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Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG/Trinkwasser-Richtlinie)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:08.12.2022
Drucksache:20/2297 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3974 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
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Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), um die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Hierbei geht es insbesondere um die Erweiterung der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes für sicheres Trinkwasser. Außerdem sollen Begriffsvereinheitlichungen und Klärung von Unklarheiten im IfSG stattfinden und eine redaktionelle Korrektur bezüglich des Gesetzesvollzuges durch das Eisenbahn-Bundesamt erfolgen. Federführendes Ministerium für den von der Bundesregierung kommenden Entwurf ist das Bundesministerium der Gesundheit. 
 
Hintergrund 
Die EU-Trinkwasserrichtlinie ist am 12. Januar 2021 in Kraft getreten und muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf zielt darauf ab, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Richtlinienvorgaben umsetzen zu können. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch den Gesetzentwurf keine zusätzlichen Ausgaben. Einnahmen werden ebenfalls nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten 
Es sind keine Angaben zum Datum des Inkrafttretens im Text enthalten. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Eine Stellungnahme des Bundesrates und die Auffassung der Bundesregierung dazu werden nachgereicht. Es sind keine weiteren Kosten oder Beschäftigungseffekte absehbar, und es ist weder eine Befristung noch eine Evaluierung der Regelungen vorgesehen. Der Entwurf zielt auch darauf ab, verschiedene Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen und könnte zukünftig zum bewussten Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. 
 
Maßnahmen 
- Wassergewinnungsanlagen werden im Gesetzestext nicht mehr separat aufgeführt und als Wasserversorgungsanlagen mit Wassergewinnung angesehen. 
- Überwachung der Wasserversorgungsanlagen, Schwimm- und Badebecken sowie dazugehörige Wasseraufbereitungsanlagen wird angesichts bestimmter Anforderungen grundsätzlich von Gesundheitsämtern übernommen, kann aber auch durch andere Behörden erfolgen, insbesondere bei der Überwachung radioaktiver Stoffe im Trinkwasser. 
- Begriffliche Vereinfachung: "Unternehmer oder sonstiger Inhaber" (historischer Begriff) leitet sich fort zu "Betreiber". 
- Um einen risikobasierten Ansatz für sicheres Trinkwasser umzusetzen, wird eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung spezifischer Pflichten für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen eingeführt. 
- Neue europarechtliche Vorgaben sollen eine verbesserte Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit gewährleisten, um das Verbraucherwissen und die Transparenz zu fördern. 
- Verschiedene Angaben können per Rechtsverordnung geregelt werden: Informationen zum Betreiber, zur Wasserversorgung, Trinkwasserbeschaffenheit, Untersuchungsergebnisse, Überwachungsmaßnahmen, Trinkwasserverbrauch, Trinkwasserentgelt und Verbraucherbeschwerden. 
- Pflicht von feststellenden Trinkwasseruntersuchungsstellen zur Meldung bestimmter Ergebnisse an das Gesundheitsamt oder statistische Daten an das Umweltbundesamt könnte festgelegt werden. 
- Pflichten zur Mitteilung gesundheitsgefährlicher Zustände von Wasserversorgungsanlagen, z. B. Leitungen aus Blei, könnten für Betreiber festgelegt werden. 
- Das Eisenbahn-Bundesamt ist für den Gesetzesvollzug im Bereich der Eisenbahnen und Magnetschwebebahnen, insbesondere für Trinkwasservorschriften, zuständig. 
- Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie zu ermöglichen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:19.06.2022
Erste Beratung:23.06.2022
Abstimmung:13.10.2022
Drucksache:20/2297 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/3974 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:239/22
Eingang im Bundesrat:27.05.2022
Erster Durchgang:08.07.2022
Abstimmung:25.11.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt