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Jahressteuergesetz 2022

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:20.12.2022
Drucksache:20/3879 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4729 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) ist die Anpassung in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts zur weiteren Digitalisierung, Verfahrensvereinfachung, Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit einschließlich der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die Lösungen umfassen Maßnahmen wie die Schaffung von Rechtsgrundlagen für direkte Auszahlungswege unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, Modernisierung bestimmter Steuerabzüge, Anpassungen zur Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, Änderungen im Absetzungsverfahren für Wohngebäude und Steuerfreistellungen sowie diverse Verfahrensverbesserungen. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund 
Als Hintergrundinformationen werden der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf aufgrund vorangegangener Gesetzesänderungen, Anpassungen an EU-Recht, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und redaktioneller sowie technischer Regelungsbedarf genannt. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 5.605 Millionen Euro über verschiedene Haushaltsjahre verteilt. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Präsidentin des Deutschen Bundestages hervorgeht. Es handelt sich um einen Entwurf, der dem Bundesrat bereits als eilbedürftig zugeleitet wurde. 
 
Maßnahmen 
 
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen direkten Auszahlungsweg öffentlicher Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer 
- Anpassung der Regelungen zur Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, insbesondere in Bezug auf Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung von in ein öffentliches Buch oder Register eingetragenen Rechten 
- Erhöhung der linearen AfA für neue Wohngebäude 
- Einführung eines vollständigen Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags 
- Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Rente 
- Anpassung der Vorschriften zur Grundbesitzbewertung 
- Einführung von Anforderungen für Zahlungsdienstleister auf EU-Ebene 
- Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz 
- Einführung einer Steuersatzsenkung für bestimmte Photovoltaikanlagen 
- Abschaffung der bisherigen Regelungen zur Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger bei Registerfällen und Beschränkung auf Beziehungen zu nichtkooperativen Steuerhoheitsgebieten 
- Umsetzung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung und weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte steuerliche Maßnahmen 
 
Diese Änderungen sind Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts, zur Erhöhung der Rechtssicherheit, Verbesserung der Steuergerechtigkeit und Förderung der Digitalisierung in der Steuerverwaltung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.10.2022
Erste Beratung:14.10.2022
Abstimmung:02.12.2022
Drucksache:20/3879 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4729 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 07.11.2022 im Ausschuss für Finanzen statt.

In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses wurden verschiedene Themen des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2022 diskutiert. Zu den angesprochenen Aspekten gehörten unter anderem die vorgesehenen Erhöhungen von Freibeträgen, die dauerhafte Einführung der Homeoffice-Pauschale, die Anpassung der Sparer-Pauschbeträge sowie Änderungen bei den Abschreibungen für Immobilien. 
 
Deutsche Rentenversicherung Bund: Sie äußerte Bedenken zur steuerlichen Behandlung des Grundrentenzuschlags. Ihrer Meinung nach sollte eine Entlastung für Bezieher kleiner Renten durch allgemeine steuerliche Maßnahmen erreicht und nicht durch besondere Regelungen für einzelne Rententeile, um die Gleichheit der steuerlichen Behandlung sicherzustellen. 
 
Deutsche Steuergewerkschaft: Diese Organisation sprach sich kritisch gegen die Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbezieher aus. Sie argumentierte, dass diese Pauschale keinen Einkunftstatbestand darstelle und ihre Besteuerung einen Verstoß gegen die Steuerrechtssystematik bedeute. Zudem warnte sie vor einer Überlastung der Finanzämter durch die geplante Regelung. 
 
Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA: regte an, dass die Anwendung der neuen Regelungen zur linearen Abschreibung für neue Wohngebäude vorgezogen wird, um Verzögerungen bei Bauvorhaben zu vermeiden, die auf die Nutzung der höheren Abschreibung abzielen. 
 
Netzwerk Steuergerechtigkeit: Das Netzwerk kritisierte die Förderung von Immobilienbesitz durch Abschreibungserhöhungen als Subventionierung Vermögender und wies darauf hin, dass Immobilien in Deutschland systematisch niedriger besteuert würden als in anderen Ländern. 
 
Professor Frank Hechtner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg): Er betonte, dass die Regelungen für häusliche Arbeitszimmer an die sich verändernden Lebenswirklichkeiten angepasst werden sollten und sah bei der Höhe der Jahrespauschale Spielraum nach oben. 
 
Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm): Er begrüßte die Einführung der Homeoffice-Pauschale und schlug vor, diese könnte möglicherweise ganz an die Stelle der Arbeitszimmer-Pauschale treten, da sie weniger bürokratisch sei. 
 
Immobilienverband Haus und Grund: Der Verband sprach sich positiv über die Erleichterungen bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen aus. 
 
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine: Auch dieser Verband begrüßte die geplanten Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen und schlug eine Anhebung der Pauschale für Arbeitszimmer auf 1.800 Euro vor, mit der Möglichkeit einer zeitanteiligen Kürzung. 
 
Bundesverband der Solarwirtschaft: Er unterstützte die Pläne zur Förderung von Photovoltaikanlagen, empfahl aber zusätzliche Erweiterungen und die Einbeziehung von Solarthermieanlagen in die Regelungen.  
 
ZIA: Hinweis auf den Ausschluss von in Immobilien investierenden Spezialfonds von der Errichtung von Photovoltaikanlagen, was ein signifikantes Potential zur Energiegewinnung ungenutzt lasse.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:457/22
Eingang im Bundesrat:16.09.2022
Erster Durchgang:28.10.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt