Zum Inhalt springen

Verringerung von Einwegkunststoffen

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Initiator:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.05.2023
Drucksache:20/5164 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/5829 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates in deutsches Recht, um die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern. Die Lösung sieht eine Einwegkunststoffabgabe vor, die von den Herstellern abhängig von der auf dem Markt bereitgestellten Menge an Einwegkunststoffprodukten zu entrichten ist und in einen Einwegkunststofffonds eingezahlt wird. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 
 
Hintergrund: 
Kunststoff spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, aber seine zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten und die unsachgemäße Entsorgung führen zu Umweltproblemen, insbesondere zur Verschmutzung der Meere. Bestimmte Einwegkunststoffprodukte sind für einen Großteil der Meeresvermüllung verantwortlich. Die EU hat auf Basis ihres Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft und ihrer Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft die Richtlinie 2019/904 erlassen, welche die Reduzierung des Verbrauchs von Einwegkunststoffprodukten vorsieht. 
 
Kosten: 
Für den Bundeshaushalt entstehen 2023 Kosten in Höhe von ca. 3,496 Mio. Euro, 2024 ca. 4,114 Mio. Euro, 2025 ca. 3,671 Mio. Euro, sowie jeweils in den darauffolgenden Jahren. Die meisten Haushaltsausgaben sollen über die Einnahmen der Einwegkunststoffabgabe refinanziert werden. Für die Wirtschaft entsteht ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 12,835 Mio. Euro und einmalige Umstellungskosten von etwa 1,146 Mio. Euro. Den Ländern und Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. 
 
Inkrafttreten: 
Keine Angaben. 
 
Sonstiges: 
Eine besondere Eilbedürftigkeit des Entwurfs oder weitere besondere Aspekte wurden im Text nicht explizit genannt. Der Entwurf ergreift Maßnahmen gemäß dem Koalitionsvertrag und umgesetzter Bundesratsbeschlüsse, die die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Reduzierung von Kunststoffabfällen betonen. Die Umsetzung sieht eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion durch das Umweltbundesamt und den Einwegkunststofffonds vor. Zudem soll eine Einwegkunststoffkommission errichtet werden, die bei der Festlegung der Abgabesätze und Auszahlungskriterien berät. Eine Regelungsalternative für die Umsetzung der Kostenerstattungspflicht besteht nicht, da das zwingend umzusetzende EU-Recht keine Abweichungen zulässt. Eine Gesetzesevaluierung ist bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen. 
 
Stellungnahmen: 
- Der Nationale Normenkontrollrat hat geprüft und hält die Darstellung der Gesetzesfolgen für angemessen, betont jedoch, dass zur Transparenz der Folgekosten die Vorlage eines Entwurfs der Verordnung notwendig sei. Es wird empfohlen, besonders die Kosteneffizienz in Bezug auf Verwaltungskosten zu überprüfen und zu prüfen, ob die Umlage der Verwaltungskosten auf Hersteller eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie darstellt. 
- Der Bundesrat unterstützt den Gesetzentwurf grundsätzlich und fordert bürokratiearme, praxistaugliche Lösungen, insbesondere für KMU, und eine zeitgerechte Erlassung der Rechtsverordnung zur Festlegung der Abgabesätze. Des Weiteren soll der Herstellerbegriff präzisiert und eine mögliche Ausnahme für bepfandete Getränkeverpackungen geprüft werden. 
- Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Gegenäußerung zu den genannten Punkten. Sie stimmt dem Bedarf an rechtzeitiger Verordnung zu, lehnt die Präzisierung des Herstellerbegriffs sowie die Ausnahme für bepfandete Getränkeverpackungen jedoch ab und adressiert weitere Punkte wie die Umsetzung der Verordnung und Inkrafttretensfristen. 
 
Zusammenfassung: 
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe, insbesondere zur Reduktion von Kunststoffvermüllung. Es wird ein Fonds etabliert, in den Hersteller einzahlen und aus dem Anspruchsberechtigte erstattet werden. Der Entwurf sieht auch ein beratendes Gremium in Form der Einwegkunststoffkommission vor. Bundesrat und Normenkontrollrat haben den Entwurf positiv bewertet, weisen jedoch auf die Notwendigkeit hin, bürokratiearme Lösungen zu schaffen und die finanziellen Auswirkungen präzise darzulegen. Die Bundesregierung hebt die Bereichskonformität des Entwurfs hervor und stellt klar, dass bereits eine adäquate Kostenabschätzung erfolgt ist.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.01.2023
Erste Beratung:19.01.2023
Abstimmung:02.03.2023
Drucksache:20/5164 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/5829 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.02.2023 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz statt.

In der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wurden unterschiedliche Meinungen bezüglich der geplanten Einweg-Plastikabgabe vorgebracht, wobei viele Experten Nachbesserungen forderten. 
 
Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag betonte, dass Kommunen aufgrund des Littering-Problems mehr Geld für Müllbeseitigung ausgeben müssten. Sie begrüßte die Beteiligung der Hersteller an den Kosten, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Beschränkung auf Plastikprodukte und forderte verlässliche Mittel aus dem Einwegkunststofffonds für die Kommunen. 
 
Yvonne Krause vom Verband kommunaler Unternehmen sprach sich für eine stabile Finanzierungsstruktur aus und plädierte dafür, den Einweg-Kunststofffonds zu einem Anti-Littering-Fonds auszubauen. 
 
Patrick Hasenkamp von den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster erklärte, dass durch Verbot bestimmter Plastikprodukte Ersatzprodukte aus anderen Materialien entstanden seien, die ebenfalls weggeworfen würden. Er schlug vor, dass die Abgabe alle Einwegprodukte erfassen sollte. 
 
Henning Wilts vom Wuppertal Institut lobte die Abgabe im Sinne der Herstellerverantwortung, regte allerdings an, sich auf europäischer Ebene für eine Ausweitung der Richtlinie einzusetzen. 
 
Martin Engelmann von der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen kritisierte die Ausgestaltung des Fonds und warnte vor einem teuren Desaster durch mehr Bürokratie. 
 
Christian Johann, Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahls, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Sonderabgabe und deren Vereinbarkeit mit dem Konnexitätsgebot. 
 
Thomas Pretz, Professor an der RWTH Aachen, bemängelte die Berechnungsgrundlage der Abgabesätze und forderte repräsentative Erhebungen zur Ermittlung dieser Sätze. 
 
Anja Thielen vom Bundesverband Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse betonte die Produktverantwortung der Tabakindustrie, machte jedoch auf Probleme mit Schmuggelzigaretten aufmerksam und forderte gleiche Mitwirkungsrechte in der Fonds-Kommission. 
 
David Pfender vom NABU und Janine Korduan vom BUND unterstützten die Schaffung des Fonds und einer Kommission, doch verlangten stärkere Anreize zur Vermeidung von Einwegkunststoff sowie mehr Mittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Sie sprachen sich auch für den Aufbau von Mehrwegstrukturen und die Festlegung von Verpackungsreduktionszielen aus. 
 
Die Anhörung und weitere Informationen finden sich im angegebenen Link zum Deutschen Bundestag.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache:565/22
Eingang im Bundesrat:04.11.2022
Erster Durchgang:16.12.2022
Abstimmung:31.03.2023
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt