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Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:23.12.2022
Drucksache:20/4300 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4730 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:In der Beschlussempfehlung wurde noch ein Nachtrag zu den kurz vorher beschlossenen Sofortmaßnahmen zum Ausbau erneuerbaren Energien verabschiedet.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier in Deutschland zu beschleunigen, indem der Zeitpunkt für die Stilllegung bestimmter Kraftwerksblöcke von 2038 auf das Jahr 2030 vorgezogen wird. Dadurch soll ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele im Energiesektor geleistet werden. Zusätzlich soll durch eine vorübergehende stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung Gas gespart und somit ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden. Die politische Verständigung, die Grundlage des Gesetzentwurfs ist, wurde zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG getroffen. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund 
Im Jahr 2020 wurde mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) der schrittweise Rückgang der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 festgelegt. Vor dem Hintergrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden verschärften Lage auf den Energiemärkten ist es zu einem Engpass bei Gaslieferungen gekommen. Diese Lage hat eine Anpassung des KVBG notwendig gemacht, die im Gesetzentwurf umgesetzt werden soll. 
 
Kosten 
Für den Bundeshaushalt entstehen keine neuen Gesamtkosten, da die bereits vereinbarten Entschädigungszahlungen an die RWE Power AG in Höhe von 2,6 Milliarden Euro nicht verändert werden, sondern nur die Auszahlungsmodalitäten geändert werden. Diese Zahlungen werden nun über einen Zeitraum von zehn Jahren in höheren Raten geleistet, was zu einer Erhöhung der Ausgaben in den Jahren von 2024 bis 2029 führt. Eine Überprüfung im Gesetzestext wird zusätzliche Verwaltungsaufwendungen von etwa 170.046 Euro verursachen. Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes. 
 
Sonstiges 
Der Entwurf betont die Dringlichkeit der Maßnahmen im Kontext der aktuellen geopolitischen Lage und der Notwendigkeit zur Einsparung von Gas zur Stromerzeugung. Ferner werden auch die flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen angesprochen, wie Anpassungen beim Anpassungsgeld für die betroffenen Mitarbeiter. Ein signifikanter Anstieg der Strompreise wird trotz der Maßnahmen nicht erwartet. Eine weitere Evaluierung des Gesetzes ist laut Entwurf nicht notwendig, da im KVBG bereits Überprüfungen des Stein- und Braunkohleausstiegs festgelegt sind. 
 
Maßnahmen 
 
- Schrittweise Reduzierung der Stromerzeugung aus Steinkohle: Fortsetzung des Reduktionspfades mit den bestehenden Mechanismen erfolgt ohne Verfahrensänderungen und Verzögerung. 
 
- Klärung der Systemrelevanz: Für Stilllegungsanzeigen ist keine eigenständige Systemrelevanzprüfung notwendig; stattdessen erfolgt eine Überprüfung im Rahmen der aktuellsten Systemanalysen. 
 
- Entschädigungszahlungen: Zeitpunkte und Dauer für Auszahlungen werden für die Zweckgesellschaften nicht verändert; es erfolgt eine redaktionelle Anpassung für die RWE Power AG. 
 
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit: Als Reaktion auf Entwicklungen am Gasmarkt wird der Stilllegungszeitpunkt für die Kraftwerksblöcke Neurath D und E auf den 31. März 2024 verschoben, mit Option auf weiteren Betrieb oder Überführung in eine Reserve bis 31. März 2025. 
 
- Vorziehen des Kohleausstiegs: Stilllegungszeitpunkte für Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und G werden auf den 31. März 2030 vorgezogen mit Option auf Reservebetrieb bis 31. Dezember 2033. 
 
- Erhalt von Ortschaften: Im Tagebau Garzweiler bleiben bestimmte Ortschaften und Höfe erhalten, und es werden keine Zwangsumsiedlungen gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt. 
 
- Änderungsmöglichkeit öffentlich-rechtlicher Verträge: Konkretisierungen und Anpassungen sind ohne Inkonsistenzen zur Gesetzeslage möglich. 
 
- Anlage 2 Änderungen: Anpassung der Stilllegungszeitpunkte für bestimmte Kraftwerksblöcke im Sinne des vorgezogenen Kohleausstiegs und zur Unterstützung der Gas-Einsparung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.11.2022
Erste Beratung:11.11.2022
Abstimmung:01.12.2022
Drucksache:20/4300 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4730 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 17.11.2022 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

In der Anhörung zur geplanten Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, welche den Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier auf das Jahr 2030 vorzieht und gleichzeitig die Laufzeit von zwei Kraftwerksblöcken bis 2024 verlängert, wurden unterschiedliche Meinungen von Sachverständigen vorgebracht: 
 
Francesca Mascha Klein von ClientEarth kritisierte den Weiterbetrieb der Kraftwerksblöcke Neurath D und E scharf. Sie argumentierte, dass das Kraftwerk Neurath eines der klimaschädlichsten in Europa ist und der Gesetzentwurf das 1,5-Grad-Ziel um ein Vielfaches überschreitet. Die Weiterbetriebsemissionen würden gegen den Klimaschutzkompromiss sowie gegen das Klimaschutzgesetz und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen. 
 
Hauke Hermann vom Öko-Institut begrüßte dagegen den Gesetzentwurf und sah in den mit dem Weiterbetrieb verbundenen Emissionen einen im Vergleich geringen Anteil gegenüber den Einsparungen nach 2030. Er bezeichnete zudem die Möglichkeit eines Reservebetriebs als gute Regelung und forderte einen früheren Ausstieg aus der Steinkohle und der Braunkohle in anderen Regionen Deutschlands. 
 
Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, kritisierte die einseitige Fokussierung auf CO2-Emissionen und die Vernachlässigung von Aspekten wie Preisentwicklung und Versorgungssicherheit. Er zweifelte an der Fähigkeit von Wind- und Solaranlagen, eine zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten und sprach von einer Abhängigkeit, die kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt sei. 
 
Barbie Kornelia Haller von der Bundesnetzagentur widersprach und betonte, dass ein sicherer Stromnetzbetrieb mit überwiegend erneuerbaren Energien möglich ist. Voraussetzung dafür sei allerdings der zügige Netzausbau. Sie sprach sich ebenfalls für die Laufzeitverlängerung der Kohlekraftwerke im Gesetzentwurf aus, konnte aber keine Aussage darüber treffen, ob eine Verlängerung des Betriebs deutscher Atomkraftwerke eine Alternative darstellen könnte. 
 
Andreas Heller, Bürgermeister der Stadt Elsdorf, wies auf die sozialen Folgen des vorzeitigen Braunkohleausstiegs für die Anrainerregionen hin. Er forderte mehr Unterstützung und Maßnahmen für einen nachhaltigen Strukturwandel, da der bisher verfügbare Instrumentenkasten unzureichend und der Ausstieg bereits bis 2030 ohne Begleitmaßnahmen nicht umsetzbar sei. 
 
Patrizia Kraft vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) warnte davor, den 2019 erzielten Kohlekompromiss durch die Gesetzesänderung zu entwerten. Sie betonte die Notwendigkeit, den Kohleausstieg sozialverträglich zu gestalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Kraft kritisierte, dass durch den vorgezogenen Ausstieg weniger Zeit für die Bewältigung der strukturpolitischen Herausforderungen bliebe und plädierte gegen eine vorschnelle Strukturpolitik.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Eingang im Bundesrat:02.12.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt