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GKV-Stabilisierungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:11.11.2022
Drucksache:20/3448 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4086 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um den Anstieg der Zusatzbeitragssätze ab dem Jahr 2023 zu begrenzen und somit finanzielle Belastungen der Beitragszahler zu vermindern. Die vorgeschlagenen Lösungen umfassen die Verteilung der Lasten auf die Schultern der Steuerzahler, Krankenkassen, Leistungserbringer und Beitragszahler. Der Bund leistet einen weiteren Zuschuss im Jahr 2023 in Höhe von 2 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Zusätzlich leistet der Bund ein Darlehen von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Darüber hinaus sind Maßnahmen wie die Reduzierung und Abschmelzung von Finanzreserven der Krankenkassen, die Begrenzung von Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich und im ambulanten sowie den Krankenhausbereich vorgesehen. Federführend für den Entwurf ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund 
 
Die GKV-Finanzierungslücke hat sich seit dem Jahr 2020 aufgebaut, teils durch pandemiebedingte geringere Beitragseinnahmen und erhöhte Ausgaben, sowie die Fortschritte in der Medizintechnik, die demografische Alterung und steigende Löhne durch Fachkräftemangel. Ohne zusätzliche Maßnahmen würde der Zusatzbeitragssatz in der GKV deutlich steigen. 
 
Kosten 
 
Für den Bundeshaushalt entstehen im Jahr 2023 Mehrausgaben in Höhe von 2 Milliarden Euro durch den Bundeszuschuss. Darüber hinaus sind viele Einflussfaktoren auf den Haushalt beschrieben, die sowohl Einsparungen als auch Mehrausgaben bedeuten können, darunter Minderausgaben für den Bund und die gesetzliche Rentenversicherung, sowie Einsparungen für die GKV. Für eine genaue Bezifferung der Einnahmen fehlen im Text jedoch die Angaben. 
 
Inkrafttreten 
 
Keine Angaben zum geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens im bereitgestellten Text. 
 
Sonstiges 
 
Es gibt eine Reihe weiterer Aspekte im Entwurf, wie die Anhebung des Apothekenabschlags, Regelungen zur Preis-Mengen-Vereinbarung bei Arzneimitteln, Anpassungen im Krankenhaus- und Pflegebereich und Änderungen im Verwaltungsaufwand. Eilbedürftigkeit oder Besonderheiten in Bezug auf das Inkrafttreten des Gesetzes werden nicht erwähnt. 
 
Maßnahmen 
 
Die wesentlichen Maßnahmen des Entwurfs umfassen unter anderem: 
 
- Die Begrenzung des Anstiegs der sächlichen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen auf 3 Prozent für das Jahr 2023, um den Ausgabenanstieg in der GKV zu begrenzen, ausgenommen davon sind Ausgaben für Sozialversicherungswahlen und Aufwendungen für Datentransparenz. 
- Die Reduzierung der Umsatzschwelle von derzeit 50 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro für Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden, um hochpreisige Arzneimittel in die vollständige Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhandlungen einzubeziehen. 
- Einführung eines Kombinationsabschlags von 20 Prozent für die Kombinationstherapie von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. 
- Die Begrenzung des Honorarvolumens für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz und die Entlastung bestimmter Leistungen, wie Individualprophylaxe und Früherkennungsuntersuchungen, von dieser Begrenzung. 
- Rückführung des Finanzvolumens von Leistungen, die in offenen Sprechstunden erbracht werden und zuvor extrabudgetär vergütet wurden, in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ab 2023. 
- Erstreckung des erhöhten „Sicherheitszuschlags für die Bestellung von saisonalem Grippeimpfstoff auf die Grippesaison 2022/2023. 
- Die Vergütung für Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen wird an das Niveau des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen angeglichen. 
- Einführung eines einmaligen Sonderkündigungsrechts bis zu einem bestimmten Datum für Vertragspartner, um ihnen die Möglichkeit zu geben, bei Interesse unter den neuen Bedingungen auf den Markt zurückzukehren. 
 
Stellungnahmen 
 
Die Stellungnahmen zum Entwurf sind vielfältig. Der Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft und gibt insbesondere zu den Kostenschätzungen für Wirtschaft und Sozialversicherung an, dass diese nur in Teilen nachvollziehbar und methodengerecht seien und erhebt Einwände gegen die Darstellung der Kostenfolgen. Der NKR legt dar, dass für die Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand von mindestens rund 2 Millionen Euro und ein jährlicher Erfüllungsaufwand von mindestens rund 350.000 Euro entsteht, während die Sozialversicherung mit mindestens rund 350.000 Euro jährlichem und mindestens rund 2,1 Millionen Euro einmaligem Erfüllungsaufwand konfrontiert wird. Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme des NKR zur Kenntnis, stellt aber klar, dass bei fehlenden Datengrundlagen Schätzungen vorgenommen wurden und eine genauere Darstellung nicht möglich sei, da keine vergleichbaren Beispiele vorlägen. 
 
