Schaffung eines umfassenden Systems zur Energiezertifizierung, das alle Energieträger und Umwelt-Externalitäten über den gesamten Lebenszyklus hinweg bewertet. 
 
Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverbands (DWV), verlangt klarere Gesetzestexte, insbesondere bezüglich der Beimischung von Wasserstoff im Erdgasnetz, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. 
 
Matthias Dümpelmann, Geschäftsführer von 8KU, spricht von einem Gesetz voller Makel und Unklarheiten und kritisiert die Unausgewogenheit zwischen Bürokratiekosten für die Wirtschaft und den Vollzugskosten im Umweltbundesamt. 
 
Alexander Götz vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), mahnt, neben erneuerbaren auch alle klimaneutralen und nachhaltigen Energiequellen zu nutzen und fordert die Einbeziehung von Abwärme ins Herkunftsnachweissystem. 
 
Jochen Wagner vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) weist auf Probleme hin, die durch das Auseinanderfallen der Nachfrage und des Angebots von Grünstrom zur Erzeugung von Wasserstoff sowie Wärme und Kälte entstehen und warnt vor einer generellen Beimischung von Wasserstoff in Erdgasnetze aufgrund von Sicherheitsbedenken in der Industrie. 
 
Fritz Söllner von der Technischen Universität Ilmenau bewertet den Gesetzentwurf als Verfehlung der eigentlichen Ziele und sieht in ihm ein Beispiel für Symbolpolitik. Er argumentiert, dass die Herkunftsnachweise nicht zur Einsparung von Treibhausgasemissionen beitragen, da eventuelle Einspareffekte durch den gedeckelten Emissionshandel auf europäischer Ebene ausgeglichen würden. 
 
Die Sachverständigen wurden von verschiedenen Parteien oder Fraktionen eingeladen, allerdings gibt der Artikel diese Informationen nicht explizit an.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:462/22
Eingang im Bundesrat:16.09.2022
Erster Durchgang:28.10.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt