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8. Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:20.12.2022
Drucksache:20/4684 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4872 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Hinweis:Die Beschlussempfehlung enthielt noch eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes, um die Sonderzuständigkeit der Familienkasse für die Bearbeitung von Kindergeldfällen für Angehörige des Bundesnachrichtendienst zu erhalten. Diese war über das erst zwei Wochen vorher beschlossene Jahressteuersteuergesetz abgeschafft worden.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen 
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Preissteigerungen infolge des Ukrainekriegs abzufedern und den Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und damit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) weiter voranzutreiben. Die Lösung hierfür sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um 1 Milliarde Euro und eine Anhebung der jährlichen Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel ab dem Jahr 2023 von 1,8 Prozent auf 3 Prozent vor. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau zur Mobilitätssicherung beitragen kann. Keine Angaben dazu, von welchem Ministerium der Gesetzentwurf federführend betreut wird. 
 
Hintergrund 
Die Vereinbarung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel wurde am 2. November 2022 zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder getroffen. Die Hintergründe sind die Preissteigerungen infolge des Ukrainekriegs und die Notwendigkeit, den ÖPNV, insbesondere den SPNV, zu stärken. 
 
Kosten 
Für den Bund entstehen Haushaltsbelastungen durch Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 17,3 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2031. Die Länder erfahren im selben Zeitraum eine Haushaltsentlastung durch Steuermehreinnahmen in gleicher Höhe. Für die Kommunen entstehen keine Haushaltsausgaben. Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen. 
 
Inkrafttreten 
Keine Angaben zum vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes. 
 
Sonstiges 
Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor und wird als vereinbar mit dem Recht der Europäischen Union und irrelevant für völkerrechtliche Verträge angesehen. Es wird kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht und es gibt keine weiteren Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft. Preisniveaueffekte sind nicht zu erwarten. Gleichstellungspolitische Auswirkungen oder Auswirkungen auf den demographischen Wandel sind nicht zu erwarten. Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern und die Mobilität durch den ÖPNV zu verbessern. Das Gesetz wird unbefristet gelten und es ist keine Evaluierung vorgesehen. Eine besondere Eilbedürftigkeit des Entwurfs wird aus dem Text nicht ersichtlich. 
 
Maßnahmen 
 
- Erhöhung der Dynamisierungsrate ab 2023 von 1,8 Prozent auf 3 Prozent. 
- Anpassung bestimmter Beträge im Regulierungsgesetz entsprechend der erhöhten Dynamisierungsrate. 
- Für das Jahr 2023 Festlegung der Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte im SPNV auf 1,8 Prozent, um Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden. 
- Festlegung der zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel für alle Länder für das Jahr 2022 und Regelung der Dynamisierung dieser Mittel ab 2023. 
- Regelung der Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf die Länder nach Anlage 4 mit festgeschriebenen Auszahlungsmodalitäten. 
- Neudefinition der Beträge in den Anlagen 1 bis 3 aufgrund der geänderten Dynamisierungsrate. 
- Darstellung der Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf die Länder in Anlage 4 für die Jahre 2022 bis einschließlich 2031. 
- Festlegung des Inkrafttretens des Gesetzes auf den 21. Dezember 2022, um zeitlichen Vorlauf für die Mittelauszahlung sicherzustellen. 
- Erwähnung, dass die zusätzlichen Mittel für das Jahr 2022 die Einnahmen des Bundes im Haushaltsjahr 2022 mindern. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:28.11.2022
Erste Beratung:01.12.2022
Abstimmung:15.12.2022
Drucksache:20/4684 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/4872 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 12.12.2022 im Ausschuss für Verkehr statt.

Die Anhörung im Bundestag drehte sich um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es wurden mehrere Sachverständige gehört, deren Namen und die von ihnen vertretenen Organisationen folgendermaßen angegeben sind: 
 
Ralf Damde, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates von DB Regio, sieht die Notwendigkeit, dass die zusätzlichen Gelder für Personal im ÖPNV genutzt werden sollten. Er betont, dass das Angebot, insbesondere im ländlichen Raum, ausgeweitet werden muss und mahnt angesichts von Problemen auf stark frequentierten Strecken zu ausreichend Ersatzteilen und Personal bei Ausschreibungen. Seiner Meinung nach müsse die "Geiz ist geil-Mentalität" bei Ausschreibungen ein Ende haben. 
 
Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, plädiert für ein Sozialticket zu 19 Euro parallel zum Deutschlandticket, um den ÖPNV für alle Einkommensgruppen erschwinglich zu machen. Sie befürwortet zudem, dass das Deutschlandticket ohne Abonnementpflicht erhältlich sein sollte und fordert eine gesicherte Langzeitfinanzierung für den ÖPNV mit dem Ziel des Angebotsausbaus. 
 
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), weist darauf hin, dass die verfügbar gemachten Mittel nicht ausreichen, um die finanziellen Herausforderungen durch Kostensteigerungen zu bewältigen. Sie spricht den Dieselpreisschock an und fordert Schutz durch Härtefallregelungen für Busunternehmen. 
 
Andreas Schackert, Bundesfachgruppenleiter Busse und Bahnen bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Personalkosten bei den Maßnahmen gegen Preissteigerungen. Er sieht die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen im ÖPNV zu verbessern, um den Fachkräftemangel zu begegnen und den Druck auf die Verkehrsunternehmen zu verringern. 
 
Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht die Erhöhung der Regionalisierungsmittel als richtigen Schritt, fordert aber ebenfalls eine Vollfinanzierung der Kosten durch die Länder. Er kritisiert zudem die späte Verhandlung über die Entwicklung der Mittel ab 2025 und verlangt nach langfristiger Planungssicherheit. 
 
Matthias Stoffregen, Geschäftsführer von mofair, bewertet die Anpassung der Regionalisierungsmittel als nur kurze Atempause und fordert eine permanente Entkopplung der Dynamisierungsraten von Regionalisierungsmitteln und Trassen- sowie Stationsgebühren. Er sieht die Notwendigkeit einer umfassenden und nachhaltigen Finanzierungsregelung für den ÖPNV. 
 
José Luis Castrillo, Vorstand beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, stellt einen "Dreiklang" aus Bestandssicherung, Ausbau des Nahverkehrs und Umsetzung des Deutschlandtickets in den Raum. Er warnt vor negativen Folgen auf die Verkehrswende, sollten keine entsprechenden Finanzierungsregelungen gefunden werden. 
 
Thomas Kiel d'Aragon vom Deutschen Städtetag merkt an, dass die zusätzliche Milliarde Euro nicht ausreicht, um die entstandenen Kosten zu decken. Er argumentiert für eine Aufstockung auf 1,65 Milliarden Euro und eine Anpassung der gesetzlichen Dynamisierung an die tatsächliche Kostenentwicklung. Er verweist darauf, dass Länder von höheren Kostensteigerungen ausgehen, als die Dynamisierungsrate abdeckt. 
 
Allen Aussagen gemein ist die grundlegende Zustimmung zu mehr Mitteln für den SPNV, jedoch wird übereinstimmend betont, dass die aktuell diskutierten Erhöhungen als nicht ausreichend angesehen werden. Spezifischen Bedarf sehen die Sachverständigen bei der Personal- und Infrastrukturausstattung, der Berücksichtigung von Betriebskosten, insbesondere angesichts von Preissteigerungen und der langfristigen Finanzierungssicherheit.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache:661/22
Eingang im Bundesrat:16.12.2022
Abstimmung:16.12.2022
Beschluss des Bundesrats:Zugestimmt