Der Bundesrat hat ebenfalls zu dem Entwurf Stellung genommen und eine Reihe von Änderungswünschen und Anmerkungen vorgelegt. Er betont seine Unterstützung für die Absicht, die GKV-Finanzierung zu stabilisieren, sieht aber die Notwendigkeit für eine langfristige Strategie zur finanziellen Stabilisierung. Insbesondere kritisiert der Bundesrat den Rückgriff auf die Reserven der Krankenkassen als ungeeignet für eine langfristige Lösung und fordert eine kostendeckende Finanzierung von gesellschaftlichen Aufgaben durch den Bund. Der Bundesrat lehnt auch die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Arzneimittelpreisregulierung ab, die nach seiner Einschätzung den Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland schwächen könnten und fordert eine gesonderte Regelung außerhalb des aktuellen Gesetzentwurfs. Darüber hinaus werden durch die abschließende Stellungnahme des Bundesrates verschiedene spezifische Änderungen vorgeschlagen, darunter Änderungen in der Arzneimittelpreisregulierung, Förderung der Ausbildung in Pflegeberufen, Anpassung des Apothekenabschlags und Berücksichtigung von Produktionsstandarden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:18.09.2022
Erste Beratung:23.09.2022
Abstimmung:20.10.2022
Drucksache:20/3448 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4086 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 28.09.2022 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Die öffentliche Anhörung im Bundestag drehte sich um die von der Bundesregierung geplante Finanzreform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gesetzentwurf umfasst höhere Bundeszuschüsse, höhere Beiträge der Versicherten und Einsparungen, jedoch keine Leistungskürzungen laut Regierungsangaben. 
 
- AOK-Bundesverband: Der Verband ist der Meinung, dass die Reform nicht zu einer Konsolidierung der GKV-Finanzen führen wird. Stattdessen sieht der Verband die finanzielle Stabilität als fundamental gefährdet an und kritisiert eine gravierende Unwucht zu Lasten der Beitragszahlenden. 
 
- GKV-Spitzenverband: Die Organisation betrachtet die Maßnahmen als kurzfristige Notlösungen mit dringendem Nachbesserungsbedarf. Kritisiert wird vor allem, dass die Last hauptsächlich von der Versichertengemeinschaft durch höhere Beiträge getragen werden soll. 
 
- BKK-Dachverband: Diese Gruppe hält die Maßnahmen für unausgewogen und stückhaft. Sie argumentiert, die Maßnahmen wären unnötig, wenn die Beiträge für ALG II-Bezieher durch Steuermittel finanziert, der Bundeszuschuss regelhaft angepasst und die Mehrwertsteuer auf medizinische Produkte gesenkt würde. 
 
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Der Vertreter der DKG macht deutlich, dass Krankenhäuser mehrfach schmerzhaft von der nicht nachhaltigen Vorgehensweise der Bundesregierung betroffen seien, insbesondere im Hinblick auf eine Verschärfung des Fachkräftemangels durch die geplante Einschränkung im Pflegebudget. 
 
- Deutscher Hebammen-Verband: Es gibt Kritik an der geplanten Herausnahme der Hebammen aus dem Pflegebudget, was die Finanzierung ihrer Stellen in Kliniken fast unmöglich machen würde. Die dadurch notwendige Einstellung regulärer Pflegekräfte auf Wochenbettstationen wird als problematisch gesehen. 
 
- Verband der forschenden Pharmaunternehmen: Der Verband lehnt die geplante Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs bei der Nutzenbewertung ab und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen. 
 
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Der G-BA begrüßt die Maßnahme zur Dämpfung der Arzneimittelausgaben und sieht darin keinen Hinderungsgrund für den Marktzugang innovativer Arzneimittel oder eine Gefährdung der Patientenversorgung. 
 
- Spitzenverband Fachärzte Deutschland: Die geplante Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten wird als politisch schwerwiegender Vertrauensbruch gesehen und negativ bewertet. 
 
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Auch die KBV sieht im Wegfall der Neupatientenregelung negative Auswirkungen für die Patientenversorgung. 
 
- Michael Strobach (Verband der privaten Krankenkassen-Anstalten in Bayern): Strobach spricht von einer existenzbedrohenden Situation im Rehabilitationsbereich und fordert einen Energiekosten- und Inflationszuschlag auf den Tagespflegesatz. 
 
- Deutscher Caritasverband: Angesichts der Preissteigerungen fordert der Verband eine Regelung zur Kostendeckung, die auch retrospektiv wirkt und nicht nur zukünftige Preisverhandlungen betrifft. 
 
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA): Die ABDA kritisiert die geplanten Sparmaßnahmen und verteidigt die Position der Apotheken, die nicht als Kostentreiber gesehen werden sollten, da ihr Anteil an GKV-Gesamtausgaben sogar gesunken sei.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:366/22
Eingang im Bundesrat:05.08.2022
Erster Durchgang:16.09.2022
Abstimmung:28.10.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